Daten aus EÜR übernehmen

  • Hallo,


    ich habe meine Einkommenssteuererklärung für 2013 erstellt und dabei auch die komplette EÜR erstellt. Nun muss ich noch fürs Betriebsfinanzamt die gesonderte Feststellung abgeben. Ich verzweifle gerade, weil ich überhaupt keine Möglichkeit sehe, die Daten aus der Steuererklärung zu übernehmen. Das muss doch irgendwie gehen?


    Vielen Dank schonmal!

  • Zunächst einmal: ist die EÜR nur für eine Tätigkeit im Rahmen der Einkommensteuererklärung? Nach deiner Schilderung habe ich hier Zweifel (das FA will eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nur, wenn mehrere Personen betroffen sind).


    Als Folgerung daraus die Frage: hast du die EÜR innerhalb der ESt-Erklärung gemacht oder mittels des Moduls Einnahmenüberschussrechnung? Deine Schilderungen deuten auf die erste Möglichkeit.
    Dann geht eine Übernahme nicht.


    Wenn du das Modul EÜR verwendet hast, müsste die EÜR in die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung übernommen werden können (Import). Dann hätte aber die EÜR in deiner ESt-Erklärung nichts zu suchen.

    • Offizieller Beitrag

    Nach deiner Schilderung habe ich hier Zweifel (das FA will eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nur, wenn mehrere Personen betroffen sind).

    Es gibt ja auch noch die gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 b AO. Der TE sollte vielleicht erst einmal den Sachverhalt vollständig darlegen.


    Und der TE schreibt ja:

    Nun muss ich noch fürs Betriebsfinanzamt die gesonderte Feststellung abgeben.

  • Genau um die gehts. Das mit der gesonderten Feststellung war mir nicht bewusst, weshalb ich eine ganz normale Einkommenssteuererklärung inkl. EÜR gemacht habe. Leider war mir dabei ebenfalls nicht bewusst, dass ich wohl das separate Modul EÜR hätte nutzen müssen, um diese über die Steuererklärung selbst hinaus zu nutzen. Das Wohnsitzfinanzamt hat im Steuerbescheid mitgeteilt, dass sie die EÜR ans Betriebsfinanzamt weitergeleitet haben. Ich werde nun wohl per Elster die gesonderte Feststellung ohne EÜR abgeben und hoffen, dass die Weiterleitung ausreicht. In technischer Hinsicht bin ich etwas fassungslos, wie schlecht die Module der WISO-Software miteinander verzahnt sind. Ich komme wohl nächstes Jahr nicht darum herum, die EÜR nochmal komplett neu im eigenen Modul dafür zu erstellen.

    • Offizieller Beitrag

    Da musst Du nicht fassungslos sein. Im Forum (und auch seitens Buhl) wurde aber oft genug darauf hingewiesen, dass die im ESt-Programm integrierte Gewinnermittlung nur rudimentär ist und somit nur für Standardfälle (08/15) gedacht ist. Für alles andere gibt es das EÜR-Modul. Und wenn Du Afa etc. hast, würde ich mir überlegen, vielleicht dieses Jahr schon das EÜR-Modul zu nutzen. Und wenn es nur des Lernens wegen ist. Evtl. musst Du sie ja sogar übermitteln.

  • In technischer Hinsicht bin ich etwas fassungslos, wie schlecht die Module der WISO-Software miteinander verzahnt sind. Ich komme wohl nächstes Jahr nicht darum herum, die EÜR nochmal komplett neu im eigenen Modul dafür zu erstellen.

    Die EÜR ist nur für die einheitliche und gesonderte Feststellung notwendig. In deiner privaten Einkommensteuererklärung gibst du dann deinen Anteil an den Einkünften an - die EÜR ist nicht notwendig. Eine Verzahnung ist deshalb nicht notwendig.

    Einmal editiert, zuletzt von babuschka ()

  • Wenn ich nicht buchen möchte, scheint mir das Modul EÜR sogar schlechter geeignet als die Einkommenssteuererklärung - dort habe ich zB. das Modul "Verwaltung –Betriebsfahrzeuge", aus dem die Daten dann in die EÜR übernommen werden - im separaten Modul EÜR scheint das nicht zu gehen.


    Ich vermute mal, eine Verknüpfung zum Modul Fartenbuch existiert ebenfalls nicht - die Daten aus dem Fahrtenbuch müssen also auch händisch in EÜR, Steuererklärung etc. übernommen werden.

  • Für die Feststellungserklärung musst du aber eine EÜR erstellen und diese kannst du nicht im Rahmen der Einkommensteuer machen, da du nur einer von mehreren Betroffenen bist! Ob du buchen willst oder nicht, steht nicht in deinem Ermessen - für die Feststellungserklärung musst du.


    Das Fahrtenbuch gibt es ebenfalls als eigenständiges Modul und kann in die Einkommensteuererklärung importiert werden.

  • Es ist wohl noch nicht hinreichend deutlich geworden, dass ich nur aufgrund abweichenden Wohnorts eine gesonderte Feststellung machen muss. Und für mich ist es ein riesen Unterschied ob ich Formulare ausfülle (so im Modul Steuererklärung) oder ob ich buchen muss. Da ist es leichter für mich, die EÜR im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu machen und das Ergebnis dann manuell in die gesonderte Feststellung zu übertragen.


    Wie kann das Fahrtenbuch in die Einkommensteuererklärung importiert werden?

  • Hi,


    ich möchte die Frage von babuschka nochmal aufgreifen. Ich muss aus demselben Grund wie babuschka (Anschrift Unternehmen ungleich Wohnsitzfinanzamt) eine gesonderte Feststellung machen. Allerdings habe ich für die EÜR das Modul EÜR benutzt :) und meine EUR über Buchungen erstellt. Trotzdem finde ich keine Möglichkeit, die Daten aus der EÜR in die gesonderte Feststellung zu übernehmen. Über "Import" kann ich nur *.f13 importieren und keine .eur Dateien.


    Könnt Ihr mir Hinweise geben, wie das geht? Es wäre sehr ärgerlich, wenn ich alles nochmal machen müsste.


    Danke und Gruß


    Henning

  • Danke!


    Allerdings habe ich bei mir unter dem Reiter "Meine Feststellungserklärung => Daten erfassen" nur die Auswahl


    • Allgemeine Angaben
    • Gewinneinkünfte
    • Weitere Einkünfte und Bezüge
    • Sonstiges


    EÜR fehlt hier komplett. Was muss ich hier noch machen?


    Viele Grüße


    Henning

    • Offizieller Beitrag

    Weitere Einkünfte und Bezüge

    EÜR fehlt hier komplett.

    Warum machst Du nicht mal einen Screen?


    So sieht bei mir eine blitzblanke Datei nach Aufruf "Feststellungserklärung" <-> "Neu" aus:

    • Offizieller Beitrag

    Der einzige Unterschied ist, dass ich als Grundeinstellung die gesonderte und einheitliche Feststellung eingestellt habe und Du die gesonderte Feststellung. Da unterscheidet sich die Darstellung, waum auch immer. M.E. sollte die Datenübernahme für beide Fälle gleich ablaufen. Keine Ahnung, warum das hier nicht der Fall ist.


    Vielleicht mal ein Ticket beim Support aufmachen und nachfragen. Ggf. bitte das Ergebnis Deiner Bemühungen hier posten.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte in den Bereich "Gewinneinkünfte > Einkünfte aus Gewerbebetrieb > Laufende Einkünfte des 1. Betriebes" wechseln, dort drauf achten das die Gewinnermittlung nach "§ 4 Abs. 3 EStG (EÜR)" eingestellt ist und dann darunter den Punkt bei "Ist bereits anders erstellt worden" und "Die Daten sollen importiert werden".


    Jetzt kann der Link "Import aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung starten" betätigt und die Datei gewählt werden.


    (Grad geprüft mit der Programmversion 21.10)