Doppelte Beträge bei den Altersvorsorgeaufwendungen

  • Guten Tag,


    kann mir bitte jemand helfen?


    Ich habe u.a. für meine Freundin die Steuer mit dem WiSo Steuersparbuch 2013 gemacht.


    Das Programm errechnete eine Rückzahlung von ca. 540.-€, während bei dem Bescheid vom Fa eine Rückzahlung von ca. 30.-€ herauskommt.
    Wir haben den elektronischen Bescheid heruntergeladen, und mit dem Programm verglichen.
    Die erste Unstimmigkeit findet sich bei den Altersvorsorgeaufwendungen.
    Bei den Zeilen "Summe der Altersvorsorgeaufwendungen", Anzusetzen vor der Kürzung der AG-Anteile, "Summe der AG-Anteile", und "Abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen" steht beim Programm jeweils die doppelte Summe vom FA.


    Die zweite Unstimmigkeit sind die außergewöhnlichen Belastungen ( Rechtsanwaltkosten wegen Scheidung, die Trennung war im März 2012), die das FA nicht anerkennt.


    Bei der Nachfrage beim FA hies es dazu, dass die Mehraufwendungen der Altersvorsorgeaufwendungen belegt werden müssen, und dass die außergewöhnlichen Belastungen für die RA-Kosten wg. Scheidung erst berücksichtigt werden können, wenn der Ehegatte seine Steuer abgegeben hat.


    Wir haben die Steuer noch einmal gemacht, aber die Summen bei den Altersvorsorgeaufwendungen bleiben gleich, sprich immer das doppelte vom FA. Woher kommen bei der Altersvorsorge die doppelten Beträge? Diese Angaben stammen doch von der "Lohnsteuerkarte"?


    Vielen Dank schon mal im voraus!


    MfG


    JoAn

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben die Steuer noch einmal gemacht, aber die Summen bei den Altersvorsorgeaufwendungen bleiben gleich, sprich immer das doppelte vom FA. Woher kommen bei der Altersvorsorge die doppelten Beträge?

    Selbstverständlich sind nur die im maschinellen Datenaustausch mitgeteilten Beträge abziehbar. Und dann sind die Beträge mit Sicherheit an anderer Stelle im Programm noch einmal manuell eingetragen worden. Oder, bei Datenübernahme aus dem Vorjahr, wurde etwas nicht bereinigt. Kann man ohne Daten bzw. bereinigte Screens nur raten.


    Bei der Nachfrage beim FA hies es dazu, dass die Mehraufwendungen der Altersvorsorgeaufwendungen belegt werden müssen, und dass die außergewöhnlichen Belastungen für die RA-Kosten wg. Scheidung erst berücksichtigt werden können, wenn der Ehegatte seine Steuer abgegeben hat.

    Dann ist mit Sicherheit die getrennte Veranlagung beantragt worden, was Du leider nicht geschrieben hast. Und dann sollte der Bescheid insoweit teilweise vorläufig nach § 165 Absatz 1 AO ergangen sein, mit entsprechendem Hinweis in den umfangreichen Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid.

  • Hallo,


    erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Es tut mir leid, ich habe diese Angaben total vergessen!
    Lstkl. 4, Einzelveranlagung

    Bei den Zeilen "Summe der Altersvorsorgeaufwendungen", Anzusetzen vor der Kürzung der AG-Anteile, "Summe der AG-Anteile", und "Abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen" steht beim Programm jeweils die doppelte Summe vom FA.


    Ich habe noch einmal nachgesehen, da ich mir ziemlich sicher war, dass ich manuell keine Angaben bzgl. der Altersvorsorge gemacht habe. Nun habe ich aber gesehen, dass nicht das Programm die Summen verdoppelt, sondern das FA diese halbiert hat.


    Ich habe meine Freundin angerufen, dass sie mir ihre elektronische Abrechnung und den FA-Bescheid nochmal vorbeibringt, um diese Summen zu überprüfen, und die Erläuterungen des FA genau wiedergeben zu können.

    • Offizieller Beitrag

    Lstkl. 4, Einzelveranlagung

    Nein, wenn dann getrennhte Veranlagung (s.o.).


    Nun habe ich aber gesehen, dass nicht das Programm die Summen verdoppelt, sondern das FA diese halbiert hat.

    Sage ich doch. Du hast vermutlich etwas doppelt, auf jeden Fall falsch, eingetragen und das FA halbiert diesen Betrag jetzt.



    Ich habe meine Freundin angerufen, dass sie mir ihre elektronische Abrechnung und den FA-Bescheid nochmal vorbeibringt, um diese Summen zu überprüfen, und die Erläuterungen des FA genau wiedergeben zu können.

    Das ist sinnvoll. Dessen Vorliegen hatte ich vorausgesetzt.

  • Hallo,


    entschuldigung daß es so lange gedauert hat, aber meine Freundin ist am Umziehen und fand in dem Chaos die Unterlagen erst jetzt wieder.


    Definitiv wurden die Altersvorsorgebeiträge korrekt von der el. Lstbescheinigung übertragen, und auch kein weiteres Mal eingegeben.


    Folgende Erläuterungen zur Festsetzung stehen auf dem Finanzamtbescheid:


    Der Bescheid wird z.B. bezügl. der außergewöhnlichen Belastungen geändert, sobald die Erklärung Ihres getrennt lebenden Mannes vorliegt.


    Es wurde eine getrennte Veranlagung nach §26a EstG durchgeführt.
    Die Festsetzung der Einkommenssteuer ist hinsichtlich der Kinderbetreuungskosten nach §10 Abs. 5 EstG, gemeinsam übernommener Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder, der außergewöhnlichen Belastungen, der Kinderermäßigung nach § 34f EstG sowie der Steuerermäßigung nach § 35a EstG vorläufig, weil die Angaben des Ehegatten noch nicht vorliegen.
    Die Rückseite des Bescheides habe ich als PDF angehängt.


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Die Rückseite des Bescheides habe ich als PDF angehängt.

    Die habe ich gleich mal wieder gelöscht und Du solltest vorher genau überlegen, was Du in einem öffentlichen Forum postest. :grumble:


    Jedenfalls nicht eine Seite eines amtlichen Schreibens, dem die Steuernummer und Steuer-ID zu entnehmen ist! :whistling: