Buchhaltung 2014

  • Hallo,


    ich habe seit Jahren mit EÜR gearbeitet.
    Ab 2014 muß ich nun eine Bilanz erstellen.


    Ich habe mir Buchhaltung 2014 testweise installiert.
    Jetzt will ich 2 Geschäftsvorfälle für 01/2013 eingeben und dann Testweise eine Umsatzsteuervoranmeldung ausgeben.


    Kontorahmen SKR04, Ist Versteuerung


    1. Buchung (01.01.2013):
    1.190,00€ von Konto 10000 S an Konto 4400 H Steuer 19%


    2. Buchung (01.01.2013) Lieferantenrechung:
    119,00€von Konto 5400 S an Konto 70000 H


    3. Buchung (02.02.2013): (Kunde zahlt Rechnung 1.190,00€, aber erst im Februar)
    1.190,00€ von Konto 1805 S (Bankkonto) an 10000 H


    Da also die Erlös Rechnung erst im Februar beglichen wurde, müsste der Umsatzsteuerbetrag der Erlösrechnung im Januar nicht berücksichtigt werden.
    Außerdem sollte doch eigentlich bei der Ist Besteuerung der Vorsteuerbetrag dann noch nicht berücksichtigt werden, da die Lieferantenrechnung noch offen ist(dabei bin ich mir nicht sicher).


    Leider wird die Umsatzsteuer in Höhe von 190,00€ im Januar berücksichtigt und im Februar nicht ?


    Was mache ich falsch


    Danke im voraus


    Christian Wolff

  • Guten Tag,


    bei der Ist-Besteuerung wird die Umsatzsteuer im Voranmeldezeitraum der Vereinnahmung fällig.
    Die Vorsteuer hingegen ist bei vorliegen der Rechnung abziehbar, auch wenn diese noch nicht bezahlt ist.

  • Hi


    bei sowas würde ich zusätzlich noch zum Steuerberater meiner Wahl gehen, da bekommt man kompetente Tips und kann eigentlich nichts falsch machen.
    Ich kann diese Berater empfehlen, dort wird man sehr genau informiert.
    Lieber dort etwas mehr investieren, als am Ende Stress mit dem Amt zu haben, die sind da teilweise sehr penibel :)


    Liebe Grüße Mulu