GuV/Buchung von Existenzgründerzuschuß

  • Hallo Ihr Lieben!
    Wer kann es mir genau sagen? Wie buche ich bei der Einnahme-Überschussrechnung den Existenzgründerzuschuß, als Einnahme oder
    neutral oder gar nicht? Mir ist bekannt, dass er nicht ver-
    steuert wird. Sollte der Betrag dann womöglich auf ein anderes Konto,
    als das Geschäftskonto fliessen? :oops: [/b]

  • Zitat von "Henriette"

    Hallo Ihr Lieben!
    Wer kann es mir genau sagen? Wie buche ich bei der Einnahme-Überschussrechnung den Existenzgründerzuschuß, als Einnahme oder
    neutral oder gar nicht? Mir ist bekannt, dass er nicht ver-
    steuert wird. Sollte der Betrag dann womöglich auf ein anderes Konto,
    als das Geschäftskonto fliessen? :oops: [/b]


    Hallo Henriette,


    Du buchst Bank an "sonstige Ertraege" bei SKR03 2700. Und ohne USt.


    Geschaeftskonto ist schon richtig

  • Hallo Franco!
    Danke für Deine postwendende Antwort. Kann mich damit aber nicht ganz abfinden, da der Betrag bei dieser Buchung mit in den Gewinn einbezogen
    wird. Der Zuschuß ist jedoch steuerfrei. Buche ich ihn neutral unter "Sonstige E." geht er widerum aus dem Bankkontobestand heraus, das heißt er vermindert den tatsächlichen Bestand um diesen Betrag.
    Es ist einfach noch nicht die richtige Lösung.
    Tschüß Henriette :shock:

  • Zitat von "Henriette"

    Hallo Franco!
    Danke für Deine postwendende Antwort. Kann mich damit aber nicht ganz abfinden, da der Betrag bei dieser Buchung mit in den Gewinn einbezogen
    wird. Der Zuschuß ist jedoch steuerfrei. Buche ich ihn neutral unter "Sonstige E." geht er widerum aus dem Bankkontobestand heraus, das heißt er vermindert den tatsächlichen Bestand um diesen Betrag.
    Es ist einfach noch nicht die richtige Lösung.
    Tschüß Henriette :shock:


    Henriette,


    Weshalb buchst Du nicht einfach, wie ich es Dir vorgeschlagen habe?
    Gewinn hat nichts mit "Steuerfrei" zu tun. Das sind zwei voellig verschiedene Dinge.
    Konto 2700 ist in der Kontengliederung EUER als "sonstige Ertraege definiert" und nicht als "Erloese".


    Gehe zur Buchungserfassung und mit dem Buchfuehrungshelfer waehlst Du "Privateinlagen" und tauscht das Konto 1890 geben 2700 aus.


    Neutrale Ertraege gibt es nur bei der BWA. Beschreibe einmal genau die Position, an der Du "Sonstige E." buchst.


    Hast Du schon das Update auf 5.0.824? Das solltest Du machen

  • Franco,
    der besagte Gewinn wird letztendlich aber in der EKST-Erklärung angesetzt.
    Ich meine nicht UsST. Buche ich nun wie Du sagst sonstige Erträge an
    Bank als Einnahme, dann ist dieser Posten in der EUR im Gewinn enthalten.
    Das Update habe ich allerdings noch nicht gemacht.
    Vielen Dank für Deine Bemühungen :? /Henriette

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Henriette,


    der Existenzgründerzuschuß fließt nicht in die Einkommensteuererklärung mit ein und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Daher ist der Zuschuss nicht erfolgswirksam zu buchen, da er, wenn er in die EÜR einfließt automatisch auch in die Einkommensteuererklärung einfließt.


    Der Zuschuss ist ein Zuschuss für das Eigenkapital und ist über den Bereich Privateinlagen zu buchen. Also muss der Buchungssatz Bank an Privateinlagen lauten.

  • Hallo,


    bin zufällig auf diesen Thread gestossen und jetzt stellt sich mir die Frage:


    weiss jemand, ob das Überbrückungsgeld (ÜG) _zwingend_ über die Geschäftsbücher gebucht werden MUSS? Bei mir ist das so, dass ich das ÜG auf mein privates Girokonto überwiesen bekomme und ich hatte eigentlich vor, bei meiner anstehenden Steuererklärung das ÜG zusätzlich zu dem Gehalt aus den ersten Monaten dieses Jahres zu erklären.


    Mir ist klar, wenn das ÜG auf das Geschäftskonto gebucht würde, dass es dann als Privateinlage gebucht werden muss. Da es aber auf mein privates Girokonto überwiesen wird, habe ich das bis dato in meiner Buchhaltung nicht berücksichtigt. Wie wäre jetzt vorzugehen, wenn es ZWINGEND über das geschäftliche Bankkonto gebucht werden müsste? Oder ist es so wie ich es gemacht habe auch ok?


    Danke und Gruß,
    Alex

  • Zitat von "alex1976"


    weiss jemand, ob das Überbrückungsgeld (ÜG) _zwingend_ über die Geschäftsbücher gebucht werden MUSS? Bei mir ist das so, dass ich das ÜG auf mein privates Girokonto überwiesen bekomme und ich hatte eigentlich vor, bei meiner anstehenden Steuererklärung das ÜG zusätzlich zu dem Gehalt aus den ersten Monaten dieses Jahres zu erklären.


    Mir ist klar, wenn das ÜG auf das Geschäftskonto gebucht würde, dass es dann als Privateinlage gebucht werden muss. Da es aber auf mein privates Girokonto überwiesen wird, habe ich das bis dato in meiner Buchhaltung nicht berücksichtigt. Wie wäre jetzt vorzugehen, wenn es ZWINGEND über das geschäftliche Bankkonto gebucht werden müsste? Oder ist es so wie ich es gemacht habe auch ok?


    Das Überbrückungsgeld ist Lohnersatzleistung und damit steuerfrei. Es wird jedoch für die Ermittlung des Steuersatzes herangezogen ("Progressionsvorbehalt").
    "Zwingend" auf ein bestimmtes Konto ist es sicherlich nicht zu buchen. Wenn es auf dem Geschäftskonto landet, ist es als Privateinlage zu behandeln. In der Einkommensteuererklärung ist es dann unter "Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen" anzugeben (Anlage N, Zeile 27 oder Hauptvordruck, Zeile 39).