Privatentnahme buchen

  • Ich hatte das gleiche Prolem, aber dann bei Umbuchungen das Konto Privatentnahmen gefunden !? Und das nutze ich für Privatentnahmen(Sol) und auch für Privateinlagen(Habenbuchung), da ein anderes nicht zu finden war. Ist das denn jetzt falsch oder gibts dieses Konto komischerweise nur bei mir ? Ich habe aber bis auf einige Kostenkonten sonst nichts an Finanzkonten verändert. Würde mich dann doch mal interresieren. Viele Grüße

  • Lieber Herr Horn,


    in einer ordnungsgemäßen EÜR nach § 4 III EStG gehören auch Privatentnahmen und -einlagen zu den Einnahmen und Ausgaben. Sie sind in der EÜR aufzuführen! Erst bei der Ermittlung des zu versteuernden Ergebnisses sind diese Entnahmen und Einlagen wieder heraus zu rechnen! Sie sollten sich vielleicht auch einmal mit dem Steuerrecht befassen.
    Es handelt sich nicht - wie Sylvia 1246 meint - um neutrale Buchungen. Daher gibt es ja im Kontenplan für die EÜR die Konten Privateinlagen und Privatentnahmen, die bei Auswertungen (zumindest wenn die Programme ordnungsgemäß auswerten und nicht wie der HV auf die Nebenkostenabrechnung beschränkt sind) am Ende jeder EÜR aufgeführt, da hier Geld zu- und -abfließt (es geht schließlich um eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, nicht um eine Gewinnermittlung).
    Wir haben schon im letzten Jahr Meinungsverschiedenheiten gehabt bezüglich der Ermittlung einer EÜR - Sie waren der Mienung, dass die im HV ermittelte EÜR ausreichend sei. Dies hatte ich schon damals verneint und bin inzwischen durch das Studium eines Kommentars sehr viel schlauer geworden. Auch in der Anlage V+V (die ja im Endeffekt eine EÜR nach einem bestimmten Muster ist!), müssen mehr Daten aufgenommen werden, als über den HV erfasst werden können, wenn man nicht "Kopfstände" macht, um bestimmte Sachverhalte ausweisen zu können.
    Ich habe daher den HV nicht erworben, arbeite weiter mit Quicken und sichere mich rechtlich durch meinen Kommentar ab (der auch nicht teurer war als HV).
    Schade, aber hier ist Buhl (wie auch Lexware mit dem ähnlichen Immobilienprogramm) nicht annähernd anwenderorientiert. Den Missmut von Sylvia1246 kann ich nachvollziehen - ich hatte auch auf die Aussage "auch für Privatvermieter geeignet" gebaut und mehr erwartet. X( :thumbdown:

  • in einer ordnungsgemäßen EÜR nach § 4 III EStG gehören auch Privatentnahmen und -einlagen zu den Einnahmen und Ausgaben


    ...Seit wann musst du bei Einkünften aus VV eine ordnungsgemäße EÜR nach § 4 III EStG einreichen?
    Du musst nur die Anlage V innerhalb der EkSt.-Erklärung ausfüllen, und das macht der Hausverwalter fast automtisch.
    MfG Günter

  • Lieber Herr Horn,


    ich möchte Sie bitten, beim "Sie" zu bleiben - wir haben noch nicht Brüderschaft getrunken!


    Die Anlage V+V ist eine EÜR! Und dies macht der Hausverwalter nicht in voller Schönheit. Neben den "reinen" Kosten, die eine Hausverwaltung (sofern eine solche vorhanden ist, die Software soll ja auch laut Werbeaussage den privaten Vermieter unterstützen, der keine Verwalter zwischen schalten kann), gibt es noch eine Reihe von Ausgaben/Aufwendungen, die nicht über den Verwalter laufen (Zinsen, AfA, Grundsteuer, Versicherungen und anderes). Dies alles gehört genauso in die Anlage V+V (EÜR!). Die Anlage V+V ist eine EÜR im Sinne des § 4 III EStG und ist als solche von jedem Vermieter zu erstellen und zwar vollständig. Dies leistet die Software "WISO Hausverwalter" allerdings nicht, weil sie sich auf die reine "Verwaltungstätigkeit" beschränkt. Nicht einmal Hausgelder auf der Seite des Eigentümers können korrekt für eine EÜR verbucht werden! Dies habe ich in meinen Versuchen mehrmals ausprobiert, ging immer nur mit "Überlistung" des Programms und Einrichten eines gesonderten Kontos. Auch diese gehören bei Vermietungen von Eigentumswohnungen in die Anlage V+V (sprich EÜR).
    Hiermit ist allerdings nicht die "amtliche" Anlage EÜR gemeint, die bei gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften vorzulegen ist. Dies hatte ich auch nie behauptet, Sie machen hier aber keinen Unterschied.
    Wie gesagt, ich habe die Software nicht gekauft (allerdings auch nicht die von Lexware, die hier genauso fehlerhaft arbeitet). :thumbdown:

  • Wo gehören Privatentnahmen in die Anlage V :?:
    Wo gehören Hausgelder in die Anlage V :?:
    Privatentnahmen erscheinen in der EÜR richtig als Entnahmen oder besondere Entnahmen aus Rücklagen :!:
    Schreib bitte mal konkret, was du zu bemängeln hast.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    ich möchte Sie bitten, beim "Sie" zu bleiben - wir haben noch nicht Brüderschaft getrunken!

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