Hallo, ich bin deutscher Staatsangehöriger, aber im Ausland geboren. Nun muss ich einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, um arbeiten zu können. Wo kann ich mich da registrieren?
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
- Jao Mateo
- Erledigt
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Nun muss ich einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, um arbeiten zu können.
Bis zu einer gewissen Einkommengrenze ist man pflichtversichert, darüber freiwillig(egal, ob in der gesetzlichen oder privaten KV).
Wo kann ich mich da registrieren?
Du mußt die Angebote der KV vergleichen (es gibt da diverse Online-Vergleichsrechner - man sollte einen unabhängigen wählen) und Dir einen Anbieter aussuchen.
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Die Mitgliedschaft beantragen Sie bei der Krankenkasse Ihrer Wahl direkt. Sie haben die freie Wahl zwischen allen gesetzlichen
Krankenkassen, dass Sie sich dort als Selbständiger freiwillig versichern möchten.Ich habe aber den Verdacht, dass das nicht ganz Ihre Kernfrage sein kann.
Denn bekannt ist: nicht jeder wird so einfach aufgenommen:
Stichwort:
Voraussetzungen für die Aufnahme gesetzliche Krankenversicherung als Selbständiger- Sie müssen entweder in den letzten fünf Jahren insgesamt 24 Monate oder unmittelbar vor dem Beitritt mindestens 12 Monate am Stück bereits gesetzlich versichert gewesen sein.
- Außerdem müssen Sie die Aufnahme als freiwillig Versicherter spätestens
drei Monate nach dem Erlöschen Ihrer bisherigen Versicherungspflicht
beantragt haben.
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Hallo Jao,
hier habe ich einen Artikel ueber die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gefunden, hier haben Sie den Link - [Link auf externe Seite mit Werbung entfernt] . Ich hoffe das ich Ihnen geholfen habe.
Gruss
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In Deutschland gibt es viele Anbieter von Krankenkassen. Sowohl privat als auch gesetzlich. Informationen dazu gibt es viele im Internet. Die Angebote der GKV unterscheiden sich kaum in ihren Leistungen. Bei der PKV sieht es da schon etwa anders aus. Ich würde Ihnen ein Vergleichsportal empfehlen.
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Bevor hier andere noch hier Ihr Geschäft betreiben wollen, möchte ich darauf hinweisen:
Als Selbständiger und freiwillig Versicherter in der Gesetzlichen Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit Ihre monatlichen Beiträge um circa 100 €/monatlich zu reduzieren.
Die Krankenkasse ist NICHT dazu verpflichtet Sie darüber aufzuklären! Und keine Kasse tut es auch!
Sie müssen aktiv werden und einen Antrag auf Beitragsentlastung bei Ihrer gesetzl. Kasse zu stellen. Die Ermässigung wird nicht rückwirkend gewährt. Am besten mit dem obigen Stichwort googlen.
Selbständige, die monatlich unter ca 2.000 € Einkommen haben, können diesen Vorteil in Anspruch nehmen.
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Was Vergleichsrechner nicht aufzeigen: was passiert mit mir, wenn ich in der PKV versichert bin und über 55 Jahre?!
Die Rückkehr von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung ist über 55 selbst dann nicht möglich, wenn die Einkünfte erheblich gesunken sind. Es zeigt sich außerdem, dass ab diesem Alter die Beiträge der PKV meist ansteigen.
Aer das nur am Rande, zur Fragestellung ist alles gesagt.
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Und noch ein Tipp um in die geschätzte gesetzliche Kasse kommen zu können, für diejenigen Selbständigen, die danach Ausschau halten:
Da gibt es eine Regelung in die Richtung: wer zuletzt 1 Jahr ununterbrochen angestellt war, kann für immer zurück in die Kasse als Selbständiger. -
Ich bin seit Kurzem Selbständig - und einfach bei meiner gesetzlichen Krankenkasse weiter freiwillig versichert - klappte wunderbar.
Mittlerweile ist es wohl so dass einen eigentlich keine gesetzliche Krankenkasse mehr ablehnen DARF, auch als selbständiger nicht... oder?LG
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Ich glaub da verwechselst du was. Davon habe ich nichts von gehört.
Die Voraussetzungen eines Beitritts zu der freiwilligen gKV ergeben sich nach Maßgabe des § 9 SGB V.
Nach § 9 Abs. 1 Ziff. 1 SGB V können Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert waren, der freiwilligen gKV beitreten.