Lohnsteuerbescheinigung / Lohnersatzleistungen und Elster Eingabeprüfung

  • Hallo,


    auf meiner Lohnsteuerkarte für 2013 steht unter Punkt 15 (Kurzarbeitergeld, usw.) der Betrag von 0,93 Euro, den ich auch in das Programm übernommen habe. Insgesamt ist mir der Betrag schleierhaft, da ich keine Ersatzleistungen erhalten hatte. Ich war Anfang 2012 in Mutterschutz und anschließend bis März in Elternzeit, wobei das Elterngeld bis Jan. 2013 lief.
    Die Eingabeprüfung bringt mir nun folgenden Fehler:
    "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung"
    Bei den Lohnersatzleistungen (lt. Lohnsteuerbescheinigung) wurde die Art der Leistung angegeben, die Höhe der Leistung wurde jedoch nicht erklärt. Elster meldet diesen Fehler in Zusammenhang mit dem fehlenden Wert im Feld Lohnersatzleistungen (lt. Lohnsteuerbescheinigung): Beschreibung.


    Sorry, aber was soll ich mit dieser Meldung anfangen. Als Lohnersatzleistungen habe ich nur ein paar Tage Kind krank. Welches Feld "Beschreibung" ist gemeint? Dieses gibt es im Programm meiner Ansicht nicht.


    Für Tipps bin ich echt dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Als Lohnersatzleistungen habe ich nur ein paar Tage Kind krank.

    Also Kinderkrankengeld erhalten, das dem Progressionsvorbehalt des § 32b EStG unterliegt.


    Welches Feld "Beschreibung" ist gemeint?

    Wie soll das jemand ohne Screen des Hinweises beantworten? Und (bereinigte) Screens der eingegebenen Daten wären dann auch nicht schlecht, damit man eine Vermutung äußern kann.

  • Hallo,
    zunächst vielen Dank für die Antworten. Anbei die gewünschten Screenshots und folgende Bemerkungen:


    • Die Kind-Krank Zeiten wurden korrekt erfasst und gemäß der Bescheinigung der Krankenkasse angegeben
    • Sofern die Summe unter Punkt 15 der Lohnsteuerbescheinigung <1 Euro ist, wird die Fehlermeldung angzeigt
    • Sofern die Summe unter Punkt 15 der Lohnsteuerbescheinigung =>1Euro ist, wird die Fehlermeldung nicht angezeigt.


    Die Screens haben folgende Reihenfolge
    1. Fehlermeldung
    2. Lohnersatzleistungen
    3. Lohnsteuerbescheinigung

    • Offizieller Beitrag

    Dann trage doch 1,00€ ein und fertig. Dann läuft das ja wohl problemlos durch. Das FA wird den Betrag ggf. auf 0,93€ korrigieren. Und wenn nicht, möchte ich behaupten, dass man die Stelle des Prozentsatzes des Progressionsvorbehaltes hinter dem Komma nicht finden wird, in der sich die Auswirkung zeigt.


    Das ist betragsmäßig ein absoluter Sonderfall, der dann eben auch einer besonderen Handhabe bedarf.


    Allerdings sollte man m.E. vorher in der Buchhaltung prüfen, ob der Betrag von 0,93€ tatsächlich zutreffend ist.