Fehlermeldung: Private Kranken- und Pflegeversicherung, Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung

  • Guten Tag.
    Ich wollte gerade meinen Steuererklärung abgeben und bekomme nun folgenden Fehler angezeigt.

    Zitat

    1. Private Kranken. und Pflegeversicherung
    Laut Lohnsteuerbescheinigung(en) wurden x.xxx,xx € nachgewiesene Beträge zur privaten Kranken- / Pflegeversicherung erfasst es wurden jedoch keine Beiträge geltend gemacht.

    Wie bekomme ich diesen Fehler weg, bzw. was hab ich falsch eingetragen? :)


    Zu mir: Bin Berufssoldat, dementsprechend mit freier Heilfürsorge und meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung (Anwartschaft) und Pflegepflichtversicherung liegen also auch dem zufolge weit unter dem in der Lohnsteuer unter Zeile 28 aufgeführtem Betrag.


    Was nun? :)


    Danke schon mal im Voraus.


    Lg
    Mec

  • Wenn alles richtig eingetragen ist, ggf. ein Ticket bei Buhl eröffnen und auf ein update warten. Sowie hier natürlich das Ergebnis posten.


    Moin ...


    wie oft sollen wir denn diese Antwort noch schreiben !


    Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Der Arbeitgeber bescheinigt hier nur, welchen Betrag er im Rahmen der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt hat. Was bei tatsächlich geringeren nachgewiesenen Beiträgen da einzig und allein draus zu folgern ist, ist die Durchführung einer Pflichtveranlagung nach § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG. Und in diesen Fällen droht durchaus eine Einkommensteuernachzahlung. Nicht umsonst also diese Neuerung zu Zeile 28. Das habe ich übrigens erst kürzlich in einem anderen Thread hier im Forum erläutert.

  • miwe4
    Daher hab ich auf den Soldatenstatus hingewiesen. Soldaten sind nicht mit Beamten und Polizisten zu verwechseln.


    Der Ersteller, die Wehrbereichsverwaltung konnte mir leider auch nicht sagen wie damit zu verfahren ist. Lediglich den Gesetzestext konnte man zitieren um das 'Wieso steht das da?" zu erläutern. Brachte mich nicht weiter.
    Also das liebe Finanzamt befragt.


    Laut Aussage der Mitarbeiterin an der Hotline "Sonderrufnummer Lohnsteuerabzugsmerkmale" des Finanzamtes Rostock ist bei der Gesetzgebung der Status von Soldaten und der 'unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung' nicht mit berücksichtigt worden.
    Ich kann ruhigen Gewissens die Zeile 28 ignorieren und nur die tatsächlichen Beiträge für Pflegeversicherung und Anwartschaft in dem entsprechenden Bereich der Einkommenssteuererklärung nachweisen. Sofern das genutzte Programm aufgrund Zeile 28 Fehlermeldungen erzeugt sei diese weg zu lassen.
    Aussage der guten Frau beim Finanzamt... Ich bin mal gespannt. Steuererklärung ist abgegeben, warten wir's ab.


    Gruß Meca

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich spielt es eine Rolle, ob der in Zeile 28 ausgewiesene Betrag tatsächlich als fiktiver Betrag im Rahmen der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt worden ist. Im Rahmen der Veranlagung werden in jedem Fall nur die nachgewiesenen tatsächlich gezahlten Beträge bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt. Das von mir gesagte hinsichtlich der steuerrechtlichen Folgen trifft so auf jeden Fall zu.


    Hierzu auch eine Info der Polizeigewerkschaft, die mal abgesehen davon, dass es einen Lohnsteuer-Jahresausgleich schon seit Jahren nicht mehr gibt, inhaltlich zutrifft.


    Irritationen beim Lohnsteuerjahresausgleich


    Konsequenz:
    Bei allen von Euch ist der beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Betrag zu hoch! Ihr alle seid Pflichtveranlagungsfälle und habt mit geringeren Steuererstattungen, ggf. sogar Steuernachzahlungen, zu rechnen. Vereinfacht gesagt erhaltet Ihr insoweit alle ein zinsloses Darlehen durch den deutschen Staat.

  • Soldaten können nicht mit Beamten und Polizisten gleichgesetzt werden.
    Während dort die Möglichkeiten einer PKV oder Heilfürsorge bestehen, haben wir Soldaten diese Wahl nicht.
    Bei Soldaten gibt es auch keine freie Heilfürsorge sondern eine 'unentgeltliche truppenärztliche Versorgung'.
    Uns wird auch nichts im Vorfeld vom Brutto abgezogen und der Dienstherr zahlt auch nichts in 'System'.
    Daher ist eine Nachzahlung eher unwahrscheinlich, aber ich warte mal den Bescheid ab...

    • Offizieller Beitrag

    Menschenskinder es ist bei allen dieselbe Problematik. Und diese Spitzfindigkeit bei einer Differenzierung zwischen den Begriffen freie Heilfürsorge und unentgeltliche truppenärztliche Versorgung soll ja wohl ein Witz sein.

    Uns wird auch nichts im Vorfeld vom Brutto abgezogen und der Dienstherr zahlt auch nichts in 'System'. Daher ist eine Nachzahlung eher unwahrscheinlich, aber ich warte mal den Bescheid ab...

    Deshalb habe ich ja auch ausdrücklich von einem fiktiven Betrag gesprochen, den auch Euer Arbeitgeber im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens aktuell berücksichtigen wird. Und im Rahmen der Sonderausgaben werden bei der Einkommensteuererklärung dann gleich gar keine KV/PV-Beiträge berücksichtigt. Also dasselbe Problem, nur noch drastischer.


    So etwas Besonderes sind die Soldaten nun halt doch nicht. Zumindest im Steuerrecht sind es Arbeitnehmer wie alle anderen auch.


    Eine Nachzahlung ist übrigens nicht nur von dieser Position abhängig, sondern, wie bei allen Steuerbürgern, von der Gesamtheit der Besteuerungsgrundlagen. Si wird die Mehrheit Euer Klientel das Prozedere in der Vergangenheit gar nicht bemerkt haben, da die im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens berücksichtigten Beträge in den Vorjahren noch geringer waren als in 2012. Steht aber auch in dem von mir verlinkten Bericht.