Hallo,
ich weiß, dass man pauschal 20 % der tatsächlichen Telefonkosten bei der Steuererklärung ansetzen kann. Gilt dies bei Ehepartnern für die gemeinsame Steuererklärung oder gilt das pro Person?
Hallo,
ich weiß, dass man pauschal 20 % der tatsächlichen Telefonkosten bei der Steuererklärung ansetzen kann. Gilt dies bei Ehepartnern für die gemeinsame Steuererklärung oder gilt das pro Person?
Moin ...
Was sind das für Telefonkosten und für welchen Bereich ?
Privat oder geschäftlich, Vermietung und Verpachtung usw ... ?
Privat sind Telefonkosten sicherlich nicht absetzbar !
Gruß Kuddel
Wir sind beide Lehrer (Beamte) und brauchen auch von zuhause ab und zu das Telefon. Einen Einzelnachweis kann und will ich nicht vorlegen. Deshalb die pauschale Angabe der 20 %. Gelten hier für jeden von uns 20 % oder zählt das für die gesamte gemeinsame Steuererklärung?
Das kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Und das FA kann und wird ggf. eine detaillierte Aufzeichnung aller Gespräche über einen repräsentativen Zeitraum anfordern. Entsprechende Belegnachweise sind dann zur Glaubhaftmachung der Aufzeichnungen natürlich ebenfalls beizubringen. Es gibt im Prinzip keine Pauschale, die die Einzelfallprüfung zwingend aushebelt.
Naja, mir ist schon klar, dass das FA sowas verlangen kann. Geben kann ich es ihnen allerdings nicht. Dann schaue ich eben in die Röhre. Aber versuchen möchte ich es halt.
Trotzdem möchte ich gerne wissen, ob die 20 %, die man immer mal wieder liest, sich auf einzelne Personen beziehen.
Bisher hatten wir pro Kopf einen pauschalen Betrag von 50 Euro angesetzt und es wurde die letzten Jahre ausnahmslos anerkannt (keine Ahnung wie wir vor über einem Jahrzehnt auf diesen Betrag kamen). Wenn ich jetzt die tatsächlichen Kosten aufs Jahr summiere und dann 20 % davon nehme, komme ich auf 90,98 €. Wenn davon jeweils die Hälfte auf einen von uns entfällt, dann wären das 45,49 €. Wenn allerdings jeder von uns 20 % ansetzen dürfte, dann wären es eben für jeden 90,98 €.
Bevor das Finanzamt Euch fragt:
Habt Ihr keine Flatrate ?
Wie Du schreibst, geht es hier um reine " Telefonkosten ".
Gruß Kuddel
Doch wir haben eine Flatrate fürs Festnetz und Internet gemeinsam. Dazu kommt der Telekomanschlusspreis pro Monat und wenige Einzelgespräche in mobile Netze über Call-by-Call-Anbieter.
Aber den Internetanschluss verwenden wir ja auch für unsere Arbeit. Somit habe ich das gedanklich oben nicht getrennt.
Guck mal hier ...
Gruß Kuddel
Danke für den Link, auch wenn er mir nicht weiter hilft.
Dort steht ja nur wieder das, wovon ich ausgegangen bin mit meiner Frage:
ZitatOhne Einzelnachweis werden pauschal 20% jedoch höchsten 20,- Euro im Monat als Werbungskosten anerkannt.
Angenommen, es wäre nur einer von uns beiden Lehrer und bräuchte Telefon und Internet ab und zu beruflich, wären es diese 20 %. Aber nachdem wir ja beide diesen Beruf haben, müssten es doch dann für jeden 20 % sein, oder?
Wo wir wieder bei meiner obigen Antwort wären, da ja auch (mindestens) zwei Personen in dem Haushalt privat telefonieren.
Das kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Und das FA kann und wird ggf. eine detaillierte Aufzeichnung aller Gespräche über einen repräsentativen Zeitraum anfordern. Entsprechende Belegnachweise sind dann zur Glaubhaftmachung der Aufzeichnungen natürlich ebenfalls beizubringen. Es gibt im Prinzip keine Pauschale, die die Einzelfallprüfung zwingend aushebelt.
Und mit der Flatrate bekommt Ihr u.U.viel Spaß mit dem FA hinsichtlich der beruflich veranlassten Mehrkosten. Man sollte auch als Lehrer wissen, wie weit man beim FA versucht alles auszureizen. Für alles gibt es beim Bearbeiter eine Grenze, bei der er dann vielleicht anfängt alles in Frage zu stellen.
Du kannst doch wählen....
Beim Einzelnachweis werden folgende Angaben verlangt: Tag des Gespräches, Gesprächsteilnehmer, Zielort, Gesprächsgebühren oder Dauer des Gesprächs. Ohne Einzelnachweis werden pauschal 20% jedoch höchsten 20,- Euro im Monat als Werbungskosten anerkannt.
MfG Günter
ZitatDu kannst doch wählen....
Eben, genau so hatte ich es verstanden, dass ich wählen kann. Nur, dass damit meine eigentliche Frage nicht beantwortet ist.
Ich will weder irgendwas ausreizen, noch mich in anderer Art und Weise mit dem FA anlegen. Ich suche nur nach einer korrekten Lösung, die uns keinen Nachteil beschert. Die Flatrate hat das FA die letzten Jahre mit unserer bisherigen Pauschale auch nicht interessiert. Aber ich werde hier vermutlich keine für mich zufriedenstellende Antwort bekommen.
Einen Einzelnachweis kann und will ich nicht vorlegen.
Wenn Du das nicht möchtest, dann must Du warten, bis die Tellermine hochgeht !
Gruß Kuddel
Ich sehe da keine Tellermine- in den Lohnsteuerrichtlinien LStR 3.50 Absatz 2 steht ganz wörtlich
ZitatFallen erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, höchstens 20 Euro monatlich steuerfrei ersetzt werden.
Im Allgemein gilt: was der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen dürfte, darf (soweit es nicht ersertzt wird) von der Steuer abgesetzt werden.
Und: dort steht "können"- das ist zwar nicht das gleiche wie "sollen" oder "müssen", wohl aber bedeutet es, dass man das durchaus so erklären darf, das Finanzamt aber aber auch anders entscheiden kann.
Es wird sich damit also um eine Einzelfallentscheidung des FA handeln, die man nicht vorher sagen kann. Erklären darf man es pauschal.
Hallo Häschen ...
Ich sehe da eventuell doch Probleme, wenn jetzt 2 x 20 % eingereicht werden !
Bislang ging alles gut ...
Man sollte auch als Lehrer wissen, wie weit man beim FA versucht alles auszureizen
Vielleicht ist dieser Satz doch zu beherzigen ...
Gruß Kuddel
Ich sehe da eventuell doch Probleme, wenn jetzt 2 x 20 % eingereicht werden !
Auch mathematisch schon. Wenn sich der Gesamtumfang der Telefonate ändert, dann führt das zwangsläufig auch zu veränderten Quoten. Der Zähler bleibt bei dem Einzelnen gleich, der Nenner erhöht sich, schon werden aus 20% dann nur noch 10% für jeden.
Und: dort steht "können"- das ist zwar nicht das gleiche wie "sollen" oder "müssen", wohl aber bedeutet es, dass man das durchaus so erklären darf, das Finanzamt aber aber auch anders entscheiden kann.
Und das FA wird ggf. handeln, wenn es meint, die Anwendung eienr pauschalen regelung würde so ggf. zu einem unzutreffenden Ergebnis führen.
Es wird sich damit also um eine Einzelfallentscheidung des FA handeln, die man nicht vorher sagen kann.
Und muss man zwingend schlafende Hunde wecken? Vielleicht ist genau dieser Punkt das Quentchen, was den Fall in eine detaillierte Prüfung aller Besteuerungsgrundlagen hineinbringt. Und das kann ganz schnell zum Bumerang werden.
ZitatAuch mathematisch schon. Wenn sich der Gesamtumfang der Telefonate ändert, dann führt das zwangsläufig auch zu veränderten Quoten. Der Zähler bleibt bei dem Einzelnen gleich, der Nenner erhöht sich, schon werden aus 20% dann nur noch 10% für jeden.
Ich will nicht vollständig in Abrede stellen, dass diese Einschätzung zutrifft, doch halte ich die Kürzung auf die Hälfte für vollkommen aus der Luft gegriffen. Der Umfang und die Häufigkeit der Telefongespräche sind für jeden Steuerpflichtigen einzeln zu beurteilen, ein sachlicher Zusammenhang ist allein durch die Ausübung desselben Berufs nicht anzunehmen.
ZitatUnd muss man zwingend schlafende Hunde wecken?
Welcher Hund soll denn hier wieder schlafen?
DASS berufliche Telefonate über das private Telefon geführt werden, wird niemand bei einem Lehrer in Abrede stellen können, auch nicht das Finanzamt. Der TE und sein Ehepartner haben in der Vergangenheit mit 50 Euro jährlich eher WENIGER denn MEHR angesetzt. Ich sehe hier keine Gefahr, die Pauschale, die die Lohnsteuerrichtlinien vereinfacht vorschlagen wird, tatsächlich anzusetzen.
Es handelt sich dabei ja auch um eine Vereinfachungsregelung, die sowohl dem Steuerpflichtigen, aber auch dem FA die Arbeit vereinfachen sollte- sollten wir die Beschränkung der Vereinfachungsregelungen wirklich vorweg nehmen?
Es bleibt dem FA weiterhin unbenommen, eine anteilige Aberkennung vorzunehmen oder eine andere logische Berechnung zu erklären. Ich meine nicht, dass man hier schon bei der Erklärung in vorauseilendem Gehorsam den eigenen Aufwand kürzen sollte.
Eine Steuerverkürzung oder dessen Versuch vermag ich weder hier noch in der Vergangenheit erkennen, da mit vollständig offenen Karten gespielt werden soll.
Was der TE daraus macht, bleibt ihm überlassen.
DASS berufliche Telefonate über das private Telefon geführt werden, wird niemand bei einem Lehrer in Abrede stellen können, auch nicht das Finanzamt.
Ein normaler Arbeitnehmer und auch Lehrer braucht kein Telefon.
Wofür auch? Gibt er Nachhilfe per Telefon? Lädt er seine Schüler per Telefon zum Unterricht ein?
Das ist jetzt überzogen dargestellt, aber nennt mir mal zwingende Gründe für Telefongebühren bei einem Lehrer.
Deshalb würde ich es bei den 20% belassen.
MfG Günter
Sag ich doch alles nichts gegen. Nur darf man dann auch nicht für sich ausschließen, einer etwaigen Aufforderung zur Glaubhaftmachung durch geeignete Nachweise (dreimonatige detaillierte Gesprächsaufzeichnung) nicht nachkommen zu wollen. Und genau das hat der/die TE doch gemacht.
Und Du hast selber gesagt, man darf das Erklären, das FA darf das aber auch Hinterfragen und Nachweise zur Glaubhaftmachung anfordern.
Dann können aus 20% oder gar 2 zweimal 20% eben auch zweimal 5% werden. Der Einzelfall eben.
Jahrelanges Durchwinken schützt übrigens nicht vor einem Überschreiten einer virtuellen Linie.
Ein normaler Arbeitnehmer und auch Lehrer braucht kein Telefon.
Wofür auch? Gibt er Nachhilfe per Telefon? Lädt er seine Schüler per Telefon zum Unterricht ein?
Das ist jetzt überzogen dargestellt, aber nennt mir mal zwingende Gründe für Telefongebühren bei einem Lehrer.
Deshalb würde ich es bei den 20% belassen.
MfG Günter
Also ich habe selbst 3 Kinder in verschiedenen Klassen. Eines unproblematisch, eines mit relativ viel Redeerfordernis (Noten nicht soo dolle) und eines mit sehr hohem Redebedarf (Behinderung). Ich telefonier bestimmt 3-5mal monatlich mit irgendwelchen Lehrern.
Dazu laufen viele allgemeine Informationen über email Verteiler oder Einzel-emails. Im Allgemeinen läuft die Internetnutzung auch über die Bezeichnung "Telekommunikationskosten".
Ich argumentiere hier nur über den vorauseilenden Gehorsam- dafür sehe ich keine Veranlassung, ist aber nur meine persönliche Meinung.