WISO Steuer-Sparbuch 2013 erkennt Ausgaben bei der Rückerstattung an, die das Finanzamt kürzt

  • Hallo,
    gestern kam der Steuerbescheid 2012 und zu meiner großen Überraschung gibt es eine größere Diskrepanz zwischen dem was Sparbuch 2013 für 2012 als Rückerstattung ausgerechnet und dem Steuerbescheid.
    Das Finanzamt schreibt, dass der Höchstbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen durch die Berücksichtigung der Beiträge zur Krankenversicherung schon ausgeschöpft wurde.
    Wenn ich das richtig verstehe, fallen alle anderen Versicherungen wie Haftplicht usw. raus und werden nicht mehr berücksichtigt.


    Warum allerdings berücksichtigt die Software diese bei der Berechnung der Rückerstattung wenn der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen doch schon längst ausgeschöpft ist?


    Gruss
    flann

    • Offizieller Beitrag

    Warum allerdings berücksichtigt die Software diese bei der Berechnung der Rückerstattung wenn der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen doch schon längst ausgeschöpft ist?

    Weil Du eventuell fehlerhaft Angaben in den Eingabemasken getätigt hast, was aber Kenntnis der Einträge und ohne Screens niemand hier überprüfen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt schreibt, dass der Höchstbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen durch die Berücksichtigung der Beiträge zur Krankenversicherung schon ausgeschöpft wurde.
    Wenn ich das richtig verstehe, fallen alle anderen Versicherungen wie Haftplicht usw. raus und werden nicht mehr berücksichtigt.

    Aber das führt doch im Normalfall nicht zu einer Änderung des Enderstattungsbetrages (wenn alles richtig erfaßt wurde). Gehe doch mal in den "Was-wäre-wenn"-Modus und lösche diese Versicherungsbeträge - da düfte das SSB nichts anderes ausrechen.
    Ist das wirklich der einzige Punkt? Steht nichts weiter in dem "Kleingedruckten"?


    Warum allerdings berücksichtigt die Software diese bei der Berechnung der Rückerstattung wenn der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen doch schon längst ausgeschöpft ist?

    Oh, darauf wird schon hingewiesen.
    Davon abgesehen läßt das Sparbuch oft auch Einträge zu, wenn bestimmte Punkte noch strittig sind und Gegenstand von laufenden Verfahren. Dann muß man die nämlich eintragen, vom FA streichen lassen, Einspruch einlegen mit Verweis auf die Verfahren und abwarten, ob nicht eines fernen Tages dem stattgegeben und man von profitieren kann. Bis dahin ist das Ganze nämlich offen.

    • Offizieller Beitrag

    Warum allerdings berücksichtigt die Software diese bei der Berechnung der Rückerstattung wenn der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen doch schon längst ausgeschöpft ist?


    Ich tippe hier auch eher auf einen Eingabefehler, denn die Software ist immer nur so gut wie sein Anwender.

  • Die Tipps hier mit den Eingabefehlern finde ich nicht sehr hilfreich.


    Bei mir gibt es auch so ein Problem mit der gleichen Erklärung des Finanzamtes.
    Im Programm kann ich die Rückerstattung meiner privaten Krankenversicherung eintragen ohne das dies eine Auswirkung auf die Steuerberechnung hat.


    Bei der Berechnung des Finanzamts wirkt sich die Rückerstattung allerdings erhöhend auf mein zu versteuerndes Einkommen aus.


    Damit weichen Programm und Finanzamt in ihrer Berechnung erheblich voneinander ab.


    Gibt es dafür eine logische Erklärung?


    Gruß Tino

    • Offizieller Beitrag

    Die Tipps hier mit den Eingabefehlern finde ich nicht sehr hilfreich.

    Wenn es doch die wahrscheinlichste Begründung ist. :)



    Bei mir gibt es auch so ein Problem mit der gleichen Erklärung des Finanzamtes.
    Im Programm kann ich die Rückerstattung meiner privaten Krankenversicherung eintragen ohne das dies eine Auswirkung auf die Steuerberechnung hat.


    Bei der Berechnung des Finanzamts wirkt sich die Rückerstattung allerdings erhöhend auf mein zu versteuerndes Einkommen aus. Damit weichen Programm und Finanzamt in ihrer Berechnung erheblich voneinander ab. Gibt es dafür eine logische Erklärung?

    Ja:

    Weil Du eventuell fehlerhafte Angaben in den Eingabemasken getätigt hast, was aber Kenntnis der Einträge und ohne Screens niemand hier überprüfen kann.


    Das Prozedere bei der Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen der PKV haben wir an anderer Stelle im Forum bereits mehrfach detailliert erläutert.