Liebe Gemeinde, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bei nachstehendem Problem:
Mein Dienstort ist Düsseldorf und ich bin Inhaber eines von mir selbst bezahlten Firmentickets. Für den täglichen Weg zu meiner dortigen Dienststelle (Arbeitsstätte) und zurück nutze ich im Wesentlichen öffentliche Verkehrsmittel und mache steuerlich die Entfernungspauschale geltend. Im letzten Jahr habe ich ca. einen vier Monate andauernden Dienstgang (steuerlich: Dienstreise) vom Wohnort und zurück zu einem Institut in Düsseldorf durchgeführt. Hierfür hat mir mein Arbeitgeber einen arbeitstäglichen Verpflegungskostenzuschuss von 4 Euro gezahlt. Gesonderte Fahrtkosten sind wegen des Einsatzes meines Firmentickets bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht entstanden und wurden daher auch nicht erstattet.
Kann ich eine Entfernungspauschale von meiner Wohnung zu dem Institut (Entfernung etwa wie Wohnung – Dienststelle) bzw. sogar eine Reisekostenpauschale wg. vorliegender Dienstreise (hin und zurück) geltend machen? Oder gehe ich steuerlich leer aus, weil praktisch keine Kosten entstanden sind?
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß
Bernd