Hallo,
in den Erstattungsanträgen U1 erscheinen (m. E. erst ab diesem Jahr) voreingetragen auch die Arbeitgeberanteile SV zum fortgezahlten Lohn/Gehalt und werden damit im Erstattungsbetrag berücksichtigt. Das ist allerdings bei der U1 m. E. für alle Kassen nicht richtig - sondern nur bei der U2. Wo befindet sich die Vorgabe für diese Voreinstellung, ich konnte keine solche Eingabe finden. Ich möchte gern, dass die auf die Lohnfortzahlung nach U1 entfallenden AG-Anteile SV nicht mit im Erstattungsantrag enthalten sind. Besten Dank im Voraus für alle hilfreichen Antworten.
Bine