Verpflegungsmehraufwand

  • Hallo zusammen,


    ich hab da eine Frag zum Verpflegungsmehraufwand.


    Ich arbeite in einem Vollkonti-Betrieb, das heißt Früh-, Spät-, Nachtschicht egal ob Feiertag , Samstag oder Sonntag.


    Meine Arbeitszeiten sind folgende:


    Frühschicht: 6:00 Uhr- 16:00 Uhr ( 10 Stunden)
    Spätschicht: 10:45 Uhr - 21:00 Uhr ( 10 Stunden 15 Minuten)
    Nachtschicht: 20:45 Uhr - 6:30 Uhr ( 9 Stunden 45 Minuten)


    Das wären doch jeden Tag über 8 Stunden die ich von meiner Wohnung weg bin. Kann ich da, für jeden Tag die Verpflegungsmehraufwand-Pauschale von 6 € ab 8 Stunden angeben?


    Was evtl. noch interessant wäre, mein Arbeitgeber hat den Sitz in der Straße XY. Wir haben dort aber keine direkte Arbeitsstätte, an der Adresse ist nur ein Bürogebäude. Wir sind bei anderen Adressen untergebracht wo wir aber in der Regel permanent sind (Projekt abhängig).
    In meinem Arbeitsvertrag steht auch (Außendienstmitarbeiter für vollkontinuierliche Betriebsweise im Bereich Prüfstandsmechaniker)


    Wäre euch dankbar wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.


    Mit freundlichen Grßen


    Callisto

  • wieso denn das? Diese Pauschale soll den Mehraufwand abdecken, wenn man auf Dienstreise ist und daher nicht von den Vorteilen einer heimischen Verpflegung (Kühlschrank etc.) profitieren kann. Bei der regelmäßigen Arbeitsstelle liegt dies dochn nicht vor.Sonst könnte die jeder AN ansetzen bei einem normalen Arbeitstag (8 Stunden Arbeit plus Pausen!)

    • Offizieller Beitrag

    Wir sind bei anderen Adressen untergebracht wo wir aber in der Regel permanent sind (Projekt abhängig).

    Bei der regelmäßigen Arbeitsstelle liegt dies dochn nicht vor.

    Es scheint nach dem Sachverhalt zumindest denkbar, dass der TE an verschiedenen Betriebstätten seines AGs eingesetzt wird. Da man ja nach der neuesten Rechtsprechung nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann, wären m.E. weitere Infos zur diesbezüglichen arbeitsvertraglichen Vereinbarung erforderlich.

  • Hallo,


    weiter imArbeitsvertrag heißt es:


    "Aufgrund der Einsatzwechseltätigkeit wird der Arbeitnehmer vom Firnebsitz aus an verschiedene auswärtige Orte im In- und Ausland zur Ausführung seiner Aufgaben entsandt. Erfüllungsort ist der Firmensitz"


    Kann man damit was anfangen?


    MfG


    Callisto

    • Offizieller Beitrag

    Was evtl. noch interessant wäre, mein Arbeitgeber hat den Sitz in der Straße XY. Wir haben dort aber keine direkte Arbeitsstätte, an der Adresse ist nur ein Bürogebäude. Wir sind bei anderen Adressen untergebracht wo wir aber in der Regel permanent sind (Projekt abhängig).

    "Aufgrund der Einsatzwechseltätigkeit wird der Arbeitnehmer vom Firnebsitz aus an verschiedene auswärtige Orte im In- und Ausland zur Ausführung seiner Aufgaben entsandt. Erfüllungsort ist der Firmensitz"

    Was denn jetzt? In Betriebstätten des Arbeitgebers am Ort tätig oder bei Fremdfirmen im Auftrag des AGs?

  • Man ist das kompliziert^^


    Also am Firmensitz und die Firma selber hat keine Prüfstände.


    Deshalb bin ich momentan an einer Prüfstandseinrichtung die dem Land gehört.
    Arbeitsvertrag:
    " Der Aufgabenbereich umfasst dabei insbesondere die Prüftätigkeit in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen wie z.B. an Prüfständen im Gebiet der Städteregion xxxxxx sowie in anderen auftragsbezogenen Einsatzorten im In-und Ausland"


    Also würde ich sagen, Fremdfirmen im Auftrag des AGs.


    Ich fahre aber jeden Tag nicht zum Firmensitz, sondern direkt zur Arbeitsstätte wo ich eingesetzt werde.


    MfG
    Cllisto