Lohn & Gehalt Erstattungsantrag U1 Lohnfortzahlung

  • Hallo,


    in den Erstattungsanträgen U1 erscheinen (m. E. erst ab diesem Jahr) voreingetragen auch die Arbeitgeberanteile SV zum fortgezahlten Lohn/Gehalt und werden damit im Erstattungsbetrag berücksichtigt. Das ist allerdings bei der U1 m. E. für alle Kassen nicht richtig - sondern nur bei der U2. Wo befindet sich die Vorgabe für diese Voreinstellung, ich konnte keine solche Eingabe finden. Ich möchte gern, dass die auf die Lohnfortzahlung nach U1 entfallenden AG-Anteile SV nicht mit im Erstattungsantrag enthalten sind. Besten Dank im Voraus für alle hilfreichen Antworten.


    Bine

  • Hallo,


    nein, das stimmt so pauschal leider nicht. Denn:


    "Durch Satzungsregelung können die Krankenkassen die Höhe der Erstattung begrenzen. Die Satzungen einiger Krankenkassen sehen vor, dass mit der prozentualen Erstattung des fortgezahlten Bruttoarbeitsentgeltes die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag mit abgegolten sind".


    Eine Lösung des Problems kann ich leider nicht anbieten, da ich die Erstattungsanträge "zu Fuß" über SV.net versende... -> hat mir keine Ruhe gelassen ^^ : eine Änderung der Berechnung der Erstattung müsste doch möglich sein:
    unter den Stammdaten der Einzugstellen ->Umlagesätze -> Kennzeichen Erstattungsbetrag kann mit Doppelklick geändert werden ( bei mir: 9 Keine Erstattung der AG-Beiträge)


    Viele Grüße


    Maulwurf

    Einmal editiert, zuletzt von maulwurf23 () aus folgendem Grund: (Hoffentlich) doch die Lösung gefunden :-)

  • Hallo,


    besten Dank an maulwurf23. Der Tipp war sehr hilfreich und die Lösung.


    Ich war selbst nicht darauf gekommen, weil dieses Eingabefeld zunächst nicht sichtbar war, solange gar keine Auswahl getroffen war. Und in der Programmhilfe hatte ich keine passende Erläuterung zu diesem Sachverhalt finden können. Das Handbuch kann man wegen dessen Aufbau ohnehin vergessen. Anscheinend ist die anteilige Erstattung der AG-Beiträge (die nur ganz wenige Kassen vornehmen) unsichtbar voreingestellt, solange keine andere Auswahl getroffen wird.


    Gruß
    Bine