Liebe Forum-Mitglieder,
nachdem ich meinen Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen habe, musste ich feststellen, dass eine relativ große Abweichung zum prognostizierten WISO-Betrag besteht. Nach genauerem Hinsehen hab ich bemerkt, dass WISO Unterschiede bei den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) macht.
Folgende Punkte habe ich unter Versicherungen und Altersvorsorge im WISO-Programm eingetragen:
- Rentenversicherung vom Arbeitslohn (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil)
- Eigene kapitalgedeckte Rentenversicherung (Rürup-Rente)
- Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
- AN-Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
- Angaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
- Haftpflichtversicherung
Für die Steuerberechnung hat WISO folgende Aspekte berücksichtigt:
- Rentenversicherung vom Arbeitslohn (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil)
- Eigene kapitalgedeckte Rentenversicherung (Rürup-Rente)
- Ergebnis Günstigerprüfung: § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG
Das Finanzamt hat lediglich folgende Punkte berücksichtigt:
- Rentenversicherung vom Arbeitslohn (NUR Arbeitgeberanteil)
- Eigene kapitalgedeckte Rentenversicherung (Rürup-Rente)
- Ergebnis Günstigerprüfung: Rechtsstand 2004
Ich bin von Beruf Apotheker und zahle meine Rentenbeiträge in ein Versorgungswerk ein. Als Berufsgruppe habe ich im WISO-Programm „Angesteller,
Arbeiter (rentenversicherungspflichtig)“ ausgewählt.
Das Finanzamt teilt mir über den Steuerbescheid mit, dass die Anwendung der Günstigerprüfung nach Rechtsstand 2004 besser ist. Allerdings gibt es eine Differenz bei der Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil).
Nun zu meinen Fragen:
- Welche Vorgehensweise ist korrekt?
- Können Beiträge ins Versorgungswerk als Vorsorgeaufwendung geltend gemacht
werden oder nicht (lt. Internetrecherche ja)? - Welche Günstigerprüfung ist korrekt?
- Gibt es evtl. einen Fehler im WISO-Programm?
Vielen Dank für nützliche Hinweise.