Dienstreisen ins Ausland / Spesen

  • Hallo Zusammen,


    ich hatte jetzt meine Steuer gemacht für 2013 und bei den Fahrten zur Arbeit auch die Tage angegeben wo ich ins Ausland geflogen bin.
    Ist in den Pauschalen die Anreise zur Dienstreise mit drin oder kann ich die Kilometer zur Arbeit gelten machen.
    Meine Dienstreisen beginnen immer von der Firma aus, wo ich mit einen Dienstwagen zum Kunden oder Flughafen fahre.


    Alle Kosten werden von der Firma bezahlt und ich bekomme die Spesenpauschale vom jeweiligen Land.


    Kann man die Kilometer ins Ausland absetzen? Wo man ja dann dort arbeitet.

  • Moin ...

    Kann man die Kilometer ins Ausland absetzen? Wo man ja dann dort arbeitet.

    Die Frage verstehe ich nicht ...

    Alle Kosten werden von der Firma bezahlt und ich bekomme die Spesenpauschale vom jeweiligen Land.

    Was willst Du denn dann noch absetzen ?


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Korrigiert mich, wenn ich falsch liege...


    Du kannst selbstverständlich nur die privaten Fahrten von deiner Wohnung zu deiner Firma geltend machen. Wenn du dann mit dem Dienstwagen der Firma zum Kunden (ins Ausland) fährst, bezahlt ja dein Arbeitgeber den Dienstwagen.


    Ich bin mir allerdings unsicher, bei folgender Sachlage:
    Du befindest dich im Ausland und fährst mit einem Leihwagen (nicht Dienstwagen) z.B. vom Hotel zur Arbeitsstelle. Wie sieht es damit genau aus?

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst selbstverständlich nur die privaten Fahrten von deiner Wohnung zu deiner Firma geltend machen.

    Mit der, ggf. anteiligen, Entfernungspauschale Wohnung/1.Tätigkeitsstätte.


    Wenn du dann mit dem Dienstwagen der Firma zum Kunden (ins Ausland) fährst, bezahlt ja dein Arbeitgeber den Dienstwagen.

    Sehe ich ebenso.


    Ich bin mir allerdings unsicher, bei folgender Sachlage:
    Du befindest dich im Ausland und fährst mit einem Leihwagen (nicht Dienstwagen) z.B. vom Hotel zur Arbeitsstelle. Wie sieht es damit genau aus?

    Ist doch eindeutig. Entweder trägt der AG diese Kosten auch und der TE kann insoweit gar nichts absetzen oder der TE hat eben eine berücksichtigungsfähige Rechnung des Mietwagenunternehmens über tatsächliche Fahrtkosten anlässlich Auswärtstätigkeiten..

  • Danke, für die Antworten leider bin ich jetzt immer noch nicht schlauer.
    Meine Fahrten zur Arbeit kann ich ja absetzen die einfache Fahrt. Aber nach Aussage vom Finanzamt kann ich an den Tagen wo ich die Dienstreise ins Ausland beginne meine Anreise Zur Firma von wo ich aus dann meine Dienstreise antrete nicht absetzen. Dieses wäre mit der Pauschale (Spesen) schon abgegolten. Ist das korrekt?
    Wer kann helfen, Danke im voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Die Anreise zur Firma rechnet der AG ebenfalls steuerfrei über "Spesen" ab? Dann verstehe ich nicht, was Du überhaupt noch absetzen möchtest. Wenn man diesen Anteil nicht genau errechnen kann, wüsste ich nicht wo noch ein möglicher Werbungskostenabzug bestünde.