Moin,
folgender Vorgang:
Ein Kunde bestellt im September Ware über meinen Onlineshop, Kundenadresse Chile, Lieferadresse Deutschland.
Ich erstelle ein Bruttorechnung aus, Kunde bezahlt.
Im Oktober erhalte ich ein Schreiben des Kunden, ihm die Mehrwertsteuer zurückzuerstatten, auf der Rechnung ist ein Zollstempel vom Zoll Frankfurter Flughafen. Reicht alleine der Stempel auf der Rechnung als Ausfuhrbescheinigung?
Wie würdet Ihr Euch verhalten?
Falls ich die Mwst erstatte, wie verbuche ich das am besten in MB?
Ich müsste den kompletten Betrag ja auf Export umbuchen und die Mwst. ja dann vom FA zurückbekommen...