Verlustvortrag und Ansetzen von Mieten bei Zweitstudium

  • Hallo,


    Ich versuche gerade meiner Steuererklärung für 2011 zu erledigen und bin dabei auf folgendes Problem gestoßen. Ich hoffe es gibt jemand der mir hier helfen kann.


    Ich bin Student in einem Zweitstudium (vorher abgeschlossene Berufsausbildung, dual). Das Studium habe ich zum Okt. 2011 begonnen in einer fremden Stadt ca 300km entfernt von meinem Lebensmittelpunkt (nachweisbar über viele Bahntickets dort hin, etwa jedes 3. Wochenende).
    Nun würde ich gerne meine Ausgaben für Lebensführung (also vor allem Miete und Verpflegung) für 2012 festsetzen (in 2011 wurde das leider nicht gemacht, da ich erst später erfahren habe, dass dies geht). Leider komme ich überhaupt nicht zurecht und habe keine Ahnung wo ich das richtig eintrage. Bei folgenden Dingen brauche ich leider Hilfe:


    1. Verlust feststellen lassen? Muss ich dazu irgendwas anklicken oder passiert das automatisch?
    2. Ausgaben für Miete?
    3. Ausgaben für Verpflegung? (da gilt: nur die ersten 3 Monate ansetzbar, richtig?)
    4. Ausgaben für Heimfahrten?
    5. Ich arbeite in meinem alten Beruf gelegentlich freiberuflich und habe im Jahr 2011 einen Verlust erwirtschaftet. Muss ich den irgendwo eintragen/kann ich den irgendwo eintragen?
    6. Ich habe einen Laptop gekauft, hauptsächlich für Studienzwecke, da ich aktuelle Software nutzen muss. Wo trage ich diesen ein, und fällt das auch unter Werbungskosten oder ist das eine Sonderausgabe?
    7. Muss ich im Vorraus erläutern weshalb mein lebensmittelpunkt nicht am Studienort liegt oder nur wenn sich das Finanzamt meldet?


    Vielen Dank für eure Hilfe,


    Viele Grüße, Martin

    • Offizieller Beitrag

    1. Verlust feststellen lassen? Muss ich dazu irgendwas anklicken oder passiert das automatisch?

    automatisch

    2. Ausgaben für Miete?

    Nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung gegeben sind.

    3. Ausgaben für Verpflegung? (da gilt: nur die ersten 3 Monate ansetzbar, richtig?)

    Richtig. Und da seit 2011 bestehend für 2012 wohl kaum noch in Betracht kommend.

    5. Ich arbeite in meinem alten Beruf gelegentlich freiberuflich und habe im Jahr 2011 einen Verlust erwirtschaftet. Muss ich den irgendwo eintragen/kann ich den irgendwo eintragen?

    Hast Du im Rahmen der ESt-Erklärung 2011 keine EÜR erstellt und die Einkünfte (hier Verlust) erklärt? Zwingend nur in dieser möglich.

    7. Muss ich im Vorraus erläutern weshalb mein lebensmittelpunkt nicht am Studienort liegt oder nur wenn sich das Finanzamt meldet?

    So etwas muss man im Rahmen der Erklärung immer begründen (s.o.).

  • Hallo, Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ein paar Fragen habe ich dazu dennoch.

    Zitat

    automatisch

    Zeigt das Programm dies an irgendeinem Punkt an?



    Zitat

    Nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung gegeben sind.

    Ich bin überhaupt erst auf diese Geschichte aufmerksam geworden durch eine meiner Professoren. Er hat im Skript und der Vorlesung zu den absetzbaren Aufwendungen folgendes notiert:

    Zitat

    Miete für Wohnung (inkl. Nebenkosten, BFH v. 19.09.12)

    Ist das nun falsch? Ich habe eben zumindest gesehen, dass die WISO-Software hierfür kein Feld vorgesehen hat. Kann ich denn die doppelte Haushaltsführung eintragen, meine Studienwohnung als zweite Wohnung angeben, und die kostenlose Wohnung bei meinen Eltern (wochenends) als Hauptwohnung eintragen?


    Zitat

    Richtig. Und da seit 2011 bestehend für 2012 wohl kaum noch in Betracht kommend.

    Das würde erklären weshalb mir die WISO-Software nur die Möglichkeit gibt, diese im Jahr 2012 für 2 Tage anzusetzen, da das Studium am 4.10.12 begonnen hat, oder?


    Zitat

    Hast Du im Rahmen der ESt-Erklärung 2011 keine EÜR erstellt
    und die Einkünfte (hier Verlust) erklärt? Zwingend nur in dieser
    möglich.

    Doch für das Jahr 2011 habe ich eine Einkommenssteuererklärung gemacht mit EÜR und habe auch einen Bescheid bekommen in welchem die negativen Einkünfte belegt sind.
    Das heißt mein Finanzamt verrechnet diesen Betrag automatisch ohne dass ich hier etwas angeben muss?


    Zitat

    So etwas muss man im Rahmen der Erklärung immer begründen (s.o.).

    An welcher Stelle habe ich denn die Möglichkeit eine solche Begründung zu verfassen? Ist das mit dem WISO-Programm überhaupt möglich?

    • Offizieller Beitrag

    Zeigt das Programm dies an irgendeinem Punkt an?

    Das siehst Du oben auf Seite 1 des Hauptvordrucks.

    Kann ich denn die doppelte Haushaltsführung eintragen, meine Studienwohnung als zweite Wohnung angeben, und die kostenlose Wohnung bei meinen Eltern (wochenends) als Hauptwohnung eintragen?

    Dann hast Du auch keine anzuerkennende doppelte Haushlatsführung. Miete m.E. nicht abziehbar.

    Das würde erklären weshalb mir die WISO-Software nur die Möglichkeit gibt, diese im Jahr 2012 für 2 Tage anzusetzen, da das Studium am 4.10.12 begonnen hat, oder?

    genau

    Doch für das Jahr 2011 habe ich eine Einkommenssteuererklärung gemacht mit EÜR und habe auch einen Bescheid bekommen in welchem die negativen Einkünfte belegt sind. Das heißt mein Finanzamt verrechnet diesen Betrag automatisch ohne dass ich hier etwas angeben muss?

    Ja. Im Steuerprogramm gibst Du das im Bereich "Sonstige Angaben" <-> "Verlustvortrag" an, damit das Programm auch zutreffend rechnen kann.

    An welcher Stelle habe ich denn die Möglichkeit eine solche Begründung zu verfassen? Ist das mit dem WISO-Programm überhaupt möglich?

    Formlos in einem gesonderten Begleitschreiben.

  • Hallo,


    habe ein Erststudium absolviert. War in der Stadt auch gemeldet. Trotzdem auch noch zu Hause bei meinen Eltern (dort ein Zimmer).


    Wo kann ich die Miete bei der Steuer angeben?


    Kann ich die überhaupt angeben?


    Und dann wo im WISO Steuerprogramm?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb lotti30 jetzt auch verschoben und ermahnt.


    Darüber hinaus mit Thema, in dem u.a. die Lösung zur Frage steht, zusammengeschoben.


    Bitte künftig die Forenregeln beachten. Nicht nur hinsichtlich Doppelposts, sondern auch in Bezug auf die Nutzung der Forensuchfunktion.

  • Sorry! Kommt nicht wieder vor!


    Aber ich bräuchte hier noch mal eine Hilfe!


    Finde nichts passendes (auf mich) im Forum.


    Unten steht DHF ist die Studentenwohnung (2.Wohnsitz) und Zimmer Eltern (Hauptwohnsitz) nicht.


    Auch nicht, wenn man aus "beruflichen" Gründen am Studiumsort wohnt.


    Ich war auf einer Verwaltungshochschule (geh. Dienst), also Beamter auf Widerruf, habe eine monatl. Besoldung erhalten.


    Danke für die Hilfe!


    Aus diesem Grund kann ich doch dann auch die Heimfahrten am WE abrechnen, oder?
    Als Entfernungspauschale, oder?


    Hoffe doch, ich habe mit meinen fragen hier nicht wieder einen Fehler gemacht!


    Nochmals vielen Dank!