UG / GmbH Geld einzahlen

    • Offizieller Beitrag

    Das [Anmn: die Umwandlung in eine GmbH] alles ist eine KANN Vorschrift mit Vorbedingung.
    Die eigenkapitalbildende also zweckgebundene Rücklage ist eine MUSS Vorschrift

    Schön, dass Sie das nun auch so sehen, denn in Beitrag 3. las sich das noch ganz anders.

    Neinnein, ich sagte das bereits in Beitrag 3, sehen sie:

    Zitat

    Bei einer UG sind sie sowieso verpflichtet, Ihr Stammkapital nach und nach bis auf 25 000 Euro aufzufüllen, ich glaube nicht, dass sie das Geld später einfach wieder "rausziehen können".


    Aber Sie erinnerten mich auch wieder daran, was ich in Beitrag 3 ebenfalls schon schrieb:

    Solche schwere betriebswirtschaftliche Kost klären Sie nicht mit Laien im Internet

    Macht man nunmal eben nicht. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_unknownauthor_weissnich.gif]

  • Verehrtes häschen,


    ich bitte tausendmal um Entschuldigung, aber es ist schlicht und ergreifend falsch was sie in Beitrag 3 geschrieben haben und woran Sie auch festhalten.


    Es gibt keinerlei gesetzliche Verpflichtung das Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) auf EUR 25.000 nach und nach zu erhöhen. Diese Kernaussage von Ihnen ist und bleibt falsch!


    Im Übrigen ist die UG (haftungsbeschränkt) keine schwere betriebwirtschaftliche Kost, aber das Anliegen des TE kann eine schwere betriebwirtschaftliche Kost werden und in diesem Punkt, und nur in diesem Punkt haben Sie recht, wenn Sie an einen Steuerberater verweisen. Das habe ich im Übrigen - Sie erinnern sich bestimmt daran - ebenfalls in meinem ersten Beitrag Nr. 5 getan.


    Gruss
    lev

    2 Mal editiert, zuletzt von LEV ()

  • @ LEV: Wann gedenkst du eigentlich damit aufzuhören, dich hier im besten Anwaltsdeutsch an etwas aufzugeilen, was außer dir schon lange keinen mehr interessiert?
    Ich glaube nicht, dass die Aussage von häschen in Beitrag # 3, die dir so sauer aufstößt, darauf abzielte, die Rechtslage 100 %-ig exakt wiederzugeben, sondern einfach darauf, dem TE schnell und unbürokratisch zu helfen. Wenn du das nicht begreifst, hast du den Sinn dieses Forums nicht verstanden.

  • @ LEV: Wann gedenkst du eigentlich damit aufzuhören, dich hier im besten Anwaltsdeutsch an etwas aufzugeilen, [...]


    Ja, es ist schon lächerlich, was LEV hier im Forum immer wieder zum Besten gibt. Aber wenn man sich daran gewöhnt hat, dann ist es richtig amüsant, wie er sich hier immer wieder zum Horst macht, indem er versucht dem "Häschen" hier irgendeinen Fehler nachzuweisen.


    häschen: Nimm' s gelassen - er kann nichts dafür... ^^