Hallo,
ich habe eine Frage zur USt im EU-Ausland (Oesterreich). Kommt bei mir 1 x in 100 Jahren vor.....
Ich habe eine Leistung als Nachauftragnehmer in Wien für ein deutsches Unternehmen erbracht (Planungsleistungen). Dieses rechnet ebenfalls gegenüber einem deutschen Unternehmen ab.
Unter die Rechnung, die ohne Mwst. ausgewiesen wurde, sollte ich auf Empfehlung meines AG (der öfter dort tätig ist) schreiben:
" nicht steuerbar nach § 13 Ustg."
In MB habe ich für die Leistung eine Rechnung erstellt und unter erweitert bei Rechnungserstellung eingestellt: Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze offen
In der USt-Erklärung erscheint die Rechnung unter Angaben zu Besteuerung von Kleinunternehmen ($ 19 Ustg), Feld 239. Dort gehört sich ja wohl nicht hin!
meine Fragen:
- Was muss ich bei der Rechnungsstellung eintragen?
- In welches Feld der USt-Erklärung gehört dieser Umsatz?
Danke!
hackewe