Buchung Entfernungspauschale

  • Hallo,


    ich habe mich bereits jetzt mit den Jahresabschlussbuchung auseinander gesetzt und folgenden Fehler festgestellt. Ich buche wie jedes Jahr bei EÜR die Entfernungspauschale 4678 und 4679 an 4680. Wie ich jetzt bei Wiso Buchhaltung feststellen musste wird der nicht abziehbare Anteil als BA verbucht. Eigentlich müsste dieser jedoch als Ertrag erscheinen. Kann es sein, dass ich diese Buchung so über Wiso Buchhaltung nicht durchführen kann? Oder muss ich hier die Kategorie ändern. Ich habe festgestellt, dass der nich abziehbare Anteil trotzdem in der Kategorie Ausgaben zugeordnet ist.

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  • Hallo AndyF ,


    die von Dir genannten Konten sind alle Aufwandskonten, damit wirst Du keinen Ertrag buchen koennen.
    Konto 4680 ist fuer Haben Buchungen, alos fuer negativen Aufwand, was jedoch kein Ertrag ist.


    Vermutlich muesstes Du vor / hinter dem Betrag ein Minus eingeben.
    Probiere es bitte einmal aus

  • Mit + oder - verändere ich doch nur Soll und Haben. Dann habe ich am Ende alles genau so nur umgekehrt. Bei Wiso EÜR haben die Konten 4678 und 4680 keinen Einfluss auf das Ergebniss gehabt. In der EÜR wurde lediglich das 4679 mit einem negativen Vorzeichen als Ausgabe (somit Ertrag) aufgeführt. Ich könnte den nicht abziehbaren Anteil ja auch einfach 1880 an 4680 buchen. Ich wunder mich nur, dass eine Konto, mit nicht abziehbarem Aufwand trotzdem voll als Aufwand in der G+V steht!?

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  • bitte AndyF


    Du sprichst jetzt von WISO EÜR, vorher sprachst Du von WISO Buchhaltung.
    Meine Anwort bezog / bezieht sich auf das von Dir zunaechst genannte Programm WISO Buchhaltung.


    0. das ist ja gerade der Sinn einer Vorzeichenaenderung, wenn das Konto normalerweise ein Sollkonto (4680) ist und dadurch zum Habenkonto wird
    1. Du solltest einmal die Einstellungen Deines Programm ueberpruefen denn nur das Konto 4678 waere richtig fuer Dich
    2. ein negativer Aufwand (im Haben gebucht) ist kein Ertrag, auch wenn Du es wiederholst (ich spreche von Buchhaltung,)
    3. Wenn Du meinst das Konto sei nicht richtig zugeordnet, entferne es aus der Gliederungszuordnung, aber


    Unten stehen die Konten gemaess Datev.
    Du solltest nur das Konto 4678 buchen da Du doch EÜR machst, 4679 ist fuer Dich nicht relevant, das es keine Ausgabe oder Einnahme darstellt. Und weshalb Du Konto 4680 bebuchen willst kann ich nicht nachvollziehen


    4678 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (abziehbarer Anteil)
    4679 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (nicht abziehbarer Anteil)
    4680 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Haben)


    Ich hoffe Du kannst es in WISO EÜR uebernehmen

  • Sorry Franco, aber da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Ich habe früher EÜR gemacht und muss ab diesem Jahr bilanzieren. In den vergangenen Jahren habe ich wie beschrieben bei EÜR so gebucht. Es wurde dann immer nur das Konto 4678 ertragswirksam in die EÜR übernommen. Jetzt, da ich mit Wiso Buchhaltung meine Bilanz mache habe ich die Buchungen genauso gemacht. Jedoch erscheinen alle Konten in der G+V (4678 und 4679 als Aufwand und 4680 als "Ertrag") und dadurch gleicht sich die Buchung aus und es wird in der Summe nicht der Ertrag der nichtabziehbaren Fahrtkosten ausgewiesen. Ich habe mal ein Bild eingefügt.


    Zitat

    4679 ist fuer Dich nicht relevant, das es keine Ausgabe oder Einnahme darstellt.


    Und genau das ist der Punkt. Wenn du in meinen G+V ausschnitt schaust wird das 4679 als Ausgabe verbucht!

  • Hallo AndyF


    danke, nun habe ich verstanden.


    So wie Du buchst ist es nicht rchtig


    4678 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (abziehbarer Anteil)
    4679 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (nicht abziehbarer Anteil)
    4680 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Haben)


    Nimm als Beispiel einmal die Konten fuer Bewirtung (obowhl da natuerlic noch der VSt- dazugehoert)


    Verwende hier nur die Konten
    4678 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (abziehbarer Anteil)
    4679 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (nicht abziehbarer Anteil)


    Fuer Deine Einkommensteueranmeldung musst Du dann den "nicht abziehbarer Anteil" herausrechnung, sodass sich Dein Gewinn erhoeht.

  • Hallo Franco,


    wenn ich das so machen würde wäre ja meine G+V falsch, da sich wie bereits erwähnt habe 4679 als Ausgabe in der G+V erscheint. Und wie gesagt, Wiso EÜR hat die Buchung so wie anfangs beschrieben umgesetzt. Warum ich hier ein falsches Ergebnis in der G+V ausweisen soll und dann mit Hilfe der Einkommensteuererklärung korrigieren soll verstehe ich nicht. Ich habe jetzt die nichtabziehbaren Fahrten 1880 an 4680 gebucht. Somit erscheint dieser als Ertrag und der ausgewiesene Gewinn ist richtig. Ich verstehe halt nicht, warum 4679 ergebnisswirksam ist, wenn das Konto "nicht abziehbar" genannt wird.

  • Hallo Andy,


    mach es so, wie Franco beschrieben hat. Für die Handelsbilanz ist es richtig, dass die Aufwendungen in der G+V erscheinen.

    Fuer Deine Einkommensteueranmeldung musst Du dann den "nicht abziehbarer Anteil" herausrechnung, sodass sich Dein Gewinn erhoeht.

    Für die Steuerbilanz, die dann massgeblich für die EKSt-Erklärung ist,
    musst Due die nicht abziehbaren Anteile wieder dazu rechnen (dadurch
    steuerbilanzielle Gewinnerhöhung, genauso wie z.B. bei der
    Gewerbesteuer).
    Damit hast Du keine falschen Ergebnisse in der G+V, sondern so ist es buchhalterisch richtig.
    Solche Ausgaben sind handelsbilanziell Betriebsausgaben, aber steuerbilanziell eben nicht. Für jeden Geschäftsmann unlogisch, aber so ist leider die Gesetzeslage seit einigen Jahren.


    LG Chris

  • Also, wenn ich es so mache sieht meine G+V wie folgt aus:


    4678 1.392,00 Euro
    4679 1.322,40 Euro


    Es ergibt sich somit ein Aufwand von 2.714,40 Euro der in der G+V ausgewiesen wird.


    Die Differenz ist somit nicht einfach der "nicht abziehbare Anteil" den ich herrausrechnen kann. Dann ist mein Gewinn immer noch falsch. Vllt. kommen wir der Sache näher, wenn Du mir einfach mal die Buchungssätze darstellen könntest.


    Folgende Berechnung liegt der Buchung zugrunde:


    BLP 26000 x0,03% = 7,80x29x12= 2.714,40


    29x0,30x160 = 1.392,00 abziehbarer Anteil


    1.322,40 nicht abziehbarer Anteil


    Und guck dir bitte mal den Buchungsvorschlage von Haufe 2013 in der Anlage an.