xlm-Datei für Betriebsprüfung

  • Ich nehme an, dass Du die geforderte Datei unter Datei->Schnittstellen->GDPdU-Export-Schnittstelle erstellen kannst - hatte aber selbst noch nicht das Vergnügen :whistling:

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    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Silke155,


    therich hat es schon ganz richtig gesagt: Üblicherweise wird für eine Buchprüfung ein GDPdU-Export gewünscht. Das sollte Ihnen seitens der prüfenden Stelle aber auch mitgeteilt werden, zusammen mit der genauen Angabe der Daten, die im Export enthalten sein sollen. Beim GDPdU-Export werden ggf. auch mehrere Dateien erstellt, u.a. auch eine index-Datei im xml-Format. Andere Dateien werden eher im Format csv ausgegeben und lassen sich mit Programmen wie Word oder Excel öffnen. Fragen Sie im Zweifelsfall daher noch einmal nach:


    - Welche Informationen genau will der Buchprüfer haben (Rechnungsjournal, Buchungsarchiv, Lohndaten etc.)?
    - In welchem Format oder nach welchen Vorgaben (z.B. GDPdU) genau sollen die Daten zur Verfügung gestellt werden?


    Danach wissen auch Sie selbst besser, wie Sie vorgehen, um die Vorgaben zu erfüllen und die Buchprüfung möglichst schnell hinter sich zu bringen.


    Wer selbst einen GDPdU-Export ausprobieren und die darin enthaltenen Daten einsehen möchte, findet ihn in der alten Ansicht unter "Datei > Schnittstellen > GDPdU-Export Schnittstelle" und unter der neuen Ansicht unter "Datei > Schnittstellen > Schnittstellen > GDPdU-Export Schnittstelle". Bei einem solchen Export wird im Übrigen nichts festgeschrieben, er kann also im Prinzip beliebig oft und ohne Rückwirkung auf die Programmdaten durchgeführt werden.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Auch ich stehe vor einer Prüfung durch das FA und konnte die o.g. Schritte nachvollziehen. Ich erhalte allerdings die Meldung, dass die Daten unveränderbar sein müssen. Obwohl ich die aktuellen Perioden in 2014 im Bereich Buchhaltung abgeschlossen habe, zeigt die Meldung, dass die Daten nur bis Dezember 2013 unveränderbar sind. Im Bereich Lohnbuchhaltung ist dagegen alles ok., sprich unveränderbar bis Juli 2014. Wie bekomme ich die Unveränderbarkeit der Daten im Bereich Buchhaltung?


    LG
    Matthias

  • Hallo Matthias,


    die "Unveraenderbarkeit" wird erst gegeben, wenn zumindest die Perioden "abgeschlossen" sind, sodass dort also nicht mehr gebucht werden kann.
    Wenn das FA diese "Veraenderba"r-Meldung akzeptiert ok, andernfalls


    Beim Lohn ist das Programm so aufgabaut, dass ein neuer Monat (Periode) erst nach Abschluss der alten Periode geoeffnet werden kann.
    Bei der Fibu muss kein Abschluss, weder von perioden noch von Geschaeftsjahren erfolgen, um in neune Gerschaeftsjahren oder Perioden zu buchen

  • Wie ich oben geschrieben habe, wurden die Perioden abgeschlossen - so dass ich nicht mehr buchen kann. (FiBu /Reiter Periode / ganz unten: Periode abschließen - die abgeschlossene Periode wird in der Schrift hellgrau und kann nicht mehr geöffnet werden) Wählt man nun die abgeschlossenen Perioden im GDPdU-Export, so erscheint der Hinweis auf veränderbare Daten. Auch im Begleitprotokoll nach dem GDPdU-Export erscheint der Hinweis.


    LG
    Matthias

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Seneca,


    kann es sein, dass Sie in Vorjahren noch offene Perioden haben? Anders ausgedrückt: Sind die Vorjahre alle vollständig abgeschlossen? Falls noch offene Perioden vor dem per GDPdU exportierten Zeitraum liegen, in denen noch Daten in den Hauptbüchern stehen, kann die Meldung erscheinen, selbst wenn im zu exportierenden Zeitraum alle Perioden abgeschlossen sind. Sie haben im Prinzip drei Möglichkeiten:


    - Alle Perioden vor dem GDPdU-Zeitraum abschließen, was faktisch bedeutet, die Wirtschaftsjahre abzuschließen.
    - Sie können und sollten selbstverständlich vor dem Abschluss der Perioden und Wirtschaftsjahre eine Mandantenspezifische Vollsicherung erstellen. Dann hätten Sie die Möglichkeit, nach Abschluss der Zeiträume und erfolgreicher Erstellung der GDPdU-Dateien ohne Hinweismeldung die Datensicherung wieder einzuspielen. Die früheren Perioden wären dann wieder offen. Diese Vorgehensweise ist ggf. mit dem Prüfer abzustimmen.
    - Sie belassen die Hinweise auf nicht abgeschlossene Zeiträume im GDPdU-Export und setzen sich mit dem Prüfer in Verbindung, um ihm die Ursachen für die Meldung zu erläutern.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel