Cashback-Betrag von Anlagevermögen abziehen

  • Mahlzeit allerseits,


    ich hätte mal wieder ein kleines Problemchen ...
    Und zwar habe ich im Januar ein Objektiv gelauft und dieses auch in das Anlagenverzeichnis aufgenommen. Im März habe ich dann einen Cashback-Betrag auf mein Konto gutgeschrieben bekommen. Wie muss ich das Ganze nun verbuchen (In mein Büro benutze ich Variante 2 mit SKR03 - freiberuflich selbständig mit EÜR)? Muss ich bei der Zahlung "Verkauf von Anlagevermögen" auswählen und dann das Anlagengut zuordnen? So "ganz richtig" ist das ja eigentlich nicht, aber wie sollte ich sonst vorgehen?


    Danke euch ganz doll im Voraus!

  • Ich hole meinen Thread nochmal hoch - hoffe, das ist erlaubt. :)
    Vielleicht sieht ja noch jemand meine Frage, der/die weiß, wie vorzugehen wäre?
    Übrigens ist mir gerade aufgefallen, dass dieser Smiley ^^ unten doppelt angezeigt wird - falls es jemanden interessiert. ;) ^^

  • Hier noch die Anleitung, falls jemand anderes mal ein ähnliches Problem hat:
    Man muss über "Stammdaten" -> "Anlagenverzeichnis" in das betroffene Anlagengut gehen und dann zu "weitere Zu- und Abgänge des Anlagenguts", dort "Neu" und hier den Cashback-Betrag mit einem negativen Vorzeichen hinterlegen, damit ein Abzug erfolgt.
    Den dazugehörigen Umsatz auf meinem Geschäftskonto habe ich auf "nicht betriebsrelevant" gesetzt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Man muss über "Stammdaten" -> "Anlagenverzeichnis" in das betroffene Anlagengut gehen und dann zu "weitere Zu- und Abgänge des Anlagenguts", dort "Neu" und hier den Cashback-Betrag mit einem negativen Vorzeichen hinterlegen, damit ein Abzug erfolgt.


    Und ads rückwirkend zum Tag der Anschaffung.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, zum Beispiel.


    Denn die Anschaffungskosten sind (per gesetzlicher Definition) die Kosten, die aufgewendet werden, um ein Anlagegut anzuschaffen und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Davon abzusetzen sind Preisminderungen und Rabatte.
    Da ein Cashback zuweilen später eintrifft, würde man Gefahr laufen, die Abschreibung für die ersten (z.B.) 3 Monate vom ungeminderten Betrag vorzunehmen und erst dann die Kaufpreisminderung zu erfassen. Das wäre falsch.
    Ein Cashback-Rabatt vermindert die Anschaffungskosten (rückwirkend) bereits zum Tag der Anschaffung.




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    dasdasdasdasdasdasdasdasdasdasdasdasdasdasdasdasdasdasdasdasdasdankeMausko

  • Hallo liebe Mitforisten,


    ich habe soeben mit dem WISO Steuer-Sparbuch meine Steuererklärung für 2014 fertiggemacht und wollte sie soeben über Elster versenden. Nun
    bekam ich folgende Fehlermeldung:

    Zitat


    Einnahmen Überschuss-Rechnung Freiberufliche Tätigkeit
    Die Summe der in der Anlage AVEÜR erklärten Abgänge (Summe der Werte aus der Spalte "Abgänge" ohne Abgänge des Umlaufvermögens) entspricht nicht
    den Restbuchwerten der ausgeschiedenen Wirtschaftsgüter in der Anlage EÜR.
    ELSTER meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem fehlenden Wert im Feld 'Anlage EÜR: Gewinnermittlung: Betreibsausgaben: Restbuchwert der im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr ausgeschiedenen
    Anlagegüter'.


    Ich vermute, dass der Fehler damit zusammenhängt, dass ich 2014 ein Objektiv gekauft habe. Nachträglich habe ich einen Cashbackbetrag erhalten, den ich in WISO Mein Büro beim betroffenen Anlagengut als Abgang des Anlagenguts mit einem negativen Vorzeichen hinterlegt habe, damit ein Abzug erfolgt.


    Die EÜR habe ich für die Steuererklärung aus WISO Mein Büro exportiert und in das Steuersparbuch importiert.


    Hat jemand eine Idee, was da falsch gelaufen sein könnte, bzw. wie ich den Fehler richten kann? ?( Danke für eure Hilfe!


    P.S. Ich habe die Fehlermeldung auch im Steuer-Sparbuch-Abteil gepostet, weil ich mir nicht sicher war, wo die Frage wohl besser aufgehoben ist.

  • Wie nesciens hier schreibt, war meine Vorgehensweise den Cashback-Betrag über das betroffene Anlagengut als Abgang mit einem negativen Vorzeichen zu hinterlegen wohl falsch.
    Ist es in Ordnung den Kaufpreis jetzt einfach nachträglich um den Cashback-Betrag herunterzusetzen? Den Geldeingang auf meinem Konto werde ich dann auch nachträglich als nicht betriebsrelevant verbuchen und als Anmerkung hinterlegen, dass ich den Betrag vom Kaufpreis beim Anlagengut heruntergerechnet habe. Weiß jemand, ob die Vorgehensweise so in Ordnung ist?

  • stimmt - ich hatte diesen Threat gestern nicht gesehen, sonst hätte ich direkt auf häschens Antwort hingewiesen

  • Hmmm, der Satz von häschen: „Ein Cashback-Rabatt vermindert die Anschaffungskosten (rückwirkend) bereits zum Tag der Anschaffung.“ hat bei mir nicht dazu geführt anzunehmen, dass ich den Anschaffungspreis einfach runtersetzen kann. War wohl zu einfach ...


    Ich hatte geschrieben:

    Zitat

    Man muss über "Stammdaten" -> "Anlagenverzeichnis" in das
    betroffene Anlagengut gehen und dann zu "weitere Zu- und Abgänge des
    Anlagenguts", dort "Neu" und hier den Cashback-Betrag mit einem
    negativen Vorzeichen hinterlegen, damit ein Abzug erfolgt.


    Dem hatte häschen auch nicht widersprochen, oder? :huh:

    • Offizieller Beitrag

    Man muss über "Stammdaten" -> "Anlagenverzeichnis" in das betroffene Anlagengut gehen und dann zu "weitere Zu- und Abgänge des Anlagenguts", dort "Neu" und hier den Cashback-Betrag mit einem negativen Vorzeichen hinterlegen, damit ein Abzug erfolgt.



    Und das rückwirkend zum Tag der Anschaffung.


    Ähem, ok.
    Und wie geht das rückwirkend? Datum auf das Kaufdatum des Objektivs setzen?


    Ja, zum Beispiel.


    Denn die Anschaffungskosten sind (per gesetzlicher Definition) die Kosten, die aufgewendet werden, um ein Anlagegut anzuschaffen und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Davon abzusetzen sind Preisminderungen und Rabatte.
    Da ein Cashback zuweilen später eintrifft, würde man Gefahr laufen, die Abschreibung für die ersten (z.B.) 3 Monate vom ungeminderten Betrag vorzunehmen und erst dann die Kaufpreisminderung zu erfassen. Das wäre falsch.
    Ein Cashback-Rabatt vermindert die Anschaffungskosten (rückwirkend) bereits zum Tag der Anschaffung.

    Man muss über "Stammdaten" -> "Anlagenverzeichnis" in das betroffene Anlagengut gehen und dann zu "weitere Zu- und Abgänge des Anlagenguts", dort "Neu" und hier den Cashback-Betrag mit einem negativen Vorzeichen hinterlegen, damit ein Abzug erfolgt.



    Und das rückwirkend zum Tag der Anschaffung.


    Die zitierte Vorgehensweise von häschen führt nicht zum Ziel unter Buchung zum Anschaffungsdatum für den Cashback Betrag!
    Insofern tritt selbst dann ein Plausibilitätsfehler auf. Es ist jetzt keine Lösung für den User aufgetan worden.


    Deswegen meine Frage: Ist es unabhängig von der Handhabe in Mein Büro buchungstechnisch okay die Anschaffungskosten im Anlageverzeichnis nachträglich zum Anlagedatum zu anzupassen bei Gutschriften / Cashbackbeträgen oder muss es als Ertrag gebucht werden?


    Im Hintergrund stellt sich mir hier diese Frage aus konkretem Anlass. Weil bei der zitierten Vorgehensweise in häschen's Zitat sie sich nicht im Prinzip darin als Abbuchung zum Anschaffungsdatum stößt, sondern mehr das rechte Datum betont.
    Und das funktioniert erstmal nicht so in MB. Danke für Euere Beiträge.