Ich bin etwas verwirrt was das Absetzen eines Erststudiums angeht da ich soviele widersprüchliche Aussagen hierzu lese.
Deshalb habe ich folgende Fragen:
Kann ich ein Erststudium absetzen und handelt es sich dabei um Werbungskosten? Eine Ausbildung liegt bereits vor, gilt diese evtl. sogar als Erststudium?
Darf man ein Arbeitszimmer absetzen, da es sich um ein Fernstudium handelt?
Darf ein Rechner oder Tablet abgesetzt werden, welches man sich für das Studium angeschafft hat?
Danke für eure Hilfe.