Hallo,
ich habe im Oktober eine Zahlung per Vorkasse und Überweisung vom Kunden auf meinem Geschäftskonto erhalten. Die Rechnung zum Auftrag schreibe ich erst im November.
Wie verbuche ich jetzt die Eingangszahlung vom Kunden, damit die Umsatzsteuer-Voranmeldung passt? Ich nutze die IST-Versteuerung.
Ich kann nicht Zahlung vom Kunden auswählen, da ich noch keine Rechnung geschrieben habe....
Vorkasse als Rechnung in nächster USTVA verbuchen
- blessi
- Erledigt
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dafür musst du mit dem Modul "Auftrag+" eine Abschlagsrechnung erstellen
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Hallo blessi,
Ich kann nicht Zahlung vom Kunden auswählen, da ich noch keine Rechnung geschrieben habe....
aber Du kannst in diesem Zuge als Guthaben des Kunden auswählen, wenn du bei den weiteren Reiter statt > Offene Rechnungen auf > Kundenkonto gehst.
Würde aber persönlich zögern, wenn man USTVA Zeiträume oder sogar Jahreswechsel überquert werden. Denn die nachträgliche Begleichung der Rechnung wird nur zum zurückliegenden Datum des Guthabeneinganges erfolgen können. D.h. Die Umsatzsteuer fällt in den abgeschlossenen USTVA Zeitraum Jahres USTKLAE hinein. Eine Korrektur stünde an.
Deswegen buche es nach Möglichkeit z.B. auf Erlöskonto mit 19 % MWST, wenn Du sicher weisst, dass diese MWST auch komplett anfällt.
Kategorie > Weitere > Erlöse 19 % MWST 8400 bei Steuervariante 3 oderUmsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen bei Steuer-Variante 2
Bei späterer Rechnungslegung brauchst Du dann einfach die Zuordnung korrigieren zu Zahlung vom Kunden > Rechnung suchen.
Somit erspart man sich komplizierte Umbuchungen. Die UST Formulare bleiben korrekt. Sonst belese Dich
In der EÜR Guthaben einer Rechnung zuordnen 1
In der EÜR gibt es keine Forderungen und Verbindlichkeiten.
In der EÜR Guthaben einer Rechnung zuordnen 3 -
Ich würde zukünftig die Rechnung spätestens bei Zahlungseingang oder gleich bei Auftragseingang schreiben.
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Darf ich eine Rechnung nicht erst schreiben, wenn die Waren an den Kunden gehen?
Oder anders gefragt, darf ich eine Rechnung für Waren an meinen Kunden schreiben, die ich noch nicht von meinem Lieferanten erhalten habe und mir berechnet wurden? -
Die RG anlegen oder auch absenden, kannst du wann du willst, aber es nützt dir gar nichts. Das Datum des Zahlungseingang macht hier Probleme.
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Moin blessi,
da teile ich Deine Bedenken durchaus; es hat ja noch kein Leistungsaustauch stattgefunden..ich würde die Anzahlung auf das Konto "erhalterne versteuerte Anzahlungen 19% USt" buchen (Im SKR 03 Kto. 1718) und dann nach der Rechnungslegung im November diese auf das Kundenkonto umbuchen.
Soweit die Theorie; da ich nicht mit MB arbeite, weiss ich nicht, ob das dort so einfach umzusetzen ist..
Viele Grüße
Maulwurf -
Moin, warum sollte man keine Rechnung schreiben, wenn der Auftrag erteilt wird. Vermutlich bestellen Kunden etwas bei Dir und überweisen aufgrund der Bestellbestätigung den geforderten Betrag. Warum solltest du dann nicht gleich die Rechnung schreiben zumal du in MB dort ja auch das Lieferdatum seperat eintragen kannst.
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Weil Rechnungen nur auf Leistungen, die erbracht wurden, geschrieben werden dürfen? Oder ist das nicht so?
Wofür gibt es dann die Proforma-Rechnung?Gulaschkanone: Das Modul Auftrag+ habe ich. Also einfach eine Abschlagsrechnung und dann eine Schlußrechnung mit 0€?
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Hallo,
ich muß den Vorgang nochmal aufwärmen
Ich hatte den Zahlungseingang im Oktober auf das Konto Erlöse 19 % MWST 8400 verbucht.Nun habe ich im November die Rechnung geschrieben. Wie verbuche ich die jetzt richtig?
Ändere ich jetzt einfach bei der Zahlung im Oktober die Kategorie von 8400 auf Zahlung vom Kunden und wähle die Rechnung aus??? -
GENAU!