Hallo liebes Forum,
ich möchte gerne die EBK, die ich in eine vermietete Eigentumswohnung gebaut habe, steuerlich geltend machen.
Spüle und Herd gehören zum Gebäude, da es die erste Küche ist die ich dort habe einbauen lassen. Soweit ok, wobei ich mir hier die Frage Stelle
Definiton Herd = Zeranfeld + Ofen oder nur Zeranfeld?
Definiton Spüle = Spülkasten oder auch passender Wasserhahn?
Sorry für die kleinlichen Fragen ...
Zum eigentlichen HauptProblem:
Wie vermutlich fast jeder habe auch ich in in einem größerem Möbelhaus "nur" einen Endpreis unter meiner Küchen Rechnung stehen. Wie gehe nun vor? Einfach schätzen wird wohl nicht drin sein?
Angenommen ich bekäme für die Elektrogeräte + Spüle Preise des Verkäufers genannt, kann ich dann vom Gesamtpreis alle Elektroartikel inkl. Spüle abziehen und die Schränke & Co als den Differenz Betrag ausweisen? Oder wie macht ihr das typischerweise?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Es grüßt der Hans
P.S. Ich habe die Suche benutzt, aber leider bin ich zu diesem Punkten nicht fündig geworden.