Mahlzeit allerseits,
ich hätte mal wieder ein kleines Problemchen ...
Und zwar habe ich im Januar ein Objektiv gelauft und dieses auch in das Anlagenverzeichnis aufgenommen. Im März habe ich dann einen Cashback-Betrag auf mein Konto gutgeschrieben bekommen. Wie muss ich das Ganze nun verbuchen (In mein Büro benutze ich Variante 2 mit SKR03 - freiberuflich selbständig mit EÜR)? Muss ich bei der Zahlung "Verkauf von Anlagevermögen" auswählen und dann das Anlagengut zuordnen? So "ganz richtig" ist das ja eigentlich nicht, aber wie sollte ich sonst vorgehen?
Danke euch ganz doll im Voraus!