Kleinunternehmer --> Umsatzsteuer

  • Guten Morgen!


    Bei unserer letzten Überprüfung haben wir bemerkt, dass wir noch Rechnungen haben, wo die Kleinunternehmerregelegung aufgeführt wird.
    Können wir die Rechnungen bearbeiten, so dass die 19% Umsatzsteuer berechnet werden, ohne dass wir die Rechnung neu schreiben müssen?


    Gruß Rene
    www.kohli.de

  • Moin,
    änderst Du Deine Rechnungen, müssen auch die Kunden eine entsprechende Mitteilung erhalten.
    Du könntest die fehlerhaften Rechnungen stornieren und neu erstellen und mit einer entsprechenden Erklärung an die Kunden verschicken.
    Alternativ reicht auch evt. ein Berichtigungsschreiben.
    Sieh mal hier <<defekter Link wurde von der Redaktion entfernt>> und da

    • Offizieller Beitrag

    Öhmnöö, in diesem Falle muss der Kunde keine Information für bereits bezahlte Rechnungen erhalten.


    Ich denke, man sollte vorsteuerabzugsberechtigten Kunden eine geänderte Rechnung übersenden, um diese in den Genuß des Vorsteuerabzugs zu bringen. Für Ihre eigene Buchführung ist es unerheblich.


    Haben Sie in der Vergangenheit Lieferungen und Leistungen erbracht, für die Sie zu Unrecht die Kleinunternehmerschaft angewandt haben, dann wird der Umsatz von Gesetzes wegen umsatzsteuerpflichtig und kann auch ohne Änderung der Ausgangsrechnungen entsprechend verbucht und versteuert werden. Dabei wird die Umsatzsteuer aus dem vereinnahmten Betrag HERAUSgerechnet..


    Merke stets: die Änderungen des Umsatzes und anderer Buchungen, die für mich zu einer steuerliche Mehrbelastung führen, kann ich im Allgemeinen vornehmen, ohne besondere Vorgaben erfüllen zu müssen.


    Bleibt also die Frage, wie Sie dieses Änderungen in MB vornehmen. Da denke ich, am Einfachsten ist es, eine Stornorechnung zu erstellen und eine neue Rechnung mit Umsatzsteuer zu erstellen- sie müssen sie ja nicht versenden. Dann lässt sich der Umsatz in den Steuererklärungen am Besten abbilden. Denken Sie dabei daran, dass hier der Zahlbetrag der Bruttobetrag sein muss.

  • Moin Häschen,


    im Falle eines vorsteuerabzugsberechtigten Kunden sollte diese Benachrichtigung aber schon erfolgen oder? Kohli schreibt ja nicht, welcher Art Kunden er hat. Da er offenbar auch Internetauftritte realisiert, dürfte der eine oder andere Unternehmer dabei sein.

    • Offizieller Beitrag

    Wäre nett, weil die Kunden daraus ggf. Vorsteuer geltend machen können.
    Eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht. Des Fiakus bereichern darf man immer, umgekehrt wird es problematisch [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_razz.gif]


    Es kommt vor, dass solche Änderungen ausschließlich im Rahmen einer Prüfung auffallen, da wird dann durch die Finanzverwaltung auf das ganze Paket "Einnahmen" der Umsatzsteuerbetrag errechnet und veranlagt. Da fragt keiner nach neuen Rechnungen und/oder ob diese versandt wurden.


    Ich würde mir diese Mühe nicht machen. Die damaligen Kunden, ob Unternehmer oder nicht, haben zu den damaligen Konditionen gekauft. Der Kaufvertrag ist geschlossen und erfüllt. Dass sie für den ausführenden Unternehmer die steuerlichen Gegebenheiten ändern, ist steuerrechtlich für den Kaufvertrag insoweit irrelevant, wie eine mögliche Steuerverkürzung ausgeschlossen werden kann. Und die sehe ich hier nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Öhmnöö, in diesem Falle muss der Kunde keine Information für bereits bezahlte Rechnungen erhalten.

    Schön, das nochmal von einer Koryphäe zu hören. Wobei das Wort Koryphäe mich an Krähe anklingen läßt, aber wir wissen ja, daß wir es hier mit der Creme à la creme im Forum zu tun zu haben. Danke!


    Man kann z.B. nachträglich die höheren Rechnungen neu ausstellen plus MWST und die Firmen informieren - falls es G-Freunde sind - so daß gar keine MWST als Verlust fließt.

    Bleibt also die Frage, wie Sie dieses Änderungen in MB vornehmen. Da denke ich, am Einfachsten ist es, eine Stornorechnung zu erstellen und eine neue Rechnung mit Umsatzsteuer zu erstellen- sie müssen sie ja nicht versenden.

    Können wir die Rechnungen bearbeiten, so dass die 19% Umsatzsteuer berechnet werden, ohne dass wir die Rechnung neu schreiben müssen?

    Um nochmal auf die Kernfrage zurückzukommen. Die Rechnungen müssen nicht storniert werden. Rechnungen auf offen setzen, MWST inklusive berechnen lassen und auf bezahlt setzen. Voilà und fertig: Siehe den 5. Punkt des Beitrages

    • Offizieller Beitrag

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern1_blush-reloaded.gif]



    Mensch Männers ...ich hab schon fast ein schlechtes Gewissen, dass ich im Moment immer nur vorbeigehetzt komme, während Ihr immer hier seid.
    Überraschenderweise steht bei uns im Büro der Jahreswechsel ins Haus, das konnte noch vor 6 Wochen kein Mensch ahnen, sodass ich derzeit kaum noch weiß, wo mir der Kopf steht.


    Außerdem freue ich mich sehr, dass ihr auch die technischen Erklärungen (siehe eben auch oben!), 1A rüberbringt. Der Schnullikram mit dem Steuerrecht ist dagegen echt kiki. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_irre.gif]

    • Offizieller Beitrag

    Überraschenderweise steht bei uns im Büro der Jahreswechsel ins Haus, das konnte noch vor 6 Wochen kein Mensch ahnen,

    Das ging uns allen so!


    Der Schnullikram mit dem Steuerrecht ist dagegen echt kiki.


    Steuerrechtlich sehen wir "Männers" das wie Einstein: Den ganzen Kosmos kannste in 1 Formel packen, beim Steuerrecht hat selbst Gott keine Chance mehr mitzukommen. Da brauchst's Frauen und Koryphäen!

  • Vielen Dank für Eure Antworten.


    Ich habe mal genauer geschaut. Es betrifft in 99% der Fälle die Versandkosten bei Privatkunden. Ich hatte vergessen, den Artikel Versandkosten auf 19% zu setzen.
    Daher war die Überlegung, ob ich nachträglich eine Buchung mit der Summe der betreffenden Versandkosten in meinem Verrechnungskonto schaffe und damit einmalig den Fehler, mit dem Vermerk auf die betreffenden Rechnungen, korrigiere.
    Wäre das eine Möglichkeit?


    Ansonsten der Tipp von SAMM: "Um nochmal auf die Kernfrage zurückzukommen. Die Rechnungen müssen nicht storniert werden. Rechnungen auf offen setzen, MWST inklusive berechnen lassen und auf bezahlt setzen."


    Wie kann ich MWST inklusive berechnen lassen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    So wird die MWST HERAUS gerechnet:

    • Vorbereitung: > Stammdaten > Einstellungen > Grundeinstellungen > Preisart:
      Bruttoart anklicken UND den Haken Umschaltung im Vorgang
    • Falls noch nicht geschehen in der Eingabemaske der Rechnung die MWST Spalte sichtbar machen: per Rechtsklick > Spalten definieren > MWST Spalte hochziehen in Spaltenkopf.

    Jetzt geht es los:

    • Gehe in die einzelnen Rechnungen > Erweitert > Sonstiges > MWST Sätze voller und halber Satz auf 19 UND 7 Prozent setzen


    • > Eingabemaske > Zahlungsstatus
      Zahlungsdatum merken und auf > offen setzen.
    • Jetzt muß man einen kleinen Trick anwenden: Mit F11 OK die Rechnung schliessen und dann gleich wieder öffnen. Nur durch diesen Trick sieht man erst jetzt in der Eingabemaske unten rechts die Wahlmöglichkeit Brutto- Netto- Ansicht.
      Brutto auswählen. (Wenn Du wirklich weißt Du hattest nur Rechnungen mit BRUTTO -Ansicht wie für Privatkunden, kannst du diesen Trick übergehen.)


    • Wie gesagt, stelle sicher, daß da unten in der Eingabemaske brutto steht oder schon stand.
      D.h. dadurch wird der Preis sich gleich nicht ändern, sondern er wird als brutto gewählt und die MWST HERAUSgerechnet.
    • In der > Eingabemaske der Rechnung
      Jetzt für jede Position deiner Liferungen / Leistungen in der Spalte MWST den entsprechenden Satz setzen (7 % oder 19 %). Du siehst automatisch wie in der Eingabemaske unten rechts Nettobetrag runtergeht und der Bruttobetrag konstant bleibt.


    • Anschließend den Zahlungsstatus auf vollständig bezahlt setzen und dabei das ursprüngliche Datum wählen. FERTIG