Doppelte Haushaltsführung

  • Grüß Gott zusammen!


    Da ich für letztes Jahr meine Steuererklärung abgegeben habe, stellen sich mir nun ein paar Fragen bzw. eigentlich nur eine:


    Ich unterhalte an meinem Beschäftigungsort eine 62m² große Wohnung für die ich jeden Monat knapp 1000 Euro Miete bezahle (die Wohnung befindet sich im Ausland). Ich habe meine Wohnung bzw. die Wohnung an meinem Lebensmittelpunkt behalten, ich fahre jedes Wochenende nach Hause und verbringe auch wenn ich Urlaub etc. habe, die meiste zeit an meinem Lebensmittelpunkt. Allerdings ist es so, dass ich dort keine Miete bezahlte sondern nur Nebenkosten, da diese Wohnung meiner Stiefmutter gehört. Jegliche Abrechnungen, also Mietvertrag für die Zweitwohnung im Ausland, sowie die Nebenkostenabrechnung habe ich dem Finanzamt beigelegt.


    Kann mir einer sagen, ob dies in der Regel anerkannt wird? Wie gesagt, kosten habe ich in beiden Wohnungen, die nicht gerade gering sind.


    Freundlichen Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Da ich für letztes Jahr meine Steuererklärung abgegeben habe, stellen sich mir nun ein paar Fragen bzw. eigentlich nur eine:

    Kann mir einer sagen, ob dies in der Regel anerkannt wird?

    Ich würde mal sagen, abwarten.


    Nach Deinem Schilderungen kann man überhaupt keine definitive Aussage treffen, da mir da noch einige Sachverhaltsinfos fehlen würden. Ich tendiere jedoch zur Aussage, dass es nicht anerkannt wird. Zumindest sind Rückfragen zu erwarten, wenn Du denen nicht mehr Infos gegeben hast.


    Ab Rechtsänderung 2014 hast Du insoweit m.E. auf jeden Fall gar keine Chance mehr.

  • Hallo miwe4!


    ich muss schon sagen, der Mitarbeiter vom Finanzamt hat nicht schlecht "gelacht" wie ich ihm die ganzen Dokumente gegeben habe. Ich habe auch schon viel im Netz "gegoogelt", aber leider habe ich so einen "Fall" wie meinen, nirgendwo gefunden.


    Was fehlen dir denn für Infos, was müsste man denn da noch genau wissen?


    Und was hat die Rechtsprechung von 2014 damit zu tun?


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Schau doch einfach ins Gesetz, Eine Steuerberatung dürfen wir hier nicht machen. Ich denke, es mangelt schlicht und einfach an der eigenen Wohnung am "Lebensmittelpunkt".


    Hinsichtlich 2013 hast Du bisher rein gar nichts zur beruflichen Veranlassung gesagt. Bringt aber auch jetzt nichts mehr, da Erklärung schon abgegeben. Ein paar Wochen weiter bist du schlauer. Kannst das Ergebnis dann ja auch hier posten.

  • Ok, trotzdem Danke. Ich werde das Ergebnis posten.


    bzgl. der eigenen Wohnung, ich wohne seit JAHREN in der Wohnung und zahle eben dort auch Kosten, wenn auch nur Nebenkosten. Meine "Mutter" wird mir mit Sicherheit keine Kosten erheben um sich ihre Tasche zu füllen... Weiß nicht wie dass andere Eltern machen würden.


    Zu meiner Beruflichen Situation nur noch eins: Ich bin Soldat und habe eine Dienstliche Mission im Ausland...


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Dann sollte die Problematik doch eigentlich schon mit dem Arbeitgeber über in diesem Zusammenhang erfolgte steuerfreie Erstattungen von dessen Seite erfolgt sein. Zumal dann auch noch eine Aufteilung der Werbungskosten im Verhältnis steuerpflichtiger Arbeitslohn zu steuerfreien Auslandszulagen zum Tragen käme.


    Entweder Du erzählst uns alles hier nur bröckchenweise oder Du hast den größten Teil der Problematik Deiner Einkommensteuererklärung, trotz bereits erfolgter Erklärungsabgabe, noch gar nicht erkannt. ?(


    Und wie der Sachverhalt ab 2014 zu lösen ist/wäre vermag ich aktuell noch nicht zu beurteilen. Es gibt insoweit übrigens keine Änderung der Rechtssprechung, sondern eine Änderung des bisherigen Gesetzeswortlautes.

  • Ich denke ich habs nicht erkannt, bzw. versteh nicht ganz, was du meinst.


    Was du oben geschrieben hast, ist zum Teil richtig, ich bekomme Auslandsbezüge, die nicht pfändbar bzw. zu versteuern sind, weil es sich eben um "Gefahrenzuschläge" handelt.


    Aber da du ja geschrieben hast, dass hier keine Beratung stattfindet, brauch ich eige. nicht mehr viel zu schreiben oder?


    Ich habe dich schon in meinem letzten Post gefragt, was denn an Infos noch von Nöten wäre, darauf wurde ja leider nicht mehr eingegangen.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Man kann bei so etwas nicht sagen, was noch fehlt, dazu ist das Steuerrecht bzw. sind die möglichen Alternativen insoweit viel zu umfangreich. Deshalb kann man einfach nur sagen, dass vollständige Sachverhalte zu schildern sind.


    Die Aufteilung etwaiger abziehbarer Werbungskosten in Zusammenhang mit den Kosten des Auslandseinsatzes resultiert daraus, dass Werbungskosten nur insoweit abziehbar sind, als sie mit steuerpflichtigen Einnahmen in Zusammenhang stehen. Da Du ja eben auch steuerfreie Lohnbestandteile (nicht verwechseln mit steuerfreiem Ersatz Werbungskosten) in Zusammenhang mit Deinem Auslandseinsatz hast, und das sind nicht nur die Gefahrenzuschläge, stehen die Werbungskosten nun einmal auch mit steuerfreien Einnahmen in Zusammenhang. Entsprechend (mathematischer Dreisatz) sind nun auch die Werbungskosten in abziehbar und nicht abziehbar aufzuteilen. Vor allem aber sind die Aufwendungen, nebst aller Aufteilungsmaßstäbe, zusätzlich noch einmal an ganz anderer Stelle im Programm einzutragen.



    Das Thema wurde auch in anderen Threads ausgiebig im Forum behandelt. Vielleicht insoweit auch einfach noch einmal die erweiterte Forensuche zu Rate ziehen.


    Das mit der Beratung ist übrigens keine Willkür, sondern resultiert aus dem Steuerberatungsgesetz. Stellst Du konkrete Fragen, insbesondere in Zusammenhang mit der Software, dann kann man in den meisten Fällen auch etwas dazu sagen. Nur dann so allgemeine Fragen, wenn/ob/wann stoßen oft an die Grenze des Erlaubten. Allein deshalb sind eben schon komplett geschilderte Sachverhalte unabdingbar.

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du Dir die letzten fünf Screens eigentlich mal angeschaut?


    Wenn Du dort keine Angaben gemacht hast, dann hast Du unvollständige Angaben gemacht. Da diese fehlenden Angaben zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung führen können, liegt ggf. eine Steuerverkürzung vor. Ich würde dies also dringendst noch einmal überprüfen und ggf. noch einmal mit allen Unterlagen, also auch TE und Auslandszuschläge etc., beim FA vorsprechen.


    Die Wohnung ist übrigens 62qm groß und somit 2 qum über dem für eine Einzelperson zulässigen Wert. Die Ausgangskosten für die Wohnung werden also ggf. mit 60/62 berücksichtigt. Sollte das Programm Dich aber auch daruf hingewiesen haben.