Hallo,
ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen.
Auch mich hat diese unselige Trennung zwischen Bilanzierern und "EÜ-Rechnern", die schon bei der Installation beginnt, viel Zeit gekostet. Ich möchte nunmal meine Vorgänge mit doppelter Buchführung erfassen und trotzdem nur eine EÜR abgeben. Welcher "außenstehende Steuer-Experte" will mir das verbieten? In anderen Programmen geht das auch.
Meine mit viel Mühe selbst eingerichtete Kontengliederung EÜR ist nun offenbar weg und die Arbeit beginnt wieder von vorne.