Hallo,
haben nun endlich unseren Steuerbescheid für 2011 erhalten, leider wurde vom Finanzamt die Unterstützung für unseren studierenden Sohn nicht anerkannt, angeblich wegen zu hoher Bezüge btw. Einkünfte. Was mich wundert: Ich habe alles korrekt im WISO Sparbuch eingegeben und hier wird mir gesagt, dass unsere Unterstützung von knapp 1500€ problemlos angerechnet werden müsste.
Jetzt meine Frage: Ich will auf jeden Fall Einspruch einlegen, weil es hier um immerhin knapp 500€ zu wenig Rückzahlung geht, kann ich mich bei dem Einspruch auch auf das WISO Programm berufen? Macht das Sinn?
Ich glaube ehrlich gesagt, dass der zuständige Sachbearbeiter sich nur verguckt hat:
Zum Sachverhalt: Unser Sohn hat 2011 von Jan-März noch gearbeitet und damit Lohn bekommen, seit April studiert er und bekommt "nur" noch BAföG. Dementsprechend unterstützen wir ihn auch erst seit April, wenn man also nur seine Bezüge von April bis Dezember betrachtet die Freibeträge usw. um die anteiligen Monate kürzt liegen seine Bezüge sehrwohl unter der Grenze, so dass unsere Unterstützung voll angerechnet werden müsste.
Berechnung für den Zeitraum Apr-Dez:
8004€ pro Jahr als Unterstützung ansetzbar -> 9/12*8004€ = 6003€
Einkünfte über 624€ p.a. -> 9/12*624€= 468€
9*335€= 3015€ BAföG, hier wird nur der Zuschuss ohne das Darlehen mit einbezogen
d.h. der von uns maximal ansetzbare Wert von 6003 vermindert sich um 2547€ (3015€ - 468€ p.a. "Freibetrag") somit dürften von uns 3456€ angesetzt werden, wobei wir mit unseren 1500€ noch weit drunter sind.
Daher gehe ich davon aus, dass der Sachbearbeiter einfach nicht darauf geachtet hat, dass der Unterstützungszeitraum sich nicht auf das ganze Jahr erstreckt.
Ich habe das im WISO ausgetestet: Stelle ich den Unterstützungszeitraum auf Jan-Dez, zeigt mir das Programm korrekterweise an, dass 0€ angesetzt werden können, da zuviele Bezüge/Einkommen vorhanden sind. Lasse ich den Zeitraum Apr-Dez bestehen und schiebe das Einkommen aus den ersten 3 Monaten in den Zeitraum, kommen folglich auch nur 0€ raus.
Habe dazu auch einige "Quellen" im Netz studiert, die u.a. darauf hinweisen, dass bei nicht ganzjähriger Unterstützung wie beim Kindergeld verfahren wird. Hierinteressiert auch nur das Einkommen (Freibeträge entsprechend gekürzt) für den Zeitraum in dem Kindergeldansrpuch besteht!