Mein Sohn (28 Jahre also kein Kindergeldbezug möglich) studiert noch und erhält monatlich 600 € von uns. Letztes Jahr konnte ich es noch eingeben, aber dieses Jahr nimmt das Programm den Betrag nicht an. Wer kann helfen?
Außergewöhnliche Belastung für studierenden Sohn wird vom Programm nicht akzepziert
- Uwe Seeler2
- Erledigt
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Was möchtest Du denn überhaupt beantragen?
Eine Beschreibung und ein Screen der Eingabemaske wären wie immer sinnvoll.
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Screenshot klappt irgendwie nicht. Ich gebe die Beträge bei den allgemeinen Ausgaben unter Unterstützung Bedürftiger ein und das Programm setzt auch einen Haken. Nach dem ok-Button wird aber alles auf 0 gesetzt und nichts berücksichtigt
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Screenshot klappt irgendwie nicht.
Irgendwie sagt mir das nichts, es gibt Anleitungen dafür, auch hier im Forum.
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Vielen Dank. Auch das probiere ich morgen aus. Im Job nutze ich oft Screenshots (Strg+ Alt + Druck) und hatte das noch nie Probleme, aber hier hat es nicht funktioniert. Es war auf jeden Fall so, dass ich den Betrag im Programm eingeben konnte, im nächsten Schritt aber der Betrag nicht aufgeführt wurde. Im letzten Jahr hat noch alles geklappt.
Ich überlege ernsthaft im nächsten Jahr erstmals WISO zu kündigen und alles einem Steuerberater zu übergeben.
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hier nach mehreren Fehlversuchen wg. zu großer Datei ein erneuter Screenshotversuch
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Und was soll er da Deiner Meinung "nicht annehmen"? Nach Deinen übrigen getätigten Programmeingaben, für die Du leider keine Screens angehängt hast, ergibt sich lt. Programmberechnung ein nach § 33a EStG abziehbarer Höchstbetrag i.H.v. 0,00€.
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Oder anders formuliert: die Ursache für die Nichtberücksichtigung liegt in den Angaben, die Du zu den im Haushalt lebenden Personen gemacht hast. Entweder liegt da ein Fehler in der Eingabe oder das Kind war auf Grund der gemachten Eingaben nicht mehr unterhaltsberechtigt (müßte dann auch schon in der Tabelle davor drinstehen) usw. usf. Also mal alle Eingaben prüfen.
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ich lösche gleich nochmal diese Eingaben und gebe es neu ein. Im letzten Jahr hat es geklappt und mein Sohn dürfte mit seinen 28 Jahren noch unterstützungsberchtigt sein
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Dem Grunde nach.Der Höhe nach ist das aber von diversen individuellen Besteuerungsgrundlagen (Tatbestandsvoraussetzungen) abhängig. Viel Glück.
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jetzt hat es geklappt. Die Daten gelöscht und dann nochmals eingegeben. Danke an die netten und nachsichtigen Ratgeber