Immobilie selbstgenutzt und teilweise vermietet

  • Hallo,


    vielleicht kann mir jemand helfen.


    Mein Ex-Mann und ich hatten 2008 ein Haus gekauft, welches wir zum Teil vermieten. Wir sind nun seit 2010 getrennt lebend und seit 11/2012 geschieden. Ich weiß, das wir nun jeder Einzelveranlagt werden. Er hat seit 2010 für das Haus nix bezahlt, stand aber bis 07/2012 im Grundbuch mit 50% drin. Seit dem 08/2012 steht mein Lebensgefährte (ledig) im Grundbuch. So das sind jetzt erst mal die Eckdaten.


    Wie trage ich das jetzt alles ein? Muss ich bis 07/2012 alles teilen und die eine Hälfte (Kosten, Werbungskosten, Zinsen usw) bei meinem Ex-Mann und die andere Hälfte bei mir eintragen? Auch wenn er nix bezahlt hat und die Miete nicht bei ihm eingegangen ist? Und wie sieht es bei 08/2012 aus? Muss ich dann wieder die eine Hälfte der Kosten und Zinsen usw. bei mir eintragen und die andere bei meinem Lebensgefährten?


    Bis jetzt bin ich zu keiner Lösung gekommen, zumal ich ja nicht mal mehr eingeben kann (wegen Einzelveranlagung) wem das Haus anteilig gehört.


    Danke vorab für die Hilfe.


    LG
    Nadine

  • Hallo nadinella78 ...


    Auch wenn der folgende Tipp nicht Deine Frage war und Du Dich jetzt vielleicht ärgern magst, aber bei der doch komplexen gesamten Problematik, den für uns undurchschaubaren Zahlen und Daten und Deinem eventuell steuerlichen Verlust, wäre ein Gang zum Steuerberater mit Sicherheit der bessere Weg.


    Wer hat den die Steuererklärungen für 2010 und 2011 gemacht ?


    Vielleicht bekommst Du noch einen besser Tipp !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Die Steuererklärungen habe ich mit WISO selbst gemacht, dazu muss ich sagen, das ich 2008 die Steuerklärung extra von einem Steuerberater machen lassen habe, damit ich die Zahlen für das Haus habe (Abschreibungen usw.), vor allem damit ich wusste, wo ich alles eintragen muss... Nun, die Daten zu teilen wäre ja nicht das Problem, aber ich sehe es halt nicht ein, wenn mein Exmann nichts bezahlt hat, das er dann auch noch mehr Steuern zurückbekommt (die ihm diesbezüglich dann noch nicht mal zustehen würden). Nur weiß ich halt nicht, ob das für das Finanzamt völlig unerheblich ist, ob er Geld für die Miete und Werbungskosten für das Haus hatte. Ja ist schon ein komplexes Thema, deshalb dachte ich, das mir hier vielleicht einige einen Tipp geben könnten.

  • Moin ...


    also ich bleibe dabei: Lass Dir professionell helfen ...


    Vielleicht meldet hier noch ein Experte und hat einen besseren Tipp ...


    Überleg mal ... Miete ... Einnahmen ... Grundbuch ... Betriebskosten ...
    Hat Dein EX so ohne weiteres auf das halbe Haus verzichtet ?


    PS: Kosten für Rechtsanwalt ... Scheidung ... usw ?


    Gruß Kuddel

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    :lol:

  • Ja, hat auf alles verzichtet, er war froh, das er damit nix mehr zu tun hatte, vor allem keine KOSTEN. ;) Naja dafür hab ich alle anderen Schulden "übernommen", er konnte sozusagen als "freier und schuldenloser" Mann aus der Ehe gehen...


    Mir ist schon klar, das evtl ein Steuerberater besser helfen kann, aber ich hoffe noch auf Tipps :)


    Miete, Betriebskosten, Grundbuch, Scheidung das alles stellt für mich nicht das große Problem dar, nur halt eben wie ich die Zahlen verteilen muss...

    • Offizieller Beitrag

    Der Einzige, der Dir letztlich wohl helfen kann, ist ein Steuerberater.


    Wir sind nun seit 2010 getrennt lebend und seit 11/2012 geschieden.

    Ach, für 2011 hatte ich noch eine Zusammenveranlagte gemacht, wir haben dann einfach den Betrag den wir zurückerhalten haben geteilt (also nix mit prozentual).

    Was dann wohl unzutreffende Angaben bei der Einkommensteuererklärung nahelegt, da nach Deinen Angaben die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung im Jahr 2011 nicht vorgelegen haben. Da wäre ich im weiteren Verfahren jetzt mal ganz vorsichtig.



    Ihr müsst hinsichtlich der Vermietungseinkünfte zwei gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen für 2012 machen. Zum einen für die GbR mit dem Ehemann, zum anderen für die neue GbR mit dem jetzigen Lebensgefährten. Für dessen Miteigentumsanteil ist dann auch eine eigenständige AfA zu ermitteln, Du kannst für Deinen Miteigentumsanteil Deinen AfA-Anteil fortführen. Beides natürlich im Rahmen der Sonder-Werbungskosten.


    Die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte hätte eigentlich auch schon für 2011 erfolgen müssen, da die Eheleute ja schon seit 2010 dauerndgetrennt lebend waren und somit Einzelveranlagungen bei der Einkommensteuer durchzuführen waren. Nur bei einer Ehegattenveranlagung wird auf die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte verzichtet.


    Und das der Ehemann keine Einnahmen erzielt hat kann man auch nicht sagen, da ja ggf. Verrechnungen mit Unterhaltszahlungen vorgelegen haben können und es i.d.R. auch tun. Insoweit wäre ggf. ein vereinfachter Zahlungsweg gegeben.