Hallo,
ich quäle mich gerade durch meine Steuererklärung 2011 (mit dem Steuer-Sparbuch 2012) und weiß nicht, ob ich bei "Allgemeine Ausgaben - Handwerkerleistungen" selbst die 20 % absetzungsfähigen Lohnkosten ausrechnen und eintragen muss oder die auf der Rechnung ausgewiesene Gesamtsumme (ohne Material) eintrage und mir die Software die 20 % für die Lohnkosten selbstständig berechnet.
Desweiteren bin ich etwas irritiert, weil ich Handwerkerleistung auch unter "Allgemeine Ausgaben - Nebenkosten/Hausgeldabrechnungen" eintragen kann. Wo muss ich als Eigenheimbesitzer nun meine Handwerkerleistungen wirklich festhalten?
Eingetragen habe ich erst mal alles unter "Allgemeine Ausgaben - Handwerkerleistungen" und dabei die auf der Rechnung ausgewiesene Gesamtlohnsumme (hab also den Taschenrechner nicht bemüht.
Ist dies richtig so? Für Tipps wäre ich sehr dankbar.
Es grüßt Hippelein