Bin wahrlich kein Steuerexperte. Bitte deshalb um Verständnis, wenn ich mich falsch/unverständlich/laienhaft ausdrücke.
Die Frage (für 2013):
Ein Ein-Personen Haushalt kann bei der ESt-Erklärung nach meinem Verständnis „Handwerkerleistungen“ und PARALLEL dazu
„Hilfen und Dienstleistungen im Privathaushalt“ in voller Höhe geltend machen. Das FA deckelt dann bei den beiden Höchstbeträgen.
Soweit richtig?
Angenommen zwei alleinstehende Personen (meine Mutter (verwitwet) und ich (ledig)) leben in einem gemeinsamen Haushalt.
Jeder von uns macht eine eigene Steuererklärung.Die ansetzbaren Beträge sind aber haushaltsbezogen (also NICHT personenbezogen).
Kann in diesem Falle die eine Person (ich) die Handwerkerleistung und die andere Person (meine Mutter) die
„Hilfen und Dienstleistungen im Privathaushalt“ in voller Höhe ansetzen?
Ich denke: ja, denn es handelt sich um unterschiedliche Leistungen und somit KEINE doppelte Absetzung.
Welche Aufteilung muss ich aber dann bei „Zusätzliche Angaben zum Haushalt bei Alleinstehenden“ angeben?
Für beide 100%: ergäbe ja 200%!
Anteilig (z.B. 70% ich, 30% Mutter): dann würde mir das FA doch nur 70% der Handwerkerleistungen anerkennen
(genauso nur 30% der haushaltsnahen Dienste bei meiner Mutter).
Mein Verständnisproblem:
Es gibt mehrere Arten von haushaltsnahen Aufwendungen (Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Privathaushalt, etc.)
aber nur EINE prozentuale Aufteilungsmöglichkeit.
wäre sehr dankbar für die Aufklärung meines Gedankenfehlers,
Stefan