Alte Forderungen einfügen

  • Hallo zusammen,


    ich habe seit einigen Wochen versucht offene Forderungen aus 2012 zu verbuchen, da ich WISO MB erst seit 2013 benutze. Das Geld wurde mittlerweile verbucht, ich habe allerdings keine Ausgangsrechnung, da diese als Forderung 2012 schon gebucht wurde. Wo oder wie kann ich diese alten Forderungen jetzt übernehmen und anschließend als bezahlt markieren?


    Viele Grüße aus dem kalten Norden...

  • Hallo ballo1979


    "das Geld wurde mittlerweile verbucht"
    was meinst du denn damit ? Ist es in 2013 eingegangen ?


    "Wo oder wie kann ich diese alten Forderungen jetzt übernehmen und anschließend als bezahlt markieren?"
    wenn es bereits verbucht ist, besteht ja eigentlich kein Handlungbedarf mehr... Wenn nicht sollte es ein Erlös evtl. mit 19% Mwst sein. Dann dürfe ein Vermerk der den Bezug auf die Re.Nr. xxx2012 enthält genügen.


    Grüße Matthias

  • Hallo Maricht,


    letztes Jahr war meine Firma noch eine GmbH. Damals haben wir einige Rechnungen geschrieben, die ein Zahlungsziel von 180 Tagen hatten. Der Steuerberater hat dies gebucht, d. h. ich kann nach der Umfirmierung zur GbR und der damit verbundenen Nutzung von WISO MB (um mir der Steuerberater zu sparen) nicht einfach neue Rechnungen schreiben. Vielmehr müsste ich ja die offenen Forderungen übernehmen und jetzt als bezahlt markieren. Nur leider finde ich keinen Button und keine Info, wie das geht. Das gleiche Problem habe ich übrigens auch mit dem Kontostand. Eigentlich hätte ich diesen ja zum 1.1.2013 übernehmen müssen, nur auch hier finde ich keine Info, wie das gehen soll.


    Viele Grüße

  • Hallo ballo,


    Bei der Auflösung der einen Firma und Gründung einer neuen sind extrem viele Dinge zu berücksichtigen. Hier solltest du dir tatsächlich überlegen für diese Geschichte einen Profi zu bezahlen.
    Ich habe das vor 2 Jahren durch ( GbR zu EU ).


    Grüße Matthias

  • Die Umfirmierung wurde durch einen Notar und unseren Steuerberater erledigt. Ich frage mich jetzt nur, wie ich die Zahlen der alten Firma in das Programm rein bekomme...

  • hab ich verstanden.
    Trotzdem ist es nicht so einfach.
    Forderungen aus der alten Firma müssten wahrscheinlich in einer Aufgabebilanz der alten Firma stehen und u.U. manuell in der neuen Firma auf z.B. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gebucht werden.
    Das kann man aber sicher nicht aus dem Zusammenhang heraus einfach so beantworten. Deswegen wäre es das Beste wenn der Steuerberater, welcher die alte Firma "abgewickelt" hat auch die neue erstmal mit gründet.
    Der weiß nämlich am besten was er gemacht hat.


    Wenn das nicht so wäre, müsstest du auch keinen Handstand machen um irgend eine alte Forderung in MB zu buchen, weil du dann nämlich die Einnahme einfach als Erlös buchen würdest ohne dass die alte Firma was damit zu tun hätte.


    Hier sollten sich Experten äußern.


    Grüße Matthias

  • Hallo ballo 1979,


    dann schau doch zunächst mal in die notarielle Beurkundung des registerlich gemeldeten GmbH-Umwandlungsbeschlusses einerseits und in die Vereinbarung hinsichtlich der Anwachsung der GmbH-Anteile bei den neuen GbR-Gesellschaftern andererseits. Da wirst auch auf eine GmbH-Schlussbilanz stoßen, auf die die Beschlüsse Bezug nehmen. Die Bilanz ist Grundlage für die Anteils-Anwachsung. Da es sich ja bei dem Gewerbebetrieb nicht um einen 'Handelsbetrieb' handeln konnte (da hätte der Notar keine Umwandlung von GmbH in GbR machen dürfen), liegt bei dir ja nur ein 'Kleingewerbe' vor. Also zerbrich dir nicht den Kopf, sondern übernimm die paar Aktiva und Passiva, in deinem Fall also die Geldbestände und die eine offene Kundenforderung als Eröffnungswerte in deine GbR mit den Buchungssätzen:
    1000 Kasse an 9000 Saldenvortrag Sachkonto
    1200 Bank an 9000 "
    1400 Kundenforderung an 9000 "
    Wenn der Altkunde mehr zahlt oder weniger, dann kannst du die Differenz am 31.12. z.B. so ausbuchen
    8700 Erlösschmälerungen an 1400 Kundenforderungen bzw. bei positiver Forderungsentwicklung:
    1400 Kundenforderung an 8200 Erlöse.
    Fehlende Angaben in Dokumente musst du halt per Eigenschätzung überbrücken, das Leben muss schließlich weitergehen.
    Das buchhalterische Einschalten des 9000er Kontos für die Saldenvorträge bedeutet keine Entscheidung zugunsten einer künftigen Bilanzierung. Da mach mal schön mit einer Überschussrechnung los.


    Es grüßt
    eulaka

    • Offizieller Beitrag

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_erschreckt.gif]


    Bitte hier mit Halbwissen keine entscheidend falschen Ratschläge erteilen- beim Übergang von der EÜR zur Bilanzierung sind Vorträge zu errechnen und einzustellen- umgekehrt sind KEINE Vorträge zu buchen- Einnahmen-Überschuss-Rechner haben keine vorzutragenden Forderungen.


    Hier ist eine Falschberatung noch fataler, weil es sich um zwei vollkommen unterschiedlich zu behandelnde Firmen handelt! Im letzten Jahr wurde eine KÖRPERSCHAFT (=eigenständige juristische Person) liquidiert! Nun ist eine EINZELFIRMA zu buchen! Hier darf garnichts vermischt werden, hier wurden nur Firmierung und Vermögen entnommen und in eine neue Firma eingelegt- weiter haben die Unternehmen miteinander NICHTS zu schaffen und gehören buchführungsrechtlich getrennt.



    Wenn eine Aufgabebilanz erstellt wurde, ist der daraus entstandene Jahresüberschuss in die Einkommensteuererklärung (Vermutlich Anlage G) zu übernehmen- die Forderungen, die aus dem alten Unternehmen entstanden sind, gelten im neuen Unternehmen nicht als Erlös und sind auch nicht als solche zu buchen. Es sind lediglich die Gegenkonten zu den zu buchenden (und zu versteuernden) Erlösen!
    Es sind KEINERLEI Vorträge zu buchen.


    Ihre Körperschaft ist nicht mehr existent und das jetzige Einzelunternehmen auch bei unveränderter Firmierung nicht die gleiche rechtliche Person! Die jetzt auf die alten Forderungen geflossenen Erlöse gehören nicht in die Buchführung des Einzelunternehmens!


    Bitte im Zweifel vom Steuerberater nochmal genau erklären lassen, ich vermute, wenn die Firma abgewickelt ist, dann ist auch die Umsatzsteuer bereits erklärt und abgeführt und sollte/braucht nicht erneut erklärt werden- hier bitte Obacht!