Erstattung Mwst. nach Ausfuhr

  • Moin,
    folgender Vorgang:


    Ein Kunde bestellt im September Ware über meinen Onlineshop, Kundenadresse Chile, Lieferadresse Deutschland.
    Ich erstelle ein Bruttorechnung aus, Kunde bezahlt.


    Im Oktober erhalte ich ein Schreiben des Kunden, ihm die Mehrwertsteuer zurückzuerstatten, auf der Rechnung ist ein Zollstempel vom Zoll Frankfurter Flughafen. Reicht alleine der Stempel auf der Rechnung als Ausfuhrbescheinigung?


    Wie würdet Ihr Euch verhalten?


    Falls ich die Mwst erstatte, wie verbuche ich das am besten in MB?
    Ich müsste den kompletten Betrag ja auf Export umbuchen und die Mwst. ja dann vom FA zurückbekommen...

  • So auf die Schnelle gesagt würde ich dem Kunden die USt nicht erstattet. Lieferadresse war in Deutschland, insofern war eine Brutto-Rechnung völlig korrekt. Wenn der Kunde die Ware zu einem späteren Zeitpunkt quasi auf eigene Faust (womöglich noch als Privatperson) ins Ausland bringen läßt, ist das IHMO sein Problem und nicht mehr Deins. Deine Lieferung blieb im Inland und ist erledigt.


    Cedricus

  • So auf die Schnelle gesagt würde ich dem Kunden die USt nicht erstattet. Lieferadresse war in Deutschland, insofern war eine Brutto-Rechnung völlig korrekt. Wenn der Kunde die Ware zu einem späteren Zeitpunkt quasi auf eigene Faust (womöglich noch als Privatperson) ins Ausland bringen läßt, ist das IHMO sein Problem und nicht mehr Deins. Deine Lieferung blieb im Inland und ist erledigt.


    Cedricus


    Hallo und danke für die Antwort.
    Nun möchte ich ohne Not keine Kunden verlieren ;)
    Und natürlich hat auch eine Privatperson das Recht beim einer Ausfuhrlieferung eine Rechnung ohne MwSt zu bekommen, wenn die Ausfuhr in ein Drittland nachweislich erfolgt ist.
    Bei korrekter Einfuhr muß der Kunde in seinem Land ja noch Zoll und Einfuhrmehrwertsteuer bezahlen.


    Mir geht es nun darum, reicht der Zollstempel auf der Rechnung und wie verbuche ich es in MB?
    Ursprüngliche Rechnung stornieren, neue ohne Mwst nach §4 1 a erstellen. (mit welchem Datum ?)
    Was mache ich mit dem Zahlungseingang über die Bruttosumme, neu zuordnen mit Splittbuchung auf neue Rechnung? Und die Mwst. auf Vorsteuer buchen. Nur die Zahlung war ja schon im September....

  • Hallo Miwe4


    danke für die Links, damit reicht der Zollstempel auf der Rechnung...
    Jetzt blieben noch die MB spezifischen Fragen:
    Ursprüngliche Rechnung stornieren, neue ohne Mwst nach §4 1 a erstellen. (mit welchem Datum ?)
    Was mache ich mit dem Zahlungseingang über die Bruttosumme, neu zuordnen mit Splittbuchung auf neue Rechnung? Und die Mwst. auf Vorsteuer buchen. Nur die Zahlung war ja schon im September...

    • Offizieller Beitrag

    Der Kunde handelt vollkommen korrekt, Deine Unterlagen sind ausreichend.


    Erstelle eine Gutschrift zur alten Rechnung und dann eine neue Rechnung gem § 4 Nr. 1 Buchstabe a UStG - beides mit dem aktuellen Datum.
    (Grund: die Umsatzsteuer wird zwischen September und November tatsächlich geschuldet)


    Auf diese Art und Weise kannst Du den Umsatzsteuerbetrag überweisen und die Zahlung als Splittbuchung beiden Belegen zuordnen. Die Umsatzsteuer wird so automatisch in dem Monat korrigiert, in dem alle Voraussetzung für die Steuerfreiheit erfüllt sind.

  • Hallo,


    habe das selbe Problem, verstehe aber den Vorgang nicht so ganz.
    Habe nun die Ausgangsrechnung storniert, eine neue ohne MwSt erstellt und die Zahlung der neuen Rechnung zugeordnet.
    Was mache ich nun mit dem "Guthaben" des Kunden?
    Wie muss ich dieses buchen, damit die Rückerstattung auch korrekt zugeordnet wird und ich die MwSt erstattet bekomme?
    Am besten wäre mir geholfen mit Nennung der Buchungskonten nach SKR03.


    Vielen lieben Dank für die Antwort!

    • Offizieller Beitrag

    Tja- das Problem liegt aber nicht in der Verbuchung, wie mit scheint....


    Die alte Rechnung soll NICHT storniert werden (sie ist ja bezahlt!), sondern es soll eine Gutschrift zur Rechnung erstellt werden und eine neue Rechnung erstellt werden.


    Der Differenzbetrag wird dem Kunden überwiesen. Dieser Überweisung ordnet man Rechnung und Gutschrift in einer Splitbuchung zu- dann wird alles automatisch korrekt verbucht!

  • Hallo Häschen,


    hatte die Rechnung nicht Storniert sondern eine Gutschrift erstellt.
    Diese wurde jedoch direkt von Mein Büro als bezahlt gesetzt, deswegen klappte die Zuordnung nicht.
    Rundungsdifferenzen und Bankgebühr trüben zwar nun das Gesamtbild, ich denke dies sollte aber keine Probleme geben.


    Vielen Dank für Deine Hilfe.