Hallo,
ich bin Eigentümer und Vermieter des MFH. Ich entnehme mir regelmäßig Privatentnahmen vom Mietkonto und habe noch keine Möglichkeit gefunden diese zu buchen. Dadurch stimmt mein Bankbestand nicht. Ich bitte um Hilfe.
Hallo,
ich bin Eigentümer und Vermieter des MFH. Ich entnehme mir regelmäßig Privatentnahmen vom Mietkonto und habe noch keine Möglichkeit gefunden diese zu buchen. Dadurch stimmt mein Bankbestand nicht. Ich bitte um Hilfe.
Unter Stammdaten > Finazkonten > Privatkonto anlegen (Verrechnungskonmto) Buchung erfolgt dann mit "Umbuchung".
wenn ich bei Umbuchung bin kann ich das neu angelegte Privatkonto nicht auswählen
Hallo,
das ist ein Programmfehler. Es ist nicht möglich gewinnneutrale Konten anzulegen, weil schlicht nicht vorgesehen. Die Verwendung eines Verrechnungskontos ist sachlich falsch.
Es ist nicht möglich, eine ordnungsgemäße EÜR für den Eigentümer oder das Finanzamt zu erstellen. Die zugesicherte Eigenschaft ist mangelhaft. Das Programm ist überwiegend auf WEG-Verwaltung ausgerichtet. obwohl Buhl damit wirbt, das es auch für gewerbliche Hausverwaltungen und Mietverwaltung geeignet ist. Ich habe den Fehler bereits reklamiert, die Antwort von Buhl war leider wie immer, wenn Mängel gemeldet werden: leugnen, nicht nachvollziehbar, wird nicht umgesetzt. Ich beabsichtige Klage auf Mängelbeseitigung einzureichen.
oh
Warum tust du nicht so als wenn du die Mieteinnahmen an den Eigentümer weiterleitest?
Buchungskonto 4810
da sagt das Programm immer es muss ein Eigentümer gewählt werden. hab aber beim buchen keine Möglichkeit einen auszuwählen. In den Stammdaten habe ich mich als Eigentümer hinterlegt.
Das Konto 4810 betrifft die Mietsonderververwaltung im Rahmen der WEG-Verwaltung und ist bei der reinen Mietverwaltung nicht bedienbar.
ich habe jetzt gelöst vielen dank für die Hilfe.
Und was spricht dagegen es als WEG-Verwaltung zu führen?
Edit: Habe gerade gelesen das du es gelöst hast. Für nachfolgende Leser wäre es hilfreich deinen Lösungsweg zu erfahren.
Habe mir Verrechnungskonto "Privatentnahmen 1800" angelegt und buche über Umbuchung 1800 im soll.
Es ist nicht möglich, eine ordnungsgemäße EÜR für den Eigentümer oder das Finanzamt zu erstellen. Die zugesicherte Eigenschaft ist mangelhaft.
Du verwechselst da etwas oder bist nicht richtig informiert.
In einer EÜR haben Pribvatentnahmen nichts zu suchen, sondern nur Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.
Zitat:
In § 4 Abs. 3 des jeweiligen Einkommensteuergesetzes wird geregelt, dass Steuerpflichtige ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln können, soweit sie nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen.
MfG Günter
Sehr geehrter Herr Horn,
wenn Sie meinen Kommentar im Zusammenhang richtig lesen, kann man feststellen. dass ich weder etwas verwechselt noch ein Defizit an Information habe.
Eben weil Entnahmen in der EÜR nichts zu suchen haben, ist das Programm mangelhaft. Es können keine gewinnneutrale Konten angelegt werden, Entnahmen sind gewinnneutral. Angeboten werden nur die Kategorien "Umlagekonten" und "Finanz- und Verrechnungskonten "und sind nicht zutreffend. Der gewerbliche Verwalter ist zur wahrheitsgemäßen Rechenschaft verpflichtet, wozu auch die ordnungsgemäße Verbuchung der Entnahmen gehört.Verrechnungskonten müssen per se ausgeglichen sein.
Ich bin Eigentümer und Vermieter des MFH.
"Bitte beachten : hier handelt es sich nicht um einen gewerblichen Verwalter !!!! Ein gewerblicher Verwalter darf "niemals" Privatentnahmen von einem zu verwaltenden Konto nehmen."
Es ist OK, wenn in diesem Fall ein Verrechnungskonto, das gewinnneutral ist, angelegt wird.
Der gewerbliche Verwalter ist zur wahrheitsgemäßen Rechenschaft verpflichtet, wozu auch die ordnungsgemäße Verbuchung der Entnahmen gehört.
Wie wäre es denn mit einer Umnuchung auf das Konto "Entnahme"
Wie wäre es denn mit einer Umnuchung auf das Konto "Entnahme"
Hallo Günter,
das funktioniert nicht, da das Rücklagenkonto mit der "sonstigen Entnahme" angesprochen wird. ( s. Auswertung Entwicklung der Rücklagen)
MfG
Cowgirl
das funktioniert nicht, da das Rücklagenkonto mit der "sonstigen Entnahme" angesprochen wird. ( s. Auswertung Entwicklung der Rücklagen)
...und was ist daran falsch?
MfG Günter
...und was ist daran falsch?
Es ist keine Entnahme aus der Rücklage, sondern eine Privatentnahme bzw. Umschichtung/Umbuchung auf das Privatkonto. Dirk wird sicherlich keine Rücklage nach dem WEG bilden, da er Alleineigentümer ist und offensichtlich mit dem Programm seine Mietverwaltung/Mieterabrechnung erledigt. - aber unter dem Aspekt..Alleineigentum...stimmt es..was ist daran falsch ? Eigentlich gar nichts.
Eigentlich gar nichts.
...ales klar, wir sind uns bis hierher einig.
Aber was ist jetzt, wenn eine WEG beschließt, aus den vorhandenen Rücklagen, die in der Höhe nicht mehr benötigt werden, Kapital an die Eigentümer auszuzahlen, das wird dann nach MEA auf 4610 oder direkt auf 4615 gebucht. Oder?
Der Betrag erscheint in Liste "Kontostände" und eben nicht in der EÜR, also alles richtig.
MfG Günter
das wird dann nach MEA auf 4610 oder direkt auf 4615 gebucht. Oder?
Der Betrag erscheint in Liste "Kontostände" und eben nicht in der EÜR, also alles richtig.
Ich hab die Buchung im Musterfall gebucht : 1000,00 € - 4615 an Bank - Auszahlung .......
Der Betrag erscheint in der EÜR .
Dieses Thema jetzt weiter hier zu bearbeiten wird sicherlich so manchen Anwender total verwirren.
Allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.