Steuererklärung Flugbegleiter

  • Bonjour à tous :)


    Ich habe meine Steuererklärung immer von einem Steuerberater machen lassen. Allerdings muss ich seit zwei Jahren jedes Mal dem Finanzamt um die 800-1. 200 EUR nachzahlen! Da ich mindestens das Honorar für den Steuerberater (600 EUR ist eine Menge Geld für einen 26-Jährigen) sparen möchte, habe ich mich entschieden, für 2011 auf seine Leistung zu verzichten und selber eine Steuererklärung zu machen. Obwohl das sehr kompliziert bei meinen Kenntnissen wird…


    Ich bin Flugbegleiter und fliege immer ab Frankfurt am Main. Allerdings wohne ich bei meiner Freundin in Toulouse, Frankreich. Ich habe 2-3 Einsätze pro Monat. Ich komme immer einen Tag früher vor meinem Einsatz: ich fliege von Toulouse nach Frankfurt, von Frankfurt fahre ich mit der Bahn oder mit einem Mietauto nach Fulda, wo ich eine kleine Wohnung gemietet habe. (Ich habe in Fulda auch eine eigene Wohnung, sie ist aber für mich zu groß und ist vermietet). Am Einsatztag fahre ich wieder nach Frankfurt, bin 4-7 Tage unterwegs und dann lande ich in Frankfurt. Wenn es zu spät ist, fahre ich wieder nach Fulda, übernachte dort und am nächsten Tag fliege ich nach Frankreich.


    Wie ich hier im Forum gelesen habe, kann ich die Hin- und Rückweg steuerlich geltend machen, da es bei Flugbegleitern keinen festen Arbeitsplatz gibt. Heißt es, dass ich die Flugtickets Toulouse-Frankfurt-Toulouse, die Bahnkarten Frankfurt-Fulda-Frankfurt oder die Kosten für ein Mietauto + Entfernungspauschale pro KM Frankfurt-Fulda-Frankfurt einzeln auflisten soll?


    Kann ich diese kleine Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden, um die Netto-Kaltmiete und die Fahrten absetzen zu können?


    Kann ich in Rahmen der Auswärtstätigkeit die Pauschbeträge ansetzen? Wir bekommen ja vom Arbeitgeber Spesen für jeden Abwesenheitstag.


    Ich habe mit der Steuererklärung gerade angefangen und bin mir sicher, weitere Fragen werden folgen…


    Ich bin Euch allen sehr dankbar für Eure Mühe und Geduld!


    Leon(ard)

    • Offizieller Beitrag

    Heißt es, dass ich die Flugtickets Toulouse-Frankfurt-Toulouse ... einzeln auflisten soll?

    M.E. zweifelsfrei privat veranlasst

    Heißt es, dass ich ... die Bahnkarten Frankfurt-Fulda-Frankfurt oder die Kosten für ein Mietauto + Entfernungspauschale pro KM Frankfurt-Fulda-Frankfurt einzeln auflisten soll?

    Kommt darauf an. Wage ich ohne Kenntnis aller Daten nicht abschließend zu beurteilen. Typischer Fall für einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

    Kann ich diese kleine Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden, um die Netto-Kaltmiete und die Fahrten absetzen zu können?

    M.E. nein, da es Dein einziger inländischer Wohnsitz ist. Aber auch hier gilt, das ist ohne Kenntnis aller Daten nicht abschließend zu beurteilen. Typischer Fall für einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

    Ich habe mit der Steuererklärung gerade angefangen und bin mir sicher, weitere Fragen werden folgen…

    Lass es und gehe zun einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe.


    Nur wegen nichtselbständiger Einkünfte hat kein kein lediger Arbeitnehmer eine Steuernachzahlung von 800€-1.200€. Da liegen wohl noch andere steuerrelevante Tatbetsände vor. Und alles zusammen kostet eben Zeit und deshalb auch Geld. Aber wer weiß, wieviel Steuern Du durch die Mithilfe des Steuerberaters noch gespart hast.


    Wenn wir Dir hier Punkt für Punkt Deine Steuererklärung durcharbeiten, würde das übrigens eine unerlaubte steuerliche Hilfeleistung bedeuten. Und da verbrennen wir uns nicht die Finger.

  • Ich bin Flugbegleiter und fliege immer ab Frankfurt am Main.


    Das hatten wir hier schon mal......
    Das dürfte selbst für einen Steuerberater ziemlich kompliziert sein, deshalb lass das Selbermachen.
    Die Gesetzesgrundlagen kannst du nicht alle kennen.
    MfG Günter

  • Beim Kölner Lohnsteuerhilfeverein soll es einen Mitarbeiter geben, der auf sie Lebenssituation von Flugbegleitern spezialisiert ist.


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