Nebengewerbe ohne Steuerberater?? (Umstellung von Kleinunternehmer auf Unternehmer)

  • Hallo Leute,


    wir bereiben seit ein paar Wochen ein kleines Nebengewerbe (Einzelhandelgeschäft mit Lebensmittel, Obst-Gemüse usw.). Bin erstmal als Kleinunternehmer nach §19 eingestuft.


    Meine Frau betreibt den Laden und ich bin Inhaber (wegen Familienkrankenversicherung) und normaler Arbeitnehmer. Steuerklasse 3 mit drei kleinen Kindern.


    Zum einen sind wir spätestens nächstes Jahr weit über der 17.500 Euro Grenze und zum anderen möchten nun auch Gaststätten von uns beliefert werden. Diese wollen dann natürlich gerne die 7% Ust absetzen die wir aktuell als Kleinunternehmer ja nicht ausweisen dürfen.


    Wir waren bei einem Steuerberater zur Erstberatung. Der hat uns für private Steuererklärung + die fürs Gewerbe und Buchhaltungskosten ca. 2000-2500 Euro/Jahr mitgeteilt. Das hat uns doch sehr abgeschreckt, da muss meine Frau viele Kartoffeln verkaufen bis die wieder drin sind. Auch wenn man sie als Kosten für den Laden ansetzen kann, schmälert es doch den Gewinn.


    Aktuell als Kleinunternehmer führen wir als Buchhaltung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) eine umfangreiche Excelliste mit verschiedenen Auswertemöglichkeiten (wie viel Umsatz an welchem Wochentag, Gewinn/Umsatz pro Warengruppe und solche Dinge). Macht mir eigentlich auch Spaß!


    Daher würde ich das auch ungern alles an einen Steuerberater abgeben…


    Kann ich mit dem Programm Wiso Steuer 2014 was es für um die 20 Euro gibt die Buchhaltung für unser Nebengewerbe + Einkommenssteuer für mich als Arbeitnehmer führen oder gibt es da bessere/passendere Programme??


    Was muss ich noch beachten?


    Ab wann kann man die Steuereinstufung umstellen für 2014? Einfach ein Schreiben an das Finanzamt, dass die Umsätze doch höher liegen seit Eröffnung?


    Ich bin Kaufmann, aber kein Steuerexperte. Da mir das mit der Buchhaltung spaß macht, würde ich es gerne auch weiterhin selbst machen (wenn es möglich ist!).


    Würde mich über Ratschläge/Tipps von euch freuen!


    Gruss


    Tim

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich mit dem Programm Wiso Steuer 2014 was es für um die 20 Euro gibt die Buchhaltung für unser Nebengewerbe + Einkommenssteuer für mich als Arbeitnehmer führen

    Das bezweifel ich.


    oder gibt es da bessere/passendere Programme??

    Schau Dir mal die Leistungsübersicht der WISO-Steuerprogramme an. Bezieht sich zwar auf 2013, aber ich gehe davon aus, daß sich da nichts grundlegend dran ändert.

  • Ja ok, das war dann wohl wein Flopp mit Wiso. Da hab ich nicht nachgeschaut.
    Richtige Programme kosten wohl 250 Euro aufwärts…


    Aufgrund der Umsatzentwicklung von ca. 75.000 Euro und dann hoffentlich auch höherem Gewinn als geplant kommen wohl einige Fragestellungen und „Steuerspartricks“ in Frage die ich als Privatmann nicht kenne oder nicht einordnen und korrekt umsetzen könnte.


    Ich hab gehört es gibt Steuerberater die einem ein Programm zum buchen zur Verfügung stellen um so die Buchhaltungskosten weit nach unten drücken zu können. Ich hab beruflich früher ja auch mit DATEV gebucht, ist aber schon lange her. Evtl. könnte man über so ein Finanzbuchhaltungsprogramm ja auch Auswertungen (Tagesumsatz und Tagesumsatz nach Warengruppen etc.) fahren. Ein extra Exceltabelle dafür führen will ich dann natürlich auch nicht!


    Aktuell führen wir beispielsweise eine Aufstellung über die geschäftlichen Fahrten mit unserem privaten PKW. Evtl. wäre ein Änderung hier auch sinnvoll.


    Was könnte noch vorteilhaft sein bei einem Steuerberater in meiner Lage??
    Ich versuche aktuell halt abzuwägen pro und kontra.


    Gruss

    • Offizieller Beitrag

    1)
    Für die Beratung benötigen Sie unbedingt einen Steuerberater, das kann und darf keiner in einem Forum leisten.
    Die Vor- und Nachteile der Einlage des Kfz in das betriebliche Vermögen und die dazugehörende Versteuerung der Privatnutzung können Sie sich dort erläutern lassen.


    2)
    Vor- und Nachteile der Selbstbuchung kann Ihnen eine Steuerberater erklären, wenn Sie einen haben, können Sie in seinem Namen als sein Kunde auch Datev nutzen. Für Fragen steht Ihnen dann der Steuerberater zur Verfügung.


    3)
    Die Art der Besteuerung können Sie bis zur Festsetzung der Veranlagungsbescheide ändern. Das bedeutet, Sie können sich auch jetzt noch rückwirkend für 2013 für die Umsatzbesteuerung entscheiden. Dabei kommen Sie in den Genuß des Vorsteuerabzugs, müssen aber auch Ihren bisher vereinnahmten Umsätzen 7% herausrechnen. Auch müssen Sie daran denken, die 7% in Ihre Kalkulation einzubeziehen. Es ist im Allgemeinen üblich, Umsatzsteuer auf vereinbarte Preise heraufzuschlagen und nicht herauszurechnen. Soll Ihnen also JETZT der Großkunde vereinbarungsgemäß 1.000,00 (brutto wie netto) monatlich zahlen, bleiben Ihnen nach Abzug der Umsatzsteuer weiterhin 1.000,00 Euro. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig werden, müssen Sie brutto 1.070,00 Euro vereinnahmen, um nach Abzugs der Umsatzsteuer 1.000,00 Euro vereinnahmt zu haben. Lassen Sie sich da keine komische Preiskalkulation aufschwatzen, bei der SIE letztlich 7% weniger Einnahmen haben.


    4)
    Als Arbeitgeber (ihre Frau als Angestellte) mit Gewerbebetrieb ist eine Heranziehung der Einnahmen für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge nicht unüblich. Bitte zeigen Sie Ihrer KV den Sachverhalt rechtzeitig an und lassen sich die Versicherungsfreiheit dieser Einnahmen schriftlich bestätigen. Das bewahrt Sie vor etwaigen Überraschungen.

  • Ein guter Hinweis mit der Krankversicherung!


    Daher habe ich eben noch mal dem zuständigen Teamleiter unserer BKK telefoniert.


    Die Einnahmegrenze von 385Eur/monat gilt nur, wenn das Gewerbe auf meine Frau angemeldet wäre. Wird sie als Mitarbeiterin bei mir angestellt, dann sollen wir den Verdienst auf die Höchstgrenze als „Minijobber“ begrenzen.


    Solange die Haupteinnahmequelle von meinem Arbeitgeber ist, interessiert die BKK sonstige Einnahmen nicht. Wenn ich natürlich nur noch ein 10% Stelle hätte, dann wäre es anders. Ist eine sehr kleine BKK, da läuft zum Glück noch alles über kurze Dienstwege und direkte Ansprechpartner.


    +++++++++++++++++++++++++++++++


    Klar, eine Komplettberatung will ich hier ja auch nicht im Forum, aber den ein oder anderen Hinweis was ein Steuerberater vielleicht eher umsetzen kann als ich als „Privatmann“ (der ich ja offiziell jetzt nicht mehr bin).


    Sagt man nicht ein guter Steuerberater holt seine Kosten wieder rein?


    Dafür kann ich aber ja bei den Wareneinkäufen die 7 Vorsteuer abziehen. Naja ein Rechenspiel halt… aber grundsätzlich ein guter Hinweis! So werden wir es auch bei den Eiern von eigenen Hühnern machen, dann werden die Eier halt 1-2cent teurer.


    Da wir nur geringe Anfangsinvestitionen hatten (so um die 8.000 Euro) für Renovierung, Kühlschrank, Kasse, Waage und Nutzungsänderung bei der Bauaufsicht, und wir mit einem


    zurückhaltenden Jahresumsatz gerechnet haben riet uns der Steuerberater im Beratungsgespräch zu §19 und die Anmeldung auf meinen Namen. Als Kleingewerbe mit geringen Umsätzen, keinen/kaum Gewerbekunden und einer Einnahmen-Überschussrechnung hätte ich das wohl noch selbst hinbekommen. Aber jetzt ist es so, dass unser kleiner 20m2 Laden fast täglich neue Umsatzrekorde vermeldet. Eigentlich wollte meine Frau das nebenbei mitmachen, haben ja noch 3 kleine Kids. Jetzt sind im Laden fast durchgehend Kunden. Wenn wir Mittwochs zuhaben dachten wir die Leute fahren zum benachbarten EDEKA/ALDI, stattdessen kommen die meisten dann Donnerstag und dann ist um so mehr los! Echt der Hammer wie der kleine Laden hier im Ort eingeschlagen ist!!!


    Und was gab es viele Kritiker (auch innerhalb der Familie) die gemeint haben „Wer hat euch den Floh in´s Ohr gesetzt….“. Wenn es so weitergeht, geht’s Richtung 100.000 Euro Jahresumsatz! Gaststätten fragen nun auch über eine Obst-Gemüse-Belieferung an…


    Und bei dem Umsatz und wahrscheinlich auch viel höherem Gewinn als erwartet, stellen sich natürlich auch ganz andere Fragen...


    Natürlich wollen wir auch nicht abheben und jetzt alles auf den Laden setzen.


    Die Haupteinnahmequelle soll/ist ja mein Arbeitnehmergehalt, der Laden eigentlich als Zubrot.


    Es ist für mich eine Lernphase und Umstellung vom geplanten Kleingewerbe mit geringem Umsatz/Gewinn zu einem (bis jetzt) gut laufendem Geschäft. Da haben wir wohl ein Marktlücke getroffen. Da ich noch keinen Steuerberater hatte, ist jetzt natürlich die Qual der Wahl welchen ich nehmen soll. Kleiner 2 Mannbetrieb oder Steuerberater mit 10-15Mann/Frau-Büro?


    Mal schauen wie sich alles weiterentwickelt!!!