Vorsorgeaufwendung / Günstigerprüfung bei Einzahlung von Rentenbeiträge ins Versorgungswerk

  • Liebe Forum-Mitglieder,


    nachdem ich meinen Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen habe, musste ich feststellen, dass eine relativ große Abweichung zum prognostizierten WISO-Betrag besteht. Nach genauerem Hinsehen hab ich bemerkt, dass WISO Unterschiede bei den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) macht.


    Folgende Punkte habe ich unter Versicherungen und Altersvorsorge im WISO-Programm eingetragen:

    • Rentenversicherung vom Arbeitslohn (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil)
    • Eigene kapitalgedeckte Rentenversicherung (Rürup-Rente)
    • Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
    • AN-Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
    • Angaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
    • Haftpflichtversicherung

    Für die Steuerberechnung hat WISO folgende Aspekte berücksichtigt:

    • Rentenversicherung vom Arbeitslohn (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil)
    • Eigene kapitalgedeckte Rentenversicherung (Rürup-Rente)
    • Ergebnis Günstigerprüfung: § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG

    Das Finanzamt hat lediglich folgende Punkte berücksichtigt:

    • Rentenversicherung vom Arbeitslohn (NUR Arbeitgeberanteil)
    • Eigene kapitalgedeckte Rentenversicherung (Rürup-Rente)
    • Ergebnis Günstigerprüfung: Rechtsstand 2004

    Ich bin von Beruf Apotheker und zahle meine Rentenbeiträge in ein Versorgungswerk ein. Als Berufsgruppe habe ich im WISO-Programm „Angesteller,
    Arbeiter (rentenversicherungspflichtig)“ ausgewählt.


    Das Finanzamt teilt mir über den Steuerbescheid mit, dass die Anwendung der Günstigerprüfung nach Rechtsstand 2004 besser ist. Allerdings gibt es eine Differenz bei der Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil).


    Nun zu meinen Fragen:

    • Welche Vorgehensweise ist korrekt?
    • Können Beiträge ins Versorgungswerk als Vorsorgeaufwendung geltend gemacht
      werden oder nicht (lt. Internetrecherche ja)?
    • Welche Günstigerprüfung ist korrekt?
    • Gibt es evtl. einen Fehler im WISO-Programm?

    Vielen Dank für nützliche Hinweise.

    • Offizieller Beitrag

    Zu berücksichtigen grundsätzlich ja, aber für das FA auch zu erkennen? Deshalb ist ein Anruf dort in solchen Fällen immer sinnvoll.


    Da stellen sich für mich mal wieder die Fragen nach der zutreffenden Eintragung im genutzten Steuerprogramm. Man muss also prüfen, was in der Lohnsteuerbescheinigun g bescheinigt ist, die man 1:1 zu übernehmen hat, und wo man etwaige Beträge, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, eingetragen hat. Diesbezüglich einfach mal die Forensuchfunktion nutzen und nach den reichlich vorhandenen Threads in Sachen Versorgungswerk/Selbstzahler etc. suchen.


    Ohne Kenntnis der relevanten Daten und ggf. auch bereinigte Screens etc. können wir hier eigentlich nicht weiterhelfen.

  • Hallo Herrmann und Miwe4,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Zu berücksichtigen grundsätzlich ja, aber für das FA auch zu erkennen? Deshalb ist ein Anruf dort in solchen Fällen immer sinnvoll.

    Der Anruf steht noch bevor, allerdings wollte ich mir gern davor ein paar Hintergrundinformationen auf diesem Weg besorgen. Bei dem ersten Widerspruch habe ich bereits auf die unterschiedliche Anwendung der Günstigerprüfung hingewiesen. Der Sachbearbeiter meinte nur, dass die Steuerprogramme teilweise falsch rechnen und verwies auf das Ergebnis seiner Berechnung.

    Da stellen sich für mich mal wieder die Fragen nach der zutreffenden Eintragung im genutzten Steuerprogramm. Man muss also prüfen, was in der Lohnsteuerbescheinigun g bescheinigt ist, die man 1:1 zu übernehmen hat, und wo man etwaige Beträge, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, eingetragen hat. Diesbezüglich einfach mal die Forensuchfunktion nutzen und nach den reichlich vorhandenen Threads in Sachen Versorgungswerk/Selbstzahler etc. suchen.

    Die Informationen der Lohnsteuerbescheinigung wurden 1:1 in die entsprechenden Felder der WISO-Software übertragen. Dinge, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind (z. B. Rürup-Rente), wurden ebenfalls in die vorgesehen Felder des Programms aufgenommen. Von daher sollte ein Eingabefehler ausgeschlossen sein. Mir ging es insbesondere um den rechtlichen Aspekt, den das Programm für die Berechnung nutzt.


    Darf man den Arbeitnehmeranteil (bei Einzahlung in ein Versorgungswerk) als Vorsorgeaufwendung geltend machen oder nicht? Dies wurde indirekt beantwortet und ich werde noch mal direkt beim Sachbearbeiter nachfragen.

    Ohne Kenntnis der relevanten Daten und ggf. auch bereinigte Screens etc. können wir hier eigentlich nicht weiterhelfen.

    Was ist hiermit gemeint? Welche relevanten Daten resp. bereinigten Screens?


    Herzliche Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Der Sachbearbeiter meinte nur, dass die Steuerprogramme teilweise falsch rechnen und verwies auf das Ergebnis seiner Berechnung.

    Er/Sie meint hier wohl eher, dass das Programm nur das rechnen kann, was ihm der Bediener an Daten vorher zugeführt hat. Und das Futter kann nun einmal auch Fehler enthalten.


    Was ist hiermit gemeint? Welche relevanten Daten resp. bereinigten Screens?

    Schau Dir doch einfach mal, wie schon gesagt, die anderen Threads zu diesem Themenbereich an.

  • Hallo miwe4,


    mir ist bewusst, dass eine Kette nur so stark ist wie ihr schwächstes Glied. Es ist allerdings nicht sehr ergebnisoffen als Moderator eines produktspezifischen Forums den Nutzer als schwächstes Glied zu bezeichnen. Ich nutze das Programm nunmehr seit sechs Jahren und würde mich schon als vertraut in dem Umgang mit dem Produkt einschätzen.


    Vielleicht abschließend noch mal zusammengefasst für Sie: Diese Anfrage sollte kein persönlicher Angriff auf die WISO-Software sein, sondern vielmehr ein Anfrage über die aktuelle Vorgehensweise bei Rentenzahlungen an das Versorgungswerk.


    Für meinen Geschmack sieht Kundensupport für treue Abonnenten etwas anders aus!


    Vielen Dank und alles Gute für Sie.

    • Offizieller Beitrag

    Für meinen Geschmack sieht Kundensupport für treue Abonnenten etwas anders aus!


    Dann hast Du sicherlich gesehen, dass dies ein User-to-User-Forum ist, in dem wir Mods ehrenamtlich in der Freizeit antworten und nicht für Buhl arbeiten.
    Kunden-Support erhältst Du, wenn Du ein Ticket auf der Webseite des Herstellers erstellst.