Aufteilung „haushaltsnahe Aufwendungen"

  • Bin wahrlich kein Steuerexperte. Bitte deshalb um Verständnis, wenn ich mich falsch/unverständlich/laienhaft ausdrücke.


    Die Frage (für 2013):
    Ein Ein-Personen Haushalt kann bei der ESt-Erklärung nach meinem Verständnis „Handwerkerleistungen“ und PARALLEL dazu
    „Hilfen und Dienstleistungen im Privathaushalt“ in voller Höhe geltend machen. Das FA deckelt dann bei den beiden Höchstbeträgen.
    Soweit richtig?


    Angenommen zwei alleinstehende Personen (meine Mutter (verwitwet) und ich (ledig)) leben in einem gemeinsamen Haushalt.
    Jeder von uns macht eine eigene Steuererklärung.Die ansetzbaren Beträge sind aber haushaltsbezogen (also NICHT personenbezogen).


    Kann in diesem Falle die eine Person (ich) die Handwerkerleistung und die andere Person (meine Mutter) die
    „Hilfen und Dienstleistungen im Privathaushalt“ in voller Höhe ansetzen?
    Ich denke: ja, denn es handelt sich um unterschiedliche Leistungen und somit KEINE doppelte Absetzung.


    Welche Aufteilung muss ich aber dann bei „Zusätzliche Angaben zum Haushalt bei Alleinstehenden“ angeben?
    Für beide 100%: ergäbe ja 200%!
    Anteilig (z.B. 70% ich, 30% Mutter): dann würde mir das FA doch nur 70% der Handwerkerleistungen anerkennen
    (genauso nur 30% der haushaltsnahen Dienste bei meiner Mutter).


    Mein Verständnisproblem:
    Es gibt mehrere Arten von haushaltsnahen Aufwendungen (Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Privathaushalt, etc.)
    aber nur EINE prozentuale Aufteilungsmöglichkeit.


    wäre sehr dankbar für die Aufklärung meines Gedankenfehlers,
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Mein Verständnisproblem:
    Es gibt mehrere Arten von haushaltsnahen Aufwendungen (Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Privathaushalt, etc.) aber nur EINE prozentuale Aufteilungsmöglichkeit.

    § 35a Absatz 5 Satz 4 EStG


    Tz. 52 des Anwendungsschreibens des BMF vom 10.01.2014 zu § 35a EStG: 2014-01-10-anwendungsschreiben-zu-paragraf-35a.pdf

  • Nochmal Dank an miwe4.
    Das meiner Situation am nächsten kommende Beispiel ist wohl Punkt 52/Beispiel 9
    (Aufteilung bei Handwerkerleistungen und Haushaltshilfe).


    Wenn ich es richtig verstehe, kann ich 100% des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen (1200 EUR)
    und meine Mutter 100% des Höchstbetrags für "Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt" (4000 EUR)
    in Anspruch nehmen, wenn wir "die abweichende Aufteilung gegenüber dem Finanzamt anzeigen".


    Dann bleibt aber mein ursprüngliches Problem, nämlich dass ich das so im WISO Sparbuch unter
    "Zusätzliche Angaben zum Haushalt bei Alleinstehenden" nicht sagen kann, da dort keine Unterscheidung
    zwischen Höchstbetrag für Handwerkerleistungen (100% ich) und Höchstbetrag für "Hilfen und Dienstleistungen
    im Haushalt" (0% ich) möglich ist, sondern nur vom "Anteil am Höchstbetrag" (Singular) die Rede ist.


    also bleiben/werden meine Fragen:
    Wie zeige ich die gewünschte Aufteilung (siehe oben) dem Finazamt mit dem WISO Sparbuch an?
    Muss ich dazu beiden Steuererklärungen eine Einzelaufstellung mit den gewünschten Aufteilungen
    der jeweiligen Höchstbeträge beilegen?
    Was trage ich dann ich unter "Zusätzliche Angaben zum Haushalt bei Alleinstehenden" -> "Anteil am Höchstbetrag" ein?


    sorry, wenn ich lästig/dumm nachfrage,
    Stefan