Konto 8200 in EÜR falsch zugeordnet?

  • Hallo allerseits!


    Einnahmen aus Mahngebühren und anderen Zuschlägen werden in "Mein Büro 2009" auf Konto 8200 gebucht, was ja meines Wissens nach auch richtig ist. Gerade habe ich aber mal eine EÜR erstellt und dabei bemerkt, daß diese Einnahmen in Zeile 5 zu den "umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen" dazugerechnet werden. Sollte das Konto 8200 nicht eher zu den "umsatzsteuerfreien, nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet" in Zeile 6 der EÜR gerechnet werden?


    Gruß


    Matthias

  • Der BUHL Support hat mir inzwischen folgendes geschrieben:


    Zitat

    Stellen Sie bitte sicher, dass bei Erfassung von Mahngebühren der Steuerschlüssel "Umsatzsteuerfrei Verkauf" hinterlegt wird. Im Anschluss sollte die Darstellung korrekt erfolgen.


    Was genau soll das heißen? :?: Die Mahngebühren werden von "Mein Büro 2009" automatisch als Splitbuchung erfaßt und auf Konto 8200 gebucht. Damit müßte doch alles in Ordnung sein? Wo muß da noch was eingestellt werden :?:

  • Hab jetzt auf meine weitere Nachfrage noch mal eine Nachricht vom Support bekommen:



    Jetzt bin ich etwas verwirrt: Wenn ein Kunde bisher den Rechnungsbetrag plus Mahngebühr bezahlt hat, dann habe ich das immer als Zuschlag verbucht, eine Option "als Mahngebühr verbuchen" hat mir Mein Büro nie geboten. Mein Büro hat dann immer eine Splitbuchung draus gemacht und den Überbetrag auf Konto 8200 gebucht - war das falsch? Und wenn ja, wie hätte ich das anders machen sollen?

  • Hallo Eisenbart,
    die Mahngebühren stellen für Dich einen Erlös dar, der umsatzsteuerlich nicht relevant ist.
    Das Konto Nr. "8200 Erlöse bei Umsatzsteuerfrei (Verkauf)" ist also für die Mahngebühren richtig.

  • Danke, da bin ich beruhigt! :) Vor allem, da der Supportmitarbeiter mir eine "Änderung des Buchnungsverhaltens" empfohlen hat und ich dann im Internet die verschiedensten Theorien gefunden habe, wohin man Mahngebühren am besten buchen solle...

  • Hallo zusammen,


    wenn man schon ein Geschäft führt, sollte man ein gewisses Grundwissen an Buchführung mitbringen. Ich empfehle da immer Ralf Bombita, Gewinnermittlung für Selbständige (<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.amazon.de/Gewinnermittlung-f%C3%BCr-Selbst%C3%A4ndige-Darstellung-Einnahme-%C3%9Cberschu%C3%9F-Rechnung/dp/342350823X/ref=sr_1_3?ie=UTF8&s=books&qid=1222901367&sr=8-3">http://www.amazon.de/Gewinnermittlung-f ... 367&sr=8-3</a><!-- m -->). Verständlich geschrieben und ein Klasse ABC der Einnahmen und Ausgaben.


    Vielleicht ist es einen Blick wert?


    Liebe Grüße
    Paulchen

    "Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. " Mahatma Ghandi

  • Hallo H-P,


    da lässt sich nun wirklich trefflich streiten, aber ich will hier keine Diskussionsrunde über andere Produkte eröffnen.


    Hinsichtlich der Verbuchung der Mahngebühren geht es einfacher, wie in MB gelöst, nun einmal nicht. Es wird die richtige Splittbuchung vorgeschlagen. Was soll das Programm noch mehr leisten?
    Ob der Anwender nun dem Buchungsvorschlag von MB folgt, oder aber sein eigenes Süppchen kocht, ist in seiner eigenen Verantwortung.


    Sollte Deine Antwort sich aber auf den Beitrag von Paulchen beziehen, so darf ich Dir sagen, dass auch ich der Meinung bin, dass gewisse Grundkenntnisse, oder nenn es Basic, vorhanden sein sollten. Zumindest sollte die Bereitschaft dafür da sein, sich diese zu erarbeiten. Davon auszugehen, dass EDV-Programme, auch wenn sie es in der Werbung versprechen (und gleich welcher Art und egal von welchem Hersteller), einem die ganze Arbeit abnehmen, ist schon etwas blauäugig. Sie unterstützen den Anwender bei der täglichen Arbeit und geben bestenfalls noch Hilfestellungen. Das eine Programm etwas besser, das andere etwas schlechter.

  • Zitat von &quot;khmcologne&quot;


    Hinsichtlich der Verbuchung der Mahngebühren geht es einfacher, wie in MB gelöst, nun einmal nicht. Es wird die richtige Splittbuchung vorgeschlagen. Was soll das Programm noch mehr leisten?
    Ob der Anwender nun dem Buchungsvorschlag von MB folgt, oder aber sein eigenes Süppchen kocht, ist in seiner eigenen Verantwortung.


    Dann erklär mir doch bitte mal, was die E-Mail vom BUHL-Support bedeuten soll, die ich heute bekommen habe und hier auszugsweise zitiere:


    Zitat

    Die Auswertung des Kontos 8200 auf zwei verschiedene EÜR Positionen je nach ausgewähltem Steuerschlüssel ist korrekt, wie verschiedene Referenzprogramme und der Steuerberater mitteilt. Wir prüfen jedoch die automatische Verbuchung von Zuschlägen und werden sehen, ob es eine Lösung gibt, die auch für steuerliche Laien eine größere Transparenz bietet.


    Fakt ist, dass die Verbuchung von Zuschlägen keinesfalls mit der Buchung von Mahngebühren gleich zu setzen ist. Eine entsprechende Lösung habe ich Ihnen ja bereits mitgeteilt.


    Für weitere Fragen, Anregungen und Kritik stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


    Diese "entsprechende Lösung", die mir der Supportmitarbeiter empfohlen hat, liegt, wie Ihr in der weiter oben zitierten E-Mail lesen könnt, in einer "Änderung des Buchungsverhaltens".


    Ich habe bisher aber keine Möglichkeit gefunden, bei einer Splitbuchung auf ein anderes Konto als 8200 zu buchen. Genauer gesagt werde ich gar nicht gefragt, auf welches Konto ich buchen soll - ich kann lediglich wählen, ob ich die Überzahlung als Guthaben des Kunden oder als Zuschlag verbuchen, oder aber mit offenen Rechnungen verrechnen will. Inwiefern sollte ich mein Buchungsverhalten also ändern? Und sollte ich es überhaupt ändern?


    Ich habe nichts dagegen, mir Grundwissen über Buchhaltung anzueignen, aber es ist echt schwierig, wenn jeder was anderes sagt... :?

  • Moin Eisenbart, bist du bilanzverpflichtet, oder genügt EÜR? Wenn EÜR genügt, mache es einfach und schnörkellos, sonst verhedderst du dich und reibst dich unnötig auf

    • Offizieller Beitrag

    Mal (wieder) etwas Grundsätzliches: Eisenbart, Du befindest Dich hier in einem Forum, das von Buhl bereitgestellt und eingerichtet wurde. Von Beginn an steht dieses unter dem Leitspruch "Dieses Forum dient dem Austausch von Hilfeleistungen von Nutzer zu Nutzer. Es ist nicht offiziell moderiert." Letztendlich kann hier also jeder User seine Meinungen, Verbesserungsvorschläge, Kritiken und vor allen Dingen (weil Ziel des Forums) Hilfestellungen zum Besten geben. Und der Hinweis "Es ist nicht offiziell moderiert." ermöglicht in diesem Forum auch Wortmeldungen, die in anderen Foren längst rausgeflogen wären - ich weiß, wovon ich rede.


    Gerade deshalb erscheint es mir wichtig, dass hier möglichst viele User mit konstruktiven Beiträgen dazu beitragen, dass für individuelle Problemstellungen Lösungen (und manchmal sind es halt auch 'Krücken', also Improvisorien) von anderen Usern angeboten werden. Letztendlich ist das Ziel doch, eine optimale Nutzung des Programmes zu erreichen, die wir uns ja doch irgendwie alle wünschen. Und dass Buhl auch weiterhin (meist ohne Wortmeldung) das Forum liest, davon kannst Du sicher ausgehen.


    Es hat also keinen Sinn, hier auf Leute "einzudreschen", die Dir eigentlich Hilfestellung anbieten möchten. Es ist schon an einigen Stellen angesprochen worden: Ein gewisses Grundwissen ist schon zum Verständnis bestimmter Regularien erforderlich und die kann ein Programm nicht bieten. Schließlich muss ich auch erst die Schule besuchen um schreiben zu können - um es mal ganz simpel zu formulieren.

  • H-P: Wir sind eine GbR und brauchen nur EÜR.


    Burki: Ich bin jetzt etwas verwundert - redest Du mit mir? Dein Text beginnt zwar mit meinem Usernamen, aber ich bin mir trotzdem nicht ganz sicher... Falls ja, auf wenn dresche ich hier denn bitte ein? Und inwiefern ist mein Beitrag nicht konstruktiv? khmcologne sagt, das Konto 8200 sei in Ordnung, der Supportmitarbeiter dagegen sagt, es sei mehr oder weniger völlig falsch. Und ich frage, wer denn da jetzt recht hat - ist das denn nicht genau im Sinne dieses Forums?


    Aber zurück zum Thema: Was stimmt denn nun? Ist Konto 8200 jetzt richtig oder nicht? Und was meint der Suppoertmitarbeiter mit der "Auswertung des Kontos 8200 auf zwei verschiedene EÜR Positionen je nach ausgewähltem Steuerschlüssel "? Muß ich dem Programm irgendwo sagen, daß Konto 8200 Erlöse ohne Umsatzsteuer betrifft? Da Zuschläge umsatzsteuerfrei sind, und "Mein Büro 2009" diese automatisch auf Konto 8200 bucht, würde mich das etwas wundern...

  • Zitat von &quot;Eisenbart&quot;


    Burki: Ich bin jetzt etwas verwundert - redest Du mit mir? Dein Text beginnt zwar mit meinem Usernamen, aber ich bin mir trotzdem nicht ganz sicher... Falls ja, auf wenn dresche ich hier denn bitte ein? Und inwiefern ist mein Beitrag nicht konstruktiv? khmcologne sagt, das Konto 8200 sei in Ordnung, der Supportmitarbeiter dagegen sagt, es sei mehr oder weniger völlig falsch. Und ich frage, wer denn da jetzt recht hat - ist das denn nicht genau im Sinne dieses Forums?


    Wo schreibt denn der Supportmitarbeiter, dass es falsch ist, auf 8200 zu buchen? Ich lese das aus dem Zitierten nicht heraus. Leider zitierst du offenbar nur partiell oder verstehst es nicht. Dort steht nur, dass die Auswertungen auf dem Konto 8200 in zwei Bereichen der EÜR erfolgen. Und da hat er recht. Weiterhin erwähnt er die Verbuchung von Zuschlägen.


    Wenn ich mir das richtig zusammenreime und mir das Programm ansehe, würde ich rekonstruieren, dass du die Zahlungen als Zahlungen vom Kunden verbuchst, richtig? Hierbei scheinst du mir aber keine konforme Splittbuchung anzulegen, sondern nutzt die Programmfunktion den Mehrbetrag als Zuschlag automatisch verbuchen zu lassen. Richtig?


    Statt eine Splittbuchung mit einem Teil "Zahlung vom Kunden" und dem Restbetrag steuerfrei auf 8200 zu buchen, würde in dem oben angenommenen Fall der Mehrbetrag als Zuschlag verbucht werden, weil es mehr oder weniger eine undefinierte Einnahme ist. Vermutet deshalb der Supportmitarbeiter, dass du Mahngebühren mit Zuschlägen verwechselst? Oder weist du den Mehrbetrag manuell per Splittbuchung dem Konto 8200 zu? Dann solltest du keinen Steuerschlüssel vergeben.


    Hm... je meht ich mir den Programmbereich dort anschaue, desto mehr komme ich zur Überzeugung, dass meine oben angenommene Hypothese richtig ist. Und in diesem Fall hat der Supportmitarbeiter recht und du solltest beim Buchen von Mahngebühren anders vorgehen. Nämlich nicht mit der Verbuchung eines Zuschlags, sondern der Nutzung der Splittbuchungsfunktion.


    Und wenn dem so ist und der Supportmitarbeiter hat dies empfohlen, dann finde ich, dass er vollkommen Recht hat. Auch damit, dass er die autom. Verbuchung von Zuschlägen noch einmal prüfen lässt, aber das nur am Rande. Wenn jemand die Verbuchung von Zuschlägen mit Mahngebühren verwechselt, dann sollte das im Programm genauer definiert werden, wobei dies natürlich auch wieder von Unwissenheit seitens des Buchenden zeugen würde.


    Vielleicht beschreibst du mal konkret und Schritt für Schritt wie du bei der Verbuchung vorgehst und wir testen das hier mal. Auf Anhieb würden mir nämlich mindestens 3 Möglichkeiten einfallen, wie man bei der Verbuchung vorgehen kann...


    Liebe Grüße
    Paulchen


    PS: Erst zu behaupten, der Support nehme dich nicht ernst und dann irgendwann zu hinterfragen, was dir der Mensch am anderen Ende des Supports überhaupt sagen will, finde ich ein wenig armseelig.

    "Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. " Mahatma Ghandi

  • Also erst mal vielen Dank für die ausführliche Antwort zu so später Stunde! ;)


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    Wo schreibt denn der Supportmitarbeiter, dass es falsch ist, auf 8200 zu buchen? Ich lese das aus dem Zitierten nicht heraus. Leider zitierst du offenbar nur partiell oder verstehst es nicht. Dort steht nur, dass die Auswertungen auf dem Konto 8200 in zwei Bereichen der EÜR erfolgen. Und da hat er recht. Weiterhin erwähnt er die Verbuchung von Zuschlägen.


    Siehe das Zitat im dritten Beitrag:


    Zitat

    Ihre Vorgehensweise bei der Verbuchung von Mahngebühren scheint mir jedoch ungewöhnlich und an dieser Stelle falsch. Bei Mahngebühren handelt es sich nicht um Zuschläge. Solche sind im Regelfall nur dann zu verbuchen, wenn ein Kunde aus Versehen mehr überweist.


    Zuschläge bucht das Programm auf Konto 8200. Mahngebühren, so sagt er, sind keine Zuschläge. Also heißt das doch wohl, daß ich Mahngebühren nicht auf Konto 8200 buchen soll? Ich meine, was auf Konto 8200 landet, liegt doch eben, ohne spätere Unterscheidungsmöglichkeit, wo das herkommt, oder sehe ich das falsch?


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    Wenn ich mir das richtig zusammenreime und mir das Programm ansehe, würde ich rekonstruieren, dass du die Zahlungen als Zahlungen vom Kunden verbuchst, richtig? Hierbei scheinst du mir aber keine konforme Splittbuchung anzulegen, sondern nutzt die Programmfunktion den Mehrbetrag als Zuschlag automatisch verbuchen zu lassen. Richtig?


    So ist es.


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    Statt eine Splittbuchung mit einem Teil "Zahlung vom Kunden" und dem Restbetrag steuerfrei auf 8200 zu buchen, würde in dem oben angenommenen Fall der Mehrbetrag als Zuschlag verbucht werden, weil es mehr oder weniger eine undefinierte Einnahme ist. Vermutet deshalb der Supportmitarbeiter, dass du Mahngebühren mit Zuschlägen verwechselst?


    Wie der Supportmitarbeiter richtig vermutet, wußte ich bisher nicht, daß eine Mahnung kein Zuschlag ist. Ich dachte bisher, "Zuschlag" wäre eine Art Oberbegriff für alles mögliche, unter anderem eben auch Mahnungen.


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    Oder weist du den Mehrbetrag manuell per Splittbuchung dem Konto 8200 zu? Dann solltest du keinen Steuerschlüssel vergeben.


    Ich habe bisher noch keine Möglichkeit gefunden, den Mehrbetrag einem bestimmten Konto zuzuweisen. Geht das denn auch in der Standardversion?


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    Hm... je meht ich mir den Programmbereich dort anschaue, desto mehr komme ich zur Überzeugung, dass meine oben angenommene Hypothese richtig ist. Und in diesem Fall hat der Supportmitarbeiter recht und du solltest beim Buchen von Mahngebühren anders vorgehen. Nämlich nicht mit der Verbuchung eines Zuschlags, sondern der Nutzung der Splittbuchungsfunktion.


    Ich habe ja gar nicht angezweifelt, daß der Supportmitarbeiter recht hat. Wie ich an anderer Stelle bereits sagte, habe ich im Prinzip keine Ahnung von Buchhaltung. Ich wüßte nur gerne, WIE ich mein Buchungsverhalten ändern soll? Das mit der Splitbuchungsfunktion klappt wie gesagt nicht so richtig, kann da wie gesagt kein Konto zuweisen, habe offenbar den Knopf dazu noch nicht gefunden.


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    Und wenn dem so ist und der Supportmitarbeiter hat dies empfohlen, dann finde ich, dass er vollkommen Recht hat. Auch damit, dass er die autom. Verbuchung von Zuschlägen noch einmal prüfen lässt, aber das nur am Rande. Wenn jemand die Verbuchung von Zuschlägen mit Mahngebühren verwechselt, dann sollte das im Programm genauer definiert werden, wobei dies natürlich auch wieder von Unwissenheit seitens des Buchenden zeugen würde.


    Ja, Du hast recht, in diesem Fall kommt das Problem offenbar tatsächlich von meinem Magel an Kenntnissen, nicht von einem Programmfehler. Und ich begrüße auch die Ankündigung des Supportmitarbeiters, das Ganze benutzerfreundlicher zu gestalten. Eine Option "Als Mahngebühr verbuchen" wäre zum Beispiel nicht schlecht.


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    Vielleicht beschreibst du mal konkret und Schritt für Schritt wie du bei der Verbuchung vorgehst und wir testen das hier mal. Auf Anhieb würden mir nämlich mindestens 3 Möglichkeiten einfallen, wie man bei der Verbuchung vorgehen kann...


    Im Prinzip genau so, wie Du es gesagt hast. Ich stelle zum Beispiel eine Rechnung über 6,99 Euro. Der Kunde zahlt wochenlang nicht und bekommt eine Mahnung über 2,50 Euro. Der Kunde überweist schließlich 9,49 Euro, die ich dann als Zahlungseingang verbuche. Wenn ich dem Zahlungseingang die Rechnung zuweise, fragt mich das Programm, was ich mit den 2,50 Euro machen will. Ich verbuche es dann als Zuschlag, da dies die einzig sinnvolle Option ist, die das Programm anbietet (das Geld als Guthaben des Kunden zu verbuchen will ich nicht, und mit offenen Rechnungen des Kunden verbuchen, sofern überhaupt welche vorhanden sind, will ich es auch nicht).


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    PS: Erst zu behaupten, der Support nehme dich nicht ernst und dann irgendwann zu hinterfragen, was dir der Mensch am anderen Ende des Supports überhaupt sagen will, finde ich ein wenig armseelig.


    Ich habe den UHL-Support in diesem Forum oft kritisiert, in diesem Fall aber nicht. Diesmal habe ich nicht nur Sätze aus dem Textbaukasten bekommen. Der Support war in diesem Fall so, wie man ihn sich als Kunde wünscht. Hinterfragt habe ich seine Informationen deswegen, weil sie im Widerspruch zu der Aussage von khmcologne zu stehen schienen. Und so ganz blicke ich immer noch nicht durch.


    Ich möchte mich auf jeden Fall noch mal für die ausführliche Antwort bedanken und auch für die Bemühungen, das Programm noch mal mitten in der Nacht unter die Lupe zu nehmen und mein Problem zu analysieren.


    Auch wenn der Eindruck der Forenbenutzer vielleicht ein anderer ist möchte ich nochmal sagen, daß es mir fern liegt, Leute zu beleidigen oder auf andere Weise zu verletzen. Mir wäre es wirklich am liebsten, wenn ich "Mein Büro 2009" einfach so am Rande für die paar Buchungen, die bei uns so anstehen, benutzen und mich ansonsten meiner eigentlichen Arbeit widmen könnte. Leider war es aber meistens genau umgekehrt: Ich mußte mich mit dem Programm herumärgern, und es im Forum gab es dann irgendwann Streit.


    Da sind wohl zwei unfähige zusammengeprallt: BUHL hat sein Programm nicht im Griff, und ich mich selbst nicht.

  • Hab mir jetzt das ganze noch mal angeschaut und bilde mir ein, daß ich langsam dahinter komme, wie das mit der Splitbuchung und dem Konto 8200 funktioniert... So ganz klar komme ich damit aber trotzdem noch nicht.


    Da die Zahlung des Kunden, einschließlich der Mahngebühr, ja zu einer Rechnung gehört, drücke ich unten in dem entsprechenden Dialogfenster Erfassung auf "(F5) Neu..." und wähle dann "Neu zu Rechnung / Kunde". In dem darauffolgenden Dialog kann ich wählen, ob es sich bei dem Betrag um Zahlung, Skonto, Zuschlag, Provision oder Bankgebühr handelt. Hier wäre natürlich noch eine Option "Mahngebühr" sehr nützlich - da es die aber nicht gibt, komme ich hier nicht weiter.


    Ich wähle daher unter "(F5) Neu..." die Option "Neue Einnahme / Ausgabe". In dem darauffolgenden Dialog kann ich für die Mahngebühr tatsächlich Konto 8200 ohne Umsatzsteuer wählen! In der entsprechenden Spalte "MwSt." der Splittbuchung wird auch, wie zu erwarten, "0,00 %" angezeigt. Was mir dabei allerdings auffällt ist, daß in der Spalte "MwSt." bei der anderen Buchung, die den eigentlichen Rechnungsbetrag betrifft, gar nichts steht! Das wundert mich etwas, denn dort müßte ja eigentlich "19,00 %" stehen!


    Etwas irritiert beschließe ich daher, auch die eigentlich Zahlung nicht automatisch zu erfassen, wie ich es bisher getan habe, sondern unter "(F5) Neu..." mit der Option "Neue Einnahme /Ausgabe" manuell auf Konto 8400 (Erlöse 19 % MwSt.) zu buchen. Dies funktioniert, und nun wird in der Spalte "MwSt." auch endlich "19,00 %" angezeigt. Doch jetzt habe ich ein neues Problem: Die Zuordnung zu der Rechnung ist verschwunden, sie wird wieder als unbezahlt angezeigt und "Mein Büro 2009" zeigt in der Rechnungsansicht ein rotes Ausrufezeichen...


    Vielleicht trägt dieses Schilderung dazu bei, die Problematik beim Buchen von Mahngebühren in "Mein Büro 2009" zu erklären. Zwei Sachen sind mir außerdem aufgefallen:


    - Wenn ich in den Stammdaten den Kontenplan bearbeiten will, dann erscheint das Konto 8200 dort viermal, und zwar unter den Namen "Erlöse bei Umsatzsteuer 7 %", "Erlöse bei Umsatzsteuer 16 %", "Erlöse bei Umsatzsteuer 19 %" und "Erlöse bei Umsatzsteuerfrei (Verkauf)". Was dabei allerdings wundert ist, daß in der Spalte "Std. MwSt." jeweils "0,00 %" steht! Müßten die Standard-Mehrwertsteuersätze nicht dem jeweiligen Namen entsprechen?


    - Unter "Stammdaten -> Finanzbuchhaltung - > Standard-Fibu-Konten" steht in der Gruppe "Sonstige Konten" unter anderem ein Drop-Down-Menü mit der Bezeichnung "Zuschläge (Mahngebühren, etc.):". In Anbetracht der Tatsache, daß Mahngebühren ja keine Zuschläge sind, finde ich diese Bezeichnung etwas irreführend.


    So viel erstmal. Vielleicht kann mir jemand bei der oben geschildeten Problematik weiterhelfen - es kann doch icht sein, daß außer mir keiner Mahnungen verbucht? ;)

  • Also ich hab das jetzt mit der Mahngebühr einfach mal so gelöst: Ich gebe in der Zahlungserfassung zunächst den gesamten Betrag ein, den der Kunde überwiesen hat. Dann drücke ich "(F5) Neu..." in dem Dialogfenster und wähle die Option "Neu zu Rechnung / Kunde". In dem darauffolgenden Dialog suche ich die passende Rechnung und verbuche den Betrag als Zahlung. Die Zuordnung zur Rechnung ist dann in Ordnung, nur in der Spalte "MwSt." der Splittbuchung wird leider nichts angezeigt. Ich nehme aber an, daß dies nur ein Schönheitsfehler ist.


    Als nächstes wähle ich unter "(F5) Neu..." die Option "Neue Einnahme /Ausgabe" und verbuche die Mahngebühr auf Konto 8200 ohne Umsatzsteuer. Das ganze sieht dann zum Beispiel so aus:


    [attachment=0]<!-- ia0 -->Splittbuchung.gif<!-- ia0 -->[/attachment]
    Hoffe, das ist einigermaßen richtig? In der EÜR wird nun jedenfalls alles in der richtigen Zeile angezeigt.


    Auch bei Zuschlägen werde ich in Zukunft nach dieser Methode verfahren, da mit dem Zuordnungsassistenten offenbar der falsche Steuerschlüssel verwendet wird! :shock: Gerade für Laien wie mich ist das sehr schwer zu erkennen, da ja bei automatisch erfaßten Zahlungen in der Spalte "MwSt." leider wie gesagt nichts angezeigt wird!

  • Zitat von &quot;Eisenbart&quot;

    In dem darauffolgenden Dialog suche ich die passende Rechnung und verbuche den Betrag als Zahlung. Die Zuordnung zur Rechnung ist dann in Ordnung, nur in der Spalte "MwSt." der Splittbuchung wird leider nichts angezeigt. Ich nehme aber an, daß dies nur ein Schönheitsfehler ist.


    ...ist kein Schönheitsfehler.
    Die Anzeige ist richtig. Da in der Rechnung selbst ja einzelne Artikel zu unterschiedlichen MwSt-Sätzen enthalten sein können. Deswegen bleibt hier das MwSt-Feld frei, da nur Platz für einen MwSt-Satz ist.
    Ansonsten ist es richtig, wie Du das machst. Also kinderleicht. Einfacher geht es nicht mehr. :lol:

  • Ahhh, verstehe! Na wenn das nicht mal ein Erfolgserlebnis ist! :) Und wie ist das eigentlich bei Zuschlägen? Wenn ich die, wie bisher, automatisch verbuche, dann werden die offenbar als umsatzsteuerfrei verbucht. Ich buche Zuschläge daher in Zukunft wie gesagt auch manuell. Aber wie ist das eigentlich rein steuerrechtlich? Wenn meine Rechnung Artikel mit verschiedenen Mehrwertsteuersätzen enthält, und der Kunde zahlt einen Zuschlag, mit welchem Schlüssel muß der dann versteuert werden?

  • Zitat von &quot;Eisenbart&quot;

    Ahhh, verstehe! Na wenn das nicht mal ein Erfolgserlebnis ist! :) Und wie ist das eigentlich bei Zuschlägen? Wenn ich die, wie bisher, automatisch verbuche, dann werden die offenbar als umsatzsteuerfrei verbucht.


    Nein, das ist wieder einmal eine Besonderheit von MB, hinter die man nur kommt, wenn User wie Du nerven ...
    Ausnahmsweise mal im positiven Sinne. Wir wollen es ja nicht gleich übertreiben. :mrgreen:


    Buhl hat das dadurch gelöst, dass es das Konto 8200 mehrfach angelegt hat. Warum nicht 8200 = 0%, 8201 = 19% 8202 = 7%, weiß der Teufel bzw. Buhl.
    Wenn Du nunmehr einen Zuschlag verbuchst zieht er sich den MwSt-Satz der Rechnung.
    Der Zuschlag wird praktisch wie eine Nebenleistung gehandhabt und wir alle kennen ja den umsatzsteuerlichen Grundsatz: "Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung"
    Um es vorneweg zu nehmen. Hast Du auch einen umsatzsteuerfreien Artikel neben einem umsatzsteuerpflichtigen Artikel in der Rechnung, dann bucht er den Zuschlag dem steuerpflichtigen Artikel zu, was umsatzsteuerlich wohl auch richtig ist.


    MB arbeitet aus meiner Sicht durchaus korrekt.
    Allerdings ist es nicht wirklich elegant gelöst und führt zu erheblicher Vewirrung.
    Vor allem dann, wenn Eisenbart wieder einmal Sachen macht, die man einfach nicht tut. Man behandelt Mahngebühren nicht als Zuschläge bzw. Mehrbetrag, das ist böse! Auf die Idee muss man erst einmal kommen. Aus!
    Mahngebühren sind Mahngebühren. Basta! :roll: :wink:

  • Ja ja, ich weiß ja mittlerweile, daß Mahnungen keine Zuschläge sind... Erstere buche ich ja mittlweile auch, wie oben beschrieben, eigenhändig mit 0 % Umsatzsteuer. Aber ich rede von "echten" Zuschlägen, wenn der Kunde zum Beispiel versehentlich mehr überweist. Das muß ja dann mit 19 % versteuert werden, zumindest wenn alle Posten diesen Mehrwertsteuersatz haben. (Bei gemischten Posten weiß ich immer noch nicht, wie das ist.)


    Ich mache mal eine Beispielbuchung: Ich erfasse eine Zahlung von 100 Euro, und wähle "Zahlung vom Kunden". Dann wähle ich eine Rechnung mit einem Betrag von 6,99 Euro aus, worauf mich "Mein Büro 2009" fragt, was ich mit dem Mehrbetrag von 93, 01 Euro machen will. Ich wähle "Mehrbetrag als Zuschlag behandeln und nicht weiter verbuchen". Jetzt habe ich eine automatisch erzeugte Splittbuchung über eine Zahlung von 6,99 Euro und einen Zuschlag von 93,01 Euro.


    Jetzt gehe ich zu "Finanzen -> Rechn.- und Buchhaltungslisten -> Einnahmen-Überschuss-Rechnung" und schau mir an, was das Programm daraus gemacht hat: Unter "8200 Erlöse" finde ich den Zuschlag von 93,01 Euro wieder, und zwar exakt mit diesem Betrag. Es wurde also keine Umsatzsteuer abgezogen.


    Ich gehe daher wieder zurück zur Zahlungserfassung und lösche in der Splittbuchung den Zuschlag. Dann buche ich den Zuschlag manuell über "(F5) Neu... -> Neue zu Einnahme / Ausgabe" auf Konto 8200 und gebe dabei 19 % als Steuerschlüssel an. Jetzt gehe ich wieder zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung und betrachte das Ergebnis: Diesmal wird der Zuschlag als 78,16 Euro angezeigt, also abzüglich 19 % Mehrwertsteuer.


    Die Rechnung enthielt übrigens nur einen einzigen Artikel über 6,99, mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 %. Verstehst Du jetzt, was ich meine wenn ich sage, daß automatisch verbuchte Zuschläge als umsatzsteuerfrei verbucht werden? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?