Erststudium - wie absetzen

  • Ich bin etwas verwirrt was das Absetzen eines Erststudiums angeht da ich soviele widersprüchliche Aussagen hierzu lese.
    Deshalb habe ich folgende Fragen:


    Kann ich ein Erststudium absetzen und handelt es sich dabei um Werbungskosten? Eine Ausbildung liegt bereits vor, gilt diese evtl. sogar als Erststudium?
    Darf man ein Arbeitszimmer absetzen, da es sich um ein Fernstudium handelt?
    Darf ein Rechner oder Tablet abgesetzt werden, welches man sich für das Studium angeschafft hat?


    Danke für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Warum sind es bei Dir jedes Mal angeblich widersprüchliche Fundstellen. So beginnt wirklich jede neue Frage von Dir hier im Forum.


    Die Sachen sind alle klar und eindeutig schon mehrfach im Forum besprochen. Du solltest etwas gründlicher im Forum Suchen und Lesen. Das ist nun einmal nicht immer in fünf Minuten getan.

  • wenn du bereits eine Ausbildung beendet hast und das jetzige Studium hat einen inhaltlichen Bezug, dann sind es Fortbildungskosten udn damit Werbungskosten...es ist dann eine "Weiterbildung"