Hallo,
ich habe die Fassade meines zu 55% vermieteten und zu 45% eigengenutzten Hauses für 16.500 Euro sanieren lassen. Das Haus steht unter Anlagenschutz, eine Bescheinigung des Denkmalschutzamtes gem. $11b EStG. liegt vor. Den auf die Vermietung entfallenden Teil bringe ich in der Anlage V unter und kann ich auf 2-5 Jahre verteilen. So weit so gut.
Aber wo trage ich den auf die Eigennutzung entfallenden Teil ein???? Kann ich hier nur die Lohnkosten bei "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Handwerkerleistung für Erhaltungsaufwand)" eintragen oder sind für die private Nutzung auch die vollen Kosten inkl. Material absetzbar? Wenn Letzteres, wo dann eintragen?
Muss ich die Verteilung auf 2-5 Jahre für beide Teile gleich vornehmen oder kann den einen Teil z.B. auf 2, den anderen auf 5 Jahre verteilen?
Kennt sich damit jemand aus?
Vielen Dank schon mal....