Hausratsversicherung und Bruttoentgeltumwandlung -- wo angeben?

  • Hallo und guten Abend,


    ich habe gerade endlich meine Steuererklärung gemacht und habe nun zwei offene Fragen: Zum einen, kann ich meine Hausratsversicherung nicht angeben? Wenn doch, unter welchem Posten bei ZDF Wiso? Das gleiche gilt für meine Bruttoentgeltumwandlung. Ich habe eine Zusatz-Rentenversicherung, die direkt vom Bruttoentgelt abgezogen wird. Wo kann ich die denn eintragen? Ich hoffe, es kann mir einer helfen:)
    Danke im Voraus.


    Easy

  • Moin ...


    Die Hausratversicherung ist nicht absetzbar ... wohl die private Haftpflicht ...


    Zur Zusatz-Rentenversicherung hier folgende Möglichkeiten:


    Private Rentenversicherung abgeschlossen nach dem 31.12.2004 sind steuerlich nicht abzugsfähig,
    gehören also auch nirgendwo in die Steuererklärung.



    • Anlage AV nur wenn es ein Riestervertrag ist.
    • Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 7 wenn es ein Rürupvertrag ist
    • Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 51 bzw. 52 wenn es eine private
      Rentenversicherung ist welche vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde.

    Angaben unter Vorbehalt ... vielleicht gibt's noch ne 2. Meinung ...
    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Hallo Easy,


    ... Zusatz-Rentenversicherung, die direkt vom Bruttoentgelt abgezogen wird...


    das sieht mir eher nach einer Direktversicherung, Pensionskasse o.ä., also nach § 3 Nr. 63 EStG geförderter RV aus. Diese Beiträge sind bereits steuerfrei gezahlt ("direkt vom Bruttoentgelt") und können nicht ein zweites Mal abgesetzt werden; werden also nirgens angegeben.


    Viele Grüße
    Rautka