Nachweis der Haushaltszugehörigkeit

  • Hallo,
    ich frage hier für einen Bekannten.
    die Situation:
    alleinerziehender Vater (Frau ist früh gestorben) einer Tochter;
    Tochter ist Studentin und inzwischen in eine eigene kleine Wohnung gezogen, dort musste sie sich auch anmelden;
    aufgrund der Zweitsteuerregelung meldete sie sich im väterlichen Haushalt ab, hat aber weiter ihr eigenes Zimmer bei Vater;
    es besteht eine enge Verbindung zum väterlichen Haushalt, man könnte sagen, dass sich dort - bis auf das Studium - das Leben abspielt... viele Freunde leben im Einzugsgebiet der väterlichen Wohnung, die Ärzte der Tochter sind ebenfalls im Einzugsgebiet der väterlichen Wohnung und die Freizeitgestaltung (Vereinsleben) spielt sich ebenfalls dort ab... sie ist regelmäßig (mehrfach die Woche) beim Vater, wäscht dort auch ihre eigene Wäsche, kauft für sich und den Vater ein, sie machen viel gemeinsam usw.


    laut WISO-Programm kann auch eine Haushaltszugehörigkeit bestehen, wenn das volljährige Kind nicht bei den Eltern (hier Vater) gemedlet ist, es muss nur glaubhaft gemacht werden...
    sind obige Dinge als Nachweis der "Haushaltszugehörigkeit" ausreichend?


    gruß

    • Offizieller Beitrag

    Fragen für Dritte werden hier grundsätzlich nicht beantwortet, da dahinter immer der Verdacht der unerlaubten steuerlichen Hilfeleistung steht (selbst bei Unentgeltlichkeit).


    Warum glaubt man den Programmhinweisen nicht einfach einmal? ?(


    Mann könnte diesbezüglich natürlich auch die Forensuchfunktion nutzen. :censored:

  • ich frage hier für meinen Bekannten, da ich hier bereits registriert bin und er nicht.
    desweiteren hat er es mit dem Schreiben nicht so und ist mit dem Internet nicht so bewandert...solche Menschen soll es ja geben und da hilft man doch gerne...
    es geht hier also um mitmenschliche Hilfestellung und nicht um steuerliche Beratung...das macht er schon selber...
    übrigens - bzgl. "steuerliche Beratung"... dann dürfte im Übrigen dieses Forum gar nicht existieren, denn hier werden ja immer Dritte beraten

    Mann könnte diesbezüglich natürlich auch die Forensuchfunktion nutzen. :censored:

    detailliertes habe ich nicht gefunden, also was als "Haushaltszugehörigkeit" ausreichend ist...


    vielleicht kann mir da ja wer helfen, denn mich betrifft es demnächst auch, wenn mein Sohn in eine Studentenwohnung umzieht

    • Offizieller Beitrag

    übrigens - bzgl. "steuerliche Beratung"... dann dürfte im Übrigen dieses Forum gar nicht existieren, denn hier werden ja immer Dritte beraten

    Wenn das Forum ein Steuerberatungsforum wäre - ist es aber nicht. Hier tauschen sich primär die Anwender der WISO-Software (das ist nicht nur das Steuer-Sparbuch) über Probleme und Fragen aus, die bei der Nutzung der Software auftreten.

  • Wenn das Forum ein Steuerberatungsforum wäre - ist es aber nicht. Hier tauschen sich primär die Anwender der WISO-Software (das ist nicht nur das Steuer-Sparbuch) über Probleme und Fragen aus, die bei der Nutzung der Software auftreten.

    richtig.. hier tauschen sich Anwender aus..


    warum wird mir dann unerlaubte steuerliche Hilfe unterstellt, wenn dies aber nicht so ist, wenn ich lediglich eine Frage gestellt habe, die sicher auch andere Nutzer interessieren könnte?


    ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Austausch der Nutzer immer oder oft eben auch eine Hilfe ist und da es sich um ein Steuerprogramm handelt, ist es damit also auch steuerliche Hilfestellung bzw. Anwendungshilfeleistung - oder?


    zu meiner Frage:
    gibt es irgendwo einen Hinweis, was genau Haushaltszugehörigkeit bedeuitet wenn das Kind nicht mehr in der elterlichen Wohnung gemeldet ist?
    wie wird die haushaltszugehörigkeit nachgewiesen, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?


    vielleicht hat ein anderer Nutzer ja eine Antwort auf meine Fragestellung...das wäre jedenfals super...ergo... Nutzer für Nutzer...

    • Offizieller Beitrag

    Müssen wir Dich erst verwarnen? Unerlaubte steuerliche Hilfeleistung stellt, ebenso wie die Beihilfe dazu, einen Straftatbestand dar, der mit empfindlichen Starfen geahndet werden kann.


    Abgesehen davon gibt es neben dem Suchbegriff Haushaltszugehörigkeit bestimmt andere geeignetere Suchwörter. Man muss nur mal etwas über den Tellerrand schauen.


    Oder man glaubt eben seiner Steuersoftware, die man doch eben aus gutem Grund angeschafft hat. Wobei man sich auch mit Deinem Suchwort wunderbar durch die Infos klicken kann.



    usw. usw. usw.

  • miwe... Sie sind ja sehr schnell dabei mit Verwarnungen...und auf welcher Grundlage soll die bestehen? gegen die regeln habe ich nicht verstoßen...ich war nicht beleidigend oder obzön, sondern bat un Rat..ich bin noch nicht soooo lange und sooo oft hier gewesen und laut Forenregel soll amn doch neueneren Mitgliedern helfen oder?
    wieso ist denn diese Frage schon eine "unerlaubte steuerliche Hilfeleistung"?... ich bitte doch um Erklärung, denn ich habe nicht vor mich strafbar zu machen..ich möchte es eben gerne nachvollziehen können...
    Ihre Antworten kommen bei mir sehr aggressiv an..vielleicht ist es nicht so gemeint udn Sie wollen mich nur aufklären, aber es kommt eben so rüber...vor allem, wenn keine Erklärungen kommen, sondern eben nur die Androhung der Verwarnung... ich weiß ja schon gar nicht mehr wie ich mcih verhalten soll :( .. denn wenn hier jemand auf meine Frage antwortet, hilft er mir ja auch schon.. ist das nun auch schon "unerlaubt"? ich bin gerade etwas ratlos ?(


    dann frage ich eben für mich selber, da das Thema auch bei mir relevant ist, da mein Sohn in eine kleine Studentenwohnung zieht... kann mir dann jemand helfen oder ist das dann auch schon "unerlaubte Hilfestellung"?


    unter dem Suchbegriff habe ich keine Erklärungen finden können, wann nun eine Haushaltsgemeinschaft nachgewiesenermaßen besteht, wenn das Kind nicht mehr in der Wohnung gemeldet ist und wann nicht...auch Ihre Links helfen da nicht weiter...leider


    gefunden habe folgende Aussagen:
    "Ist das Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen gemeldet, so wird die Zugehörigkeit zum Haushalt von der Finanzverwaltung ohne weiteren Nachweis angenommen. Ist das Kind beim Steuerpflichtigen nicht gemeldet, so trägt er die Beweislast für das Vorliegen der Haushaltszugehörigkeit."
    und:
    "Ein gemeinsames Wirtschaften kann sowohl darin bestehen, dass die andere volljährige Person sich an den Kosten des gemeinsamen Haushalts beteiligt als auch ohne finanzielle Beteiligung lediglich durch tatsächliche Hilfe und Zusammenarbeit entlastet"



    so... nun zieht mein Sohn ind ie Studentenwohnung, meldet sich bei mir ab... aber er ist eigentlich fast immer daheim, sein Freundes- udn Bekanntenkreis ist hier, seine Hobbys verbringt er hier, z.B. auch hier bei mir im garten, da er dort seinen eigenen Kräutergarten hat udn diesen auch selber pflegt, er wäscht hier, hilft im Haushalt bzw. bei der Gartenarbeit, repariert lauter Kleinigkeiten im Haus, genießt seine Freizeit in meinem Garten.. er hat keinen Balkon..usw...


    ist das nun noch Haushaltszugehörigkeit oder nicht mehr?
    Beweislast ist klar, aber welche Voraussetzungen müssen denn nun bestehen damit es eine Haushaltsgemeinschaft ist?
    oder ist es völlig egal ob sich das Kind weiter am Haushalt beteiligt?


    kann mir da wer helfen oder ist das nun auch schon wieder "unerlaubt"?

  • Die Haushaltszugehörigkeit muss "glaubhaft gemacht werden", dass hast Du ja selbst schon im ersten Beitrag geschrieben. Das heißt doch nix anderes, als dass es gewisse Tatsachen geben muss, anhand derer das FA - genauer: der Sachbearbeiter Deiner Steuererklärung - überzeugt werden muss, dass in diesem konkreten Einzelfall die Haushaltszugehörigkeit zum Haushalt der Eltern zutrifft.


    Du hast sowohl in Deinem ersten Beitrag als auch in #7 viele Argumente aufgeführt, die in diese Richtung gehen. Nun ist es an Dir, diese Dinge dem FA vorzutragen und damit eben die Haushaltszugehörigkeit "glaubhaft zu machen". Es ist die Entscheidung des FA, das dann anzuerkennen oder eben nicht. Wenn es abgelehnt wird, kann man es mit einem Einspruch und weiterer/besserer Argumentation versuchen.


    Es gibt keinen "Voraussetzungskatalog" oder sowas, soweit mir bekannt ist. Es gibt 'ne Menge Argumente dafür und dagegen und die gilt es wahrheitsgemäß einzusetzen.

  • @Cedricus...danke für deine sachliche Antwort... so wünsche ich es mir :-)..
    dann gucken wir mal, ob das FA dies als "Haushaltszugehörigkeit" ansieht oder ob es nicht ausreicht...wenn nicht... dann ist es eben so ...
    danke dir nochmals


    gruß