Gewerbeschein

  • Hey Leute,


    mein Name ist Konstantin, bin 20 Jahre alt und habe milde gesagt keine Ahnnung von Steuern.
    Ich bin in der Gastronomie tätig und habe mir überlegt ab 01.10.2013 einen Gewerbeschein zu beantragen und habe auch eine feste Firma das heißt, dass ich mir um eine sichere Geldquelle keine Sorgen zu machen brauche.
    Ab welchen Betrag lohnt sich das und ab welchem nicht ?


    Danke für schon im Vorraus für die Hilfe !



    Liebe Grüße und besten Dank Konstantin

    • Offizieller Beitrag

    ...und wenn ich lese "eine feste Firma, sodass ich mir um eine sichere Geldquelle keine Sorgen machen muss", dann möchte ich anmerken:
    1. Woher diese Sicherheit? Erfahrungsgemäß ist derzeit die Zahlungsmoral so unsagbar schlecht... ich schicke momentan Kunden wegen 3,50 € ins Inkasso.
    2. Stichwort Scheinselbstständigkeit! Schon allein der Verdacht wird ungemütlich.


    Und so ganz allgemein: Erst Gedanken machen, WAS man tun will. Dann Gedanken machen, WIEVIEL man verdienen muss. Dann ausrechnen, WIEVIEL Umsatz man dafür braucht. All das dann in ein "Konzept" (aka Businessplan) bringen und schauen, ob das Vorhaben tragfähig ist.
    Nicht zu verachten natürlich auch die Einhaltung sämtlicher Gesetze und Vorschriften.

    • Offizieller Beitrag

    Was Du am Ende versteuern musst? Dein Einkommen.
    So pauschal wird Dir Deine (im übrigen viel zu allgemein gehaltene) Frage keiner beantworten.


    Abgesehen davon: Wenn Du selbstständig bist, bekommst Du keinen Lohn... und 15 € pro Stunde als Selbstständiger ist deutlich (!) zu wenig. Von den 2300 € darfst Du zu allererst mal rund 750 € für Deine Krankenkasse und die Einkommenssteuer ansetzen. Dann wollen wir ja auch die Umsatzsteuer nicht vergessen und so weiter.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt bist Du aber wirklich in der Steuerberatung. Ansonsten gibt es dafür Steuerprogramme, bei denen man alle möglichen Beispiele für sich persönlich durchspielen kann. Am Geld sollte es ja nach Deiner Eingangsschilderung nicht scheitern.


    Das mit der möglichen Scheinselbständigkeit würde ich übrigens nicht auf die leichte Schulter nehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du mit "Arbeitgeber" das meinst, was hier korrekterweise als "Auftraggeber" zu bezeichnen wäre, dann ein klares Ja. Wer als selbstständiger dauerhaft nur einen Auftraggeber hat, ist scheinselbstständig.
    Lies Dich doch in der WIKIPEDIA mal kurz ein.


    Wikipedia hin oder her- das ist so einfach nun auch wieder nicht.
    Es gibt durchaus selbstständig Tätige mit nur einem Auftraggeber, die nicht scheinselbstständig sind.
    Die zu klärende Frage hierbei ist die Weisungsgebundenheit, dabei ist das Gesamtbild entscheidend. Ob man zuvor die gleiche Tätigkeit für den gleichen Auftraggeber im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses erbracht hat, spielt eine nicht unwesentliche Rolle.


    Klärung erfolgt am Besten über ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung.


    An den TE: bitte lassen Sie sich steuerlich beraten, alles andere kann an dieser Stelle sehr teuer werden.