Hallo allerseits!
Einnahmen aus Mahngebühren und anderen Zuschlägen werden in "Mein Büro 2009" auf Konto 8200 gebucht, was ja meines Wissens nach auch richtig ist. Gerade habe ich aber mal eine EÜR erstellt und dabei bemerkt, daß diese Einnahmen in Zeile 5 zu den "umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen" dazugerechnet werden. Sollte das Konto 8200 nicht eher zu den "umsatzsteuerfreien, nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet" in Zeile 6 der EÜR gerechnet werden?
Gruß
Matthias