Verlustvortrag für Zweitstudium - Vorgehen

  • Hallo zusammen,


    ich mache gerade mit der WISO Steuer 2014 meine Steuererklärung.
    Dabei möchte ich die Kosten meines Vollzeit-Zweitstudiums (Studiengebühren, Arbeitsmittel, etc.) als Verlustvortrag geltend machen. Nun habe ich im Programm alle entstandenen Werbungskosten angegeben.
    Muss ich jetzt noch irgendwo explizit die Angabe machen, dass ich meine daraus resultierenden negativen Einkünfte als Verlustvortrag geltend machen möchte oder macht dies mein Finanzamt automatisch? Ich finde leider ein entsprechendes Feld nicht, um hierfür einen Haken zu setzen.


    Schon einmal vielen Dank im Voraus!

  • Hab eben beim Finanzamt angerufen und die Auskunft erhalten, dass ich auf der ersten Seite der Steuererklärung "Erklärung zur Feststellung der verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen muss.


    Wie bekomme ich hier über Wiso Steuer den Haken gesetzt? ?(

  • Der wird automatisch gesetzt, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.


    Eigentlich erfülle ich aber die Voraussetzungen. Meine Werbungskosten durch mein Zweitstudium übersteigen deutlich meine Einnahmen.
    Somit müsste der Haken doch gesetzt sein oder sehe ich dies falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich erfülle ich aber die Voraussetzungen. Meine Werbungskosten durch mein Zweitstudium übersteigen deutlich meine Einnahmen.
    Somit müsste der Haken doch gesetzt sein oder sehe ich dies falsch?


    Offenbar ist dies aber nicht der Fall.


    Klicke mal auf "Berechnung". Dort müssen dann die Werbungskosten höher sein als der Gesamtbetrag der Einkünfte.


  • Offenbar ist dies aber nicht der Fall.


    Klicke mal auf "Berechnung". Dort müssen dann die Werbungskosten höher sein als der Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist höher als meine Werbungskosten. Allerdings war nur ein kleiner Teil davon Einkommenssteuerpflichtig (Lohnsteuer 120€). Diese werden mir also zurückerstattet und die Differenz müsste dann ja den Verlustvortrag bilden.

    • Offizieller Beitrag

    Klicke mal auf "Berechnung". Dort müssen dann die Werbungskosten höher sein als der Gesamtbetrag der Einkünfte.

    falsch


    Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist höher als meine Werbungskosten

    falsch


    Allerdings war nur ein kleiner Teil davon Einkommenssteuerpflichtig (Lohnsteuer 120€). Diese werden mir also zurückerstattet und die Differenz müsste dann ja den Verlustvortrag bilden.

    Rück-/Vortragsfähig i.S. § 10d EStG ist der negative Gesamtbetrag der Einkünfte. Und solange diese Voraussetzung nicht gegeben ist, setzt das Programm zurecht kein entsprechendes Kreuzchen auf dem Mantelbogen.