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Zitat von »häschen«
Ich weiß. ich trete hier vielfach als der klugscheißende Spielverderber auf, ich möchte dabei allerdings nur auf die ziemlich beachtliche rechtliche Betrachtung aufmerksam machen.
Ne, ne, ist schon ok, mach weiter so. Ja-Sager gibt*s genug.
Aus Alternativen kann man nur lernen.
MfG Günter
Hallo,
wie freuen uns, wenn wir was dazu lernen können.
Aber so ganz klappt das in MB nicht.
Beim Googlen findet man eine Lösung, die logisch erscheint, sich aber in MB nicht umsetzen lässt.
Ein Konto 1700 anzulegen, ist ja in MB zunächst mal kein großes Problem (die Einstellungen für UVA und EÜR lasse ich hierfür mal aussen vor). Einen Gutschein in der Bank oder Kasse zuverbuchen ist auch möglich:
Soll 1200 Bank
Haben 1700 Sonstige Verbindlichkeiten geht problemlos über Finanzen Bank/Kasse Neue Einnahme
Wird der Gutschein eingelöst, müsste eine Rechnung erstellt werden und die (Teil)bezahlung über das Konto 1700 laufen. Dies funktioniert beim Ändern des Status der Rechnung auf bezahlt nicht, da sich hier nur die Bankkonten, Kasse oder das Verrechnungskonto anbieten... Eine manuelle Buchung läuft auch nicht.
Gutscheinkauf bewirkt die Erstellung einer entsprechenden Rechnung (buchen mit Beleg!), bleibt umsatzsteuerfrei (gem. links von miwe04- s.o.)
ein entsprechendes Erlöskonto ist zuzuweisen
Welches Erlöskonto 8110 sonstige steuerfreie Erlöse? Ist dann auch durch Anlegen eines Artikels Gutschein einfach möglich.
bei Einlösen des Gutscheines ist eine Gutschrift zur o.a. Rechnung zu erstellen der Kauf der Ware ist entsprechend in Rechnung zu stellen, umsatzsteuerpflichtig dem Erlöskonto zuzuweisen
Die Gutschrift wird mit der Rechnung verrechnet
Nun wird es in vielen Fällen so sein, dass der Käufer des Gutscheins nicht mit dem Einlöser identisch ist. Kauft Frau Hase den Gutschein und Herr Kirsche löst ihn ein, geht eine Verrechnung in MB nicht mehr. und nun? ?
Nachdenken: Es ist egal, ob Hase oder Kirsche, es wird nur der Gutscheinbetrag abgezogen.