Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab mal bezüglich einer vermieteten Wohnung eine Frage.
Ich habe ein Zimmer vermietet, wo der vermietete Anteil der Wohnung 20% beträgt und der von mir genutzte Anteil dementsprechend 80% beträgt. Jetzt habe ich ein Wohngeld von 2000 Euro bezahlt. Dieses hatte ich in meiner Steuerklärung so angegebn. Nun hab ich meinen Bescheid bekommen, wo drinnen steht, das vom Wohngeld immer die Rücklagen abzuziehen sind. Rücklagen betrugen 500 Euro.
Nun zur Frage: Das FA hat die 500 Euro + zusätzlich 20% von 500 Euro vom Wohngeld abgezogen.Warum das? Die Rücklagen betrugen doch nur 500 Euro und nicht 600 Euro. Vielleicht kann mir jemand mal erklären, wieso das FA vom Wohngeld die Rücklage + den prozentualen Anteil des vermieteten Zimmer vom Wohngeld abgezogen hat-
Danke schon mal im vorraus.
LG