Hallo,
ich frage hier für einen Bekannten.
die Situation:
alleinerziehender Vater (Frau ist früh gestorben) einer Tochter;
Tochter ist Studentin und inzwischen in eine eigene kleine Wohnung gezogen, dort musste sie sich auch anmelden;
aufgrund der Zweitsteuerregelung meldete sie sich im väterlichen Haushalt ab, hat aber weiter ihr eigenes Zimmer bei Vater;
es besteht eine enge Verbindung zum väterlichen Haushalt, man könnte sagen, dass sich dort - bis auf das Studium - das Leben abspielt... viele Freunde leben im Einzugsgebiet der väterlichen Wohnung, die Ärzte der Tochter sind ebenfalls im Einzugsgebiet der väterlichen Wohnung und die Freizeitgestaltung (Vereinsleben) spielt sich ebenfalls dort ab... sie ist regelmäßig (mehrfach die Woche) beim Vater, wäscht dort auch ihre eigene Wäsche, kauft für sich und den Vater ein, sie machen viel gemeinsam usw.
laut WISO-Programm kann auch eine Haushaltszugehörigkeit bestehen, wenn das volljährige Kind nicht bei den Eltern (hier Vater) gemedlet ist, es muss nur glaubhaft gemacht werden...
sind obige Dinge als Nachweis der "Haushaltszugehörigkeit" ausreichend?
gruß